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| VG Düsseldorf, 23.05.2003 - 25 K 5267/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Düsseldorf, 23.05.2003 - 25 K 5312/02 Wegen der Berechnung der Beträge im Einzelnen wird auf den Tatbestand des Urteils vom heutigen Tage im Klageverfahren der Beigeladenen, mit welchem diese eine weitere Reduzierung des Gebührenbetrages begehrt - 25 K 5267/02 -, Bezug genommen.
Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie der Gerichtsakten des Parallelverfahrens 25 K 5267/02 und der dort beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Klägerin, ferner auf den Tatbestand des Urteils vom heutigen Tage im Parallelverfahren 25 K 5267/02 Bezug genommen.
Zur Begründung im Einzelnen wird auf das Urteil im Parallelverfahren vom heutigen Tage - 25 K 5267/02 - Bezug genommen, in welchem im Einzelnen ausgeführt ist, dass die von der Klägerin allein beanstandete Halbierung der Herstellungskosten in der Position Feuerfestmaterial durch die Beklagte rechtswidrig ist, dass allerdings zwei weitere Kürzungen der Herstellungskosten vorzunehmen sind, sodass die Klage der Klägerin nur zu etwa 4/5 Erfolg hat.
- VG Düsseldorf, 03.02.2012 - 25 K 1959/11
Baugebühr Rahmengebühr
Der wirtschaftliche Wert der erteilten Genehmigung besteht für den Kläger darin, dass er nunmehr das von ihm beantragte Vorhaben ausführen darf, was ihm zuvor versagt war, § 75 Abs. 5 BauO NRW; die Genehmigung gibt dem Kläger Rechtssicherheit, dass sein Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, § 75 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2009 - 9 A 3541/06 - zu einer Gebührenerhebung von 75.625,-- Euro für die Prüfung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsanzeige mit dem Ergebnis, dass es einer Genehmigung nicht bedürfe, juris Rdn. 27-37 zu dem auch in diesem Fall gegebenen wirtschaftlichen Wert für den Antragsteller m.w.N. zur Rechtsprechung betreffend baurechtliche Überwachungsgebühren; die Kammer hat in ihren Urteilen vom 23. Mai 2003 - 25 K 5267/02, 25 K 5312/02 - eine Überwachungsgebühr beim Neubau einer Kokerei in Höhe von 288.775,50 Euro gebilligt.
