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   VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1052/10   

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https://dejure.org/2010,3857
VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1052/10 (https://dejure.org/2010,3857)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.05.2010 - 25 K 1052/10 (https://dejure.org/2010,3857)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 25 K 1052/10 (https://dejure.org/2010,3857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bebauungsplan Golfplatz Abwägung Konfliktbewältigung Schweinemast als Nachbarschaft Geruchsbelästigung Abwehrrecht Gebot der Rücksichtnahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BauGB § 1 Abs 7 BauGB § 35 Abs 3 GIRL BlmSchG § 3 Abs 1
    Bebauungsplan Golfplatz Abwägung Konfliktbewältigung Schweinemast als Nachbarschaft Geruchsbelästigung Abwehrrecht Gebot der Rücksichtnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Golfplatzes durch Bebauungsplan unmittelbar angrenzend an einen Schweinemastbetrieb; Abwehrrecht gegen heranrückende Sportanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Golfplatz in der Nähe von Landwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Golfplatz verletzt die Nachbarrechte eines Schweinestalls

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Schweine gehen vor

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Baugenehmigung für Golfplatz neben Schweinemastbetrieb unwirksam - Gericht erklärt Baugenehmigung für nachbarrechtswidrig

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1807
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 24.03.2005 - 26 B 03.1776
    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1052/10
    In dem weiteren Urteil vom 24. März 2005 - 26 B 03.1776 - (Mastschweinestall in Nachbarschaft zu Sportplätzen) hat der Bayerische VGH ausgeführt:.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in dem Urteil vom 24. März 2005 - a.a.O. - als zutreffend erachtet, von einer erheblichen Belästigung sei auszugehen, wenn der sich nach der Richtlinie VDI 3471 ergebende Abstand zu der Schweinemasthaltung bei Weitem nicht eingehalten werde.

    Die Kammer folgert aus den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 2005 - 26 B 03.1776 - und dem bestätigenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 2005 - 4 B 41/05 - des Weiteren, dass dem Betreiber bzw. Bauherrn derlei wehrfähige Rechte zustehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - 7 D 129/07

    Zumutbarkeit von Lärm

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1052/10
    In der Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, dass zu den bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zu berücksichtigenden Belangen grundsätzlich auch das Interesse eines in der Nachbarschaft rechtmäßigerweise vorhandenen emitierenden Betriebs gehört, vor einschränkenden Anforderungen an seine Betriebsführung zum Schutz der aufgrund der planerischen Ausweisung heranrückenden Nutzung gesichert zu bleiben, vgl. Bayrischer VGH, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 N 07.1416 : Gewerbegebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Schweinemastbetrieb; OVG NRW, Urteil vom 26. Juli 2007 10 D 58/05.NE ; OVG NRW, Urteil vom 25. März 2009 - 7 D 129/07.NE .

    Zur Wohnnutzung im Außenbereich hat das OVG NRW in seinem Urteil vom 25. März 2009 - 7 D 129/07.NE - betont, es sei angemessen, jedenfalls im Rahmen der planerischen Abwägung davon auszugehen, dass im Außenbereich gelegenen Wohnhäusern, die nicht dem landwirtschaftsbezogenen Wohnen dienten, ein über den Immissionswert von 0, 25 hinausgehendes Maß an landwirtschaftstypischen Gerüchen regelmäßig nicht zuzumuten sein dürfte.

    Wie bereits ausgeführt, hat das OVG NRW in seinem Urteil vom 25. März 2009 - 7 D 129/07.NE - ebenfalls betont, im Außenbereich gelegenen Wohnhäusern, die nicht dem landwirtschaftsbezogenen Wohnen dienten, sei ein über den gemäß GIRL 2008 bestimmten Immissionswert von 0, 25 hinausgehendes Maß an landwirtschaftstypischen Gerüchen regelmäßig nicht zuzumuten.

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1052/10
    So wird der Konflikt einseitig zu Lasten des privilegierten Betriebs ausgetragen, indem zugelassen wird, dass nunmehr Nutzung erstmalig an den Betrieb heranrückt, die zu dessen Lasten zu ungelösten Immissionskonflikten führen muss, vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10. November 2009, ZfBR 2010 Seite 144 folgende.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1052/10
    Soweit in der Rechtsprechung Gerüche in mehr als 25 % der Jahresstunden für zumutbar gehalten worden sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 - sowie OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2009 - 10 A 259/08 - handelte es sich um Rinderhaltung neben landwirtschaftsbezogenem Wohnen bzw. um ein Nebeneinander landwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich jeweils mit zu den landwirtschaftlichen Anwesen gehörenden Wohngebäuden.
  • VGH Bayern, 22.11.2000 - 26 N 00.309
    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1052/10
    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 22. November 2000 - 26 N 00.309 - zutreffend ausgeführt hat, mögen Sport- und Freizeitbetätigungen zwar, jedenfalls soweit sie selbst einen gewissen Lärm hervorrufen, keinen besonderen Schutz vor Geräuschimmissionen beanspruchen können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - 10 A 259/08

    Untersagung der Nutzung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Anspruch eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1052/10
    Soweit in der Rechtsprechung Gerüche in mehr als 25 % der Jahresstunden für zumutbar gehalten worden sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 - sowie OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2009 - 10 A 259/08 - handelte es sich um Rinderhaltung neben landwirtschaftsbezogenem Wohnen bzw. um ein Nebeneinander landwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich jeweils mit zu den landwirtschaftlichen Anwesen gehörenden Wohngebäuden.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1052/10
    Wie bereits ausgeführt, kann sich auf die Unzulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich, das schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt ist, gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB nach Maßgabe der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Rücksichtnahmegebot auch der Landwirt berufen, von dessen vorhandenem Betrieb Emissionen ausgehen; dieser Landwirt hat ein entsprechendes Abwehrrecht, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977, BRS 32 Nr. 155.
  • VGH Bayern, 02.08.2001 - 2 B 96.4016
    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1052/10
    Mit Blick auf die in Rede stehenden Rechtsgüter des Klägers hätte die Kammer bei Rechtserheblichkeit dazu geneigt, ein Sachverständigengutachten einzuholen, vgl. so auch Bayerischer VGH, Urteil vom 2. August 2001 - 2 B 96.4016 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 10 D 129/05
    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1052/10
    Die Ermittlung aller abwägungsrelevanten Gesichtspunkte erfordert bei der Planung eine erkennbare Bestandsaufnahme, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Mai 2007 - 10 D 129/05.NE .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2007 - 10 D 58/05

    Rechtliche Ausgestaltung der Antragsbefugnis bei einem Normenkontrollantrag;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1052/10
    In der Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, dass zu den bei der Aufstellung eines Bebauungsplans zu berücksichtigenden Belangen grundsätzlich auch das Interesse eines in der Nachbarschaft rechtmäßigerweise vorhandenen emitierenden Betriebs gehört, vor einschränkenden Anforderungen an seine Betriebsführung zum Schutz der aufgrund der planerischen Ausweisung heranrückenden Nutzung gesichert zu bleiben, vgl. Bayrischer VGH, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 N 07.1416 : Gewerbegebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Schweinemastbetrieb; OVG NRW, Urteil vom 26. Juli 2007 10 D 58/05.NE ; OVG NRW, Urteil vom 25. März 2009 - 7 D 129/07.NE .
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 9 N 07.1416

    Zur Festsetzung eines Gewerbegebiets in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem

  • BVerwG, 09.10.1991 - 4 B 176.91

    Bauplanungsrecht: Keine Privilegierung eines Golfplatzes im Außenbereich

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