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   VGH Hessen, 30.06.1999 - 25 LB 4297/98   

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VGH Hessen, 30.06.1999 - 25 LB 4297/98 (https://dejure.org/1999,13033)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.06.1999 - 25 LB 4297/98 (https://dejure.org/1999,13033)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - 25 LB 4297/98 (https://dejure.org/1999,13033)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 50 Abs 4 HeilberG, § 75 Abs 1 HeilberG, § 85 HeilberG, § 275 Abs 1 S 1 StPO, § 275 Abs 1 S 2 StPO

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frist zur Abgabe des vollständig abgefassten und unterschriebenen Urteils des Berufsgerichts zur Geschäftsstelle; Entscheidung über Veröffentlichung der rechtskräftigen Entscheidung durch Berufungsgericht im Urteil; Entscheidung hinsichtlich des Ob und der Wie der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BDH, 21.08.1953 - II D 15/53
    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.1999 - 25 LB 4297/98
    Eine rechtlich strengere Beurteilung des festgestellten Tatbestandes ist indes zulässig (siehe für das Disziplinarverfahren: Bundesdisziplinargericht, Urteil vom 21. August 1953 - II D 15/53 -, BDH 1, 32).
  • BVerwG, 22.06.1978 - 1 D 46.77

    Einheit des Dienstvergehens - Verjährung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.1999 - 25 LB 4297/98
    Anders als das Strafrecht ist das Berufsrecht der Apotheker als Teil des staatlichen Disziplinarrechtes aber nicht repressiv und damit tatbezogen; zu würdigen ist vielmehr vorrangig das Gesamtverhalten und die Gesamtpersönlichkeit des Beschuldigten im Hinblick auf die sich aus dem gezeigten Verhalten ergebenden Zweifel an der Zuverlässigkeit seiner Berufsausübung (vgl. z. B. das Prinzip der Einheit des Berufsvergehens: BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1978, BVerwGE 63, 88 ff.), wobei die individuelle Pflichtenmahnung der eigentliche Zweck des Disziplinarrechtes ist.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.1999 - 25 LB 4297/98
    Die Überlegungen, die der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in seinem Beschluß vom 27. April 1993 (NJW 1993, S. 2603 f. [GmSOGB 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92] ) angestellt hat, müssen folglich außer Betracht bleiben.
  • OLG Bremen, 20.07.1995 - 2 U 142/94

    Anspruch auf Unterlassung bestimmter Handlungen wegen wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.1999 - 25 LB 4297/98
    Allerdings ist diese Erhöhung auch nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um bloße Werbegaben ohne Zugabecharakter handelt, die aus besonderem Anlaß unabhängig vom Abschluß eines Hauptgeschäfts gewährt und lediglich dazu bestimmt sind, bereits bewiesene Kundentreue zu belohnen oder die Kunden zu künftigen Käufen anzuregen (siehe Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 20. Juli 1995 - 2 U 142/1994 -, WRP 1995, 835 ff., 836 [OLG Bremen 20.07.1995 - 2 U 142/94] ).
  • OLG Frankfurt, 02.05.1991 - 6 U 188/90
    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.1999 - 25 LB 4297/98
    Zwischen der Haupt- und der Nebenware besteht daher der erforderliche innere Zweckzusammenhang (OLG Frankfurt, Urteil vom 2. Mai 1991 - 6 U 188/90 -, NJW-RR 1992, 496).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.1999 - 25 LB 4297/98
    Insbesondere soll das Vertrauen der Bevölkerung in die berufliche Integrität der Apotheker erhalten und gefördert werden (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 22.05.1996 - 1 BvR 744/88 - u.a.).
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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