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   VGH Bayern, 03.04.2007 - 25 N 03.1282   

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VGH Bayern, 03.04.2007 - 25 N 03.1282 (https://dejure.org/2007,77627)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.04.2007 - 25 N 03.1282 (https://dejure.org/2007,77627)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. April 2007 - 25 N 03.1282 (https://dejure.org/2007,77627)
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Wird zitiert von ... (15)

  • VGH Bayern, 11.03.2024 - 15 N 23.83

    Normenkontrolle Bebauungsplan, Festsetzung eines Mischgebiets, Plangebiet mit nur

    Wenn eine solche Entwicklung dagegen faktisch nicht zu erreichen ist, stellt die Festsetzung des Mischgebiets einen städtebaulich nicht gerechtfertigten "Etikettenschwindel" dar (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2022 - 1 N 19.801 - juris Rn. 23; U.v. 3.4.2007 - 25 N 03.1282 - juris Rn. 17; OVG NW, U.v. 9.10.2003 - 10a D 71/01.NE - juris Rn. 36; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand 8/2023, § 6 BauNVO Rn. 14).

    Festgesetzt wurden insoweit vor allem zwei Baufenster mit offener Bauweise und Einzelhausbebauung mit zwei Vollgeschossen, was - auch im Vergleich zum festgesetzten Mischgebiet im nahegelegenen Bebauungsplangebiet "B.weg" - eher einer typischen Wohnnutzung entspricht (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2022 - 1 N 19.801 - juris Rn. 24; U.v. 3.4.2007 - 25 N 03.1282 - juris Rn. 18).

    Es ist daher nicht ersichtlich, wie angesichts des - auch vom Plangeber - gewünschten seniorengerechten Wohnens noch eine ins Gewicht fallende gewerbliche Nutzung erfolgen können soll (vgl. OVG RhPf, U.v. 13.10.2016 - 1 C 11118/15 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 3.4.2007 - 25 N 03.1282 - juris Rn. 18; OVG NW, U.v. 2.12.2016 - 2 D 121/14.NE - juris Rn. 59).

  • VGH Bayern, 17.04.2014 - 6 B 13.382

    Erschließungsbeitragsrecht; Bebauungsplan; ortsübliche Bekanntmachung; Amtsblatt;

    Da die Verordnung über die amtliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen und von Rechtsvorschriften der Verwaltungsgemeinschaften (Bekanntmachungsverordnung - BekV) vom 19. Januar 1983 (GVBl S. 14) keine speziellen Formanforderungen für Amtsblätter enthält, ist es unschädlich, dass das Mitteilungsblatt der Beklagten nicht ausdrücklich als Amtsblatt bezeichnet ist (BayVGH, U.v. 3.4.2007 - 25 N 03.1282 - juris Rn. 15; B.v. 22.12.2005 - 25 ZB 01.1100 - juris Rn. 5).

    Es ist unschädlich, dass das Druckwerk innerhalb und im Anschluss des amtlichen Teils auch einen redaktionellen Teil in Form von nichtamtlichen Mitteilungen Dritter enthält (BayVGH, U.v. 3.4.2007 - 25 N 03.1282 - juris Rn. 15; B.v. 18.9.2000 - 23 ZB 00.1947 - juris Rn. 8).

    Die Anzeigen sind von dem amtlichen Teil jeweils optisch so deutlich abgesetzt, dass die Lesbarkeit der amtlichen Mitteilungen nicht beeinträchtigt wird und auf Anhieb erkennbar ist, dass es sich dabei um private Anzeigen handelt (BayVGH, U.v. 3.4.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412

    Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet

    Das mit einem erlassenen Bebauungsplan Festgesetzte wird in diesem Fall von der planenden Gemeinde also inhaltlich gar nicht angestrebt und / oder es ist - etwa aufgrund sonstiger Festsetzungen im Bebauungsplan - von vornherein faktisch gar nicht zu erreichen (vgl. BayVGH, U.v. 3.4.2007 - 25 N 03.1282 - juris Rn. 17; B.v. 3.2.2014 - 1 NE 13.2508 - juris Rn.10; OVG Berlin-Bbg, U.v. 5.3.2020 - OVG 10 A 8.15 - juris Rn. 87; VGH BW, U.v. 17.5.2013 - 8 S 313/11 - ZfBR 2013, 692 = juris Rn. 34; U.v. 28.11.2019 - 8 S 2792/17 - BauR 2020, 588 = juris Rn. 61; OVG LSA, U.v. 4.9.2019 - 2 K 14/18 - juris Rn. 71; vgl. auch BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 4 CN 5.01 - NVwZ 2002, 1114 = juris Rn. 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2019 - 2 K 14/18

    Bebauungsplan, mit dem eine bereits bisher teilweise gewerblich genutzte Fläche

    Wenn er dagegen ein Miteinander von Wohnen und Gewerbe gar nicht anstrebt oder wenn eine solche Entwicklung wegen der vorhandenen Bebauung oder aufgrund sonstiger Festsetzungen im Bebauungsplan faktisch nicht zu erreichen ist, stellt die Festsetzung des Mischgebiets einen städtebaulich nicht gerechtfertigten "Etikettenschwindel" dar (BayVGH, Urt. v. 03.04.2007 - 25 N 03.1282 -, juris, RdNr. 17, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt -

    Wenn er eine Durchmischung gar nicht anstrebt oder eine solche wegen der vorhandenen Bebauung faktisch nicht zu erreichen ist, stellt die Festsetzung des Mischgebiets einen "Etikettenschwindel" dar und ist städtebaulich nicht gerechtfertigt (vgl. z. B. Bay. VGH, Urteil vom 03.04.2007 - 25 N 03.1282 - juris, m. w. N. und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.09.2002 - 7 a D 118/00.NE - juris).
  • VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20

    Bestimmung der Eigenart und der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets;

    Die Festsetzung eines Mischgebiets ist hiernach städtebaulich nicht gerechtfertigt, wenn der Plangeber die Entstehung eines solchen Gebiets gar nicht anstrebt oder wenn diese Entwicklung wegen der vorhandenen Bebauung oder aufgrund sonstiger Festsetzungen im Bebauungsplan faktisch nicht zu erreichen ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 03.04.2007 - 25 N 03.1282 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 34).

    Wenn nach dem wahren Willen der Gemeinde, wie er aus dem Planungsvorgang und dem Planungsergebnis zutage tritt, das Entstehen eines Mischgebiets offensichtlich nicht ernsthaft beabsichtigt ist, ist die Festsetzung zur Umsetzung des wirklichen Planungsziels nicht erforderlich (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 03.04.2007 - 25 N 03.1282 - juris, Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2009 - 1 C 10150/09 -, juris Rn. 25ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 34; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.09.2019 - 2 K 14/18 -, juris Rn. 71).

  • VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 C 722/13

    Rechtsschutzmaßstäbe im Normenkontrollrecht und baunachbarlichen Rechtsstreit

    Die Erforderlichkeit ist zu bejahen, wenn die betreffende Festsetzung nach der planerischen Konzeption der Gemeinde geboten ist, d. h. wenn sie in ihrer Zielsetzung von legitimen städtebaulichen Interessen getragen ist (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 03.04.2007 - 25 N 03.1282 - Rdnr. 17 m.w.N. juris).

    Wenn er eine Durchmischung gar nicht anstrebt oder eine solche wegen der vorhandenen Bebauung faktisch nicht zu erreichen ist, stellt die Festsetzung des Mischgebiets einen "Etikettenschwindel" dar und ist städtebaulich nicht gerechtfertigt (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 03.04.2007 - 25 N 03.1282 - juris, Rdnr. 17 m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2009 - 1 C 10150/09 - juris, Rdnr. 25 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 - juris, Rdnr. 34).

  • VG Würzburg, 22.09.2022 - W 3 K 21.554

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages

    Maßgeblich ist demnach darauf abzustellen, wer die Letztverantwortung für den Inhalt der veröffentlichten Mitteilungen trägt und ob das entsprechende Druckwerk seitens der Gemeinde - zumindest soweit es bestimmte Texte betrifft - als Amtsblatt gewollt ist (BayVGH, U.v.3.4.2007 - 25 N 03.1282 - juris Rn. 15).

    Damit kann das Druckwerk schon deshalb nicht das Amtsblatt des Beklagten darstellen (vgl. zur Frage der Verantwortlichkeit des Ersten Bürgermeisters für den amtlichen Teil einer Veröffentlichung in einem Amtsblatt: BayVGH, U.v. 3.4.2007 - 25 N 03.1282 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • VG München, 19.03.2015 - M 11 K 14.1441

    Keine Erforderlichkeit eines Mischgebietes, wenn großflächiger Einzelhandel

    Wenn er dagegen ein Miteinander von Wohnen und Gewerbe gar nicht anstrebt oder wenn eine solche Entwicklung wegen der vorhandenen Bebauung oder aufgrund sonstiger Festsetzungen im Bebauungsplan faktisch nicht zu erreichen ist, stellt die Festsetzung des Mischgebietes einen städtebaulich nicht gerechtfertigten "Etikettenschwindel" dar (BayVGH, U.v. 3.4.2007 - 25 N 03.1282).

    Eine Teilunwirksamkeit kommt nicht in Betracht, weil sich die unwirksame Mischgebietsfestsetzung auf das ganze Plangebiet erstreckt und den Kerngehalt der Planung darstellt (vgl. BayVGH, U.v. 3.4.2007 - 25 N 03.1282).

  • VGH Bayern, 13.11.2023 - 2 NE 23.1841

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans - Gewerbebetrieb und benachbarte

    Wenn ein Plangeber die Realisierung von im allgemeinen Wohngebiet neben dem Wohnen allgemein zulässigen Nutzungen gar nicht anstrebt, oder wenn eine solche Entwicklung wegen der vorhandenen Bebauung oder aufgrund sonstiger Festsetzungen im Bebauungsplan faktisch nicht zu erreichen ist, stellt die Festsetzung des allgemeinen Wohngebiets einen städtebaulich nicht gerechtfertigten "Etikettenschwindel" dar (vgl. VGH BW, U.v. 17.5.2013 - 8 S 313/11 - ZfBR 2013, 692; BayVGH, U.v. 3.4.2007 - 25 N 03.1282 - juris Rn. 17, OVG NRW, U.v. 9.10.2003 - 10a D 71/01 NE - juris Rn. 36 jeweils für die Festsetzung eines Mischgebiets).
  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 1 NE 13.2508

    Einstweilige Anordnung gegen Bebauungsplan; Festsetzung eines Dorfgebiets als

  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 1 N 19.801

    Teilunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen fehlender städtebaulicher

  • VG München, 24.10.2013 - M 11 K 12.5318

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen fehlender Erforderlichkeit der Planung und

  • VG Würzburg, 16.07.2013 - W 4 K 12.641

    Verpflichtungsklage; Genehmigung einer Flächennutzungsplanänderung; Ausweisung

  • VG Bayreuth, 20.10.2021 - B 4 K 19.321

    Bezeichnung des Amtsblattes einer Gemeinde, Bestimmtheit der

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