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ArbG Stuttgart, 26.07.2002 - 25 Ca 9064/99 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 26.07.2002 - 25 Ca 9064/99
- LAG Baden-Württemberg, 15.05.2003 - 6 Sa 61/02
- BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 429/03
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Baden-Württemberg, 15.05.2003 - 6 Sa 61/02
Tarifauslegung - außertariflicher Angestellter - arbeitsvertragliche …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 26.07.2002 - 25 Ca 9064/99 - teilweise abgeändert:.Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Az.: 25 Ca 9064/99 - wird dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, über den zugesprochenen Betrag von 7.024,18 EUR brutto nebst 4% Zinsen seit dem 08.07.1999 dem Kläger weitere 172.700,16 EUR nebst 4% Zinsen hieraus seit dem 08.07.1999 zu bezahlen.
1.Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 26.07.2002 - Az.: 25 Ca 9064/99 - wird abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
- BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 429/03
Tarifliche Alterssicherung, Einbeziehung der Provision
Auf die Revision der Beklagten und die des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15. Mai 2003 - 6 Sa 61/02 - aufgehoben, soweit es für die Zeit vom 1. November 1998 bis zum 31. Mai 1999 die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2002 - 25 Ca 9064/99 - zurückgewiesen, auf die Berufung der Beklagten die Klage hinsichtlich eines 3.265,49 Euro nebst Zinsen übersteigenden Betrages abgewiesen und die Berufung der Beklagten im Übrigen zurückgewiesen hat.