Rechtsprechung
   LG Dortmund, 26.08.2014 - 25 O 104/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25038
LG Dortmund, 26.08.2014 - 25 O 104/14 (https://dejure.org/2014,25038)
LG Dortmund, Entscheidung vom 26.08.2014 - 25 O 104/14 (https://dejure.org/2014,25038)
LG Dortmund, Entscheidung vom 26. August 2014 - 25 O 104/14 (https://dejure.org/2014,25038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,25038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Augenoptiker darf bei Verkauf einer Brille nicht mit "1 Glas geschenkt!" werben

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Werbung mit Gratis-Versprechen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Optiker darf nicht für kostenloses Brillenglas werben

  • Jurion (Kurzinformation)

    Werbeslogan "Ein Glas geschenkt! bzw. "Das S-Gratis-Glas zu jeder Brille!" wettbewerbswidrig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    LG Dortmund sieht in Gratis-Brillenglas einen Verstoß gegen Blacklist-Tatbestand

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Marketing: Dürfen Optiker für ein kostenloses Brillenglas werben?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus LG Dortmund, 26.08.2014 - 25 O 104/14
    Es genügt, wenn dem Wettbewerbsverein Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angehören, die nach § 8 Abs. 3 UWG selbst zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der gegebenen Art prozessführungsbefugt wären (BGH GRUR 1995, 122).
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 6 W 180/08

    Irreführung einer Werbung für einen kostenlosen Winter-Check

    Auszug aus LG Dortmund, 26.08.2014 - 25 O 104/14
    Die Vorschrift ist also beispielsweise nicht anwendbar auf eine als "gratis" oder dergleichen beworbene Zugabe, wenn der Verbraucher nicht darüber im Unklaren gelassen wird, dass er die Hauptleistung zu bezahlen hat (OLG Köln, GRUR 2009, 608).
  • OLG München, 16.06.2016 - 6 U 4300/15

    Zulässige Werbung eines Optikers mit der Aussage "1 Glas geschenkt"

    In der Konsequenz sind nach Sinn und Zweck der Vorschrift nur die Kosten gemeint, auf die der Verbraucher nicht ausdrücklich hingewiesen wird (vgl. Köhler, a. a. O., Anhang zu § 3 Abs. 3 Rn. 21.3 mit Verweis auf LG Dortmund WRP 2014, 1360 Rn. 23, also die Vorinstanz des bereits zitierten Urteils des OLG Hamm in GRUR-RR 2016, 28 - 1 (Brillen)Glas geschenkt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht