Rechtsprechung
LG Wuppertal, 22.01.2007 - 25 KLs 14/06 |
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 22.01.2007 - 25 KLs 14/06
- LG Wuppertal, 22.01.2007 - 25 KLs 13/06
- OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 02.04.2007 - 3 Ws 94/07
Erstreckung; Ablehnung; Rechtsmittel
Die Wirkungen der Pflichtverteidigerbestellung von Rechtsanwalt M.F. in W. werden auf das hinzuverbundene Verfahren Landgericht Wuppertal 25 KLs 14/06 V erstreckt.Mit Beschluss vom 12. Januar 2007 hat die 5. große Strafkammer dieses Verfahren mit dem - ebenfalls von der 2. großen Strafkammer übernommenen - Verfahren 25 KLs 14/06 V verbunden.
Mit Beschluss vom 22. Februar 2007 hat der Vorsitzende der 5. großen Strafkammer den Antrag des Angeklagten abgelehnt, die Wirkungen der Pflichtverteidigerbestellung gemäß § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG auf das hinzuverbundene Verfahren Landgericht Wuppertal 25 KLs 14/06 V, in dem der Pflichtverteidiger (noch) nicht beigeordnet war, zu erstrecken.
In der Sache ist der Beschwerde stattzugeben und auszusprechen, dass die Wirkungen der Pflichtverteidigerbestellung von Rechtsanwalt M.F. auf das hinzuverbundene Verfahren Landgericht Wuppertal 25 KLs 14/06 V erstreckt werden.
Der Angeklagte war in dem Verfahren Landgericht Wuppertal 25 KLs 14/06 V, als dieses noch bei der 2. großen Strafkammer anhängig war, durch die Vorsitzende mit Schreiben vom 6. Dezember 2006, dem formlos eine Abschrift der dortigen Anklage beigefügt war, aufgefordert worden, binnen einer Woche einen Pflichtverteidiger zu benennen.
Gemäß Verfügung des Vorsitzenden der 5. großen Strafkammer vom 28 Dezember 2006 ist dem in dem Verfahren Landgericht Wuppertal 25 KLs 13/06 V bereits bestellten Pflichtverteidiger Gelegenheit gegeben worden, zu der beabsichtigten Verbindung mit dem Verfahren Landgericht Wuppertal 25 KLs 14/06 V binnen einer Woche Stellung zu nehmen.
Ohne die Übernahme des Verfahrens Landgericht Wuppertal 25 KLs 14/06 V durch die 5. große Strafkammer wäre Rechtsanwalt M.F. in dieser Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit noch Ende Dezember 2006 zum Pflichtverteidiger bestellt worden.