Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 08.04.2011 - 2-25 O 260/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Gebühr für Zwangskontoauszug ist unzulässig
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Bank darf für Kontoauszüge nichts berechnen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Unaufgeforderter Kontoauszug - Gebühren für die Zusendung?
- lto.de (Kurzinformation)
Kunde muss für Übersendung von Kontoauszügen nicht zahlen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gericht stoppt Gebühr für "Zwangsauszüge"
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bankgebühr für "Zwangskontoauszug" ist unzulässig - Banken müssen die Kunden einmal im Monat kostenlos über Kontobewegungen informieren
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kein Entgelt für nicht angeforderten Kontoauszug
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Gebühr für Zwangskontoauszug ist unzulässig -
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Urteil zu Zwangskontoauszügen rechtskräftig - Kunden der Deutschen Bank können ab sofort Rückerstattung fordern
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Entgelt für Zwangskontoauszug unzulässig - vzbv mit Klage gegen Deutsche Bank erfolgreich
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Entgelt für Zwangskontoauszug unzulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bank darf für Übersendung von Zwangskontoauszug kein Entgelt verlangen
Papierfundstellen
- WM 2011, 1846
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93
Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2011 - 25 O 260/10
Ähnlich zur Frage des Entgelts für automatenfähige Abhebungen am Schalter bei Vereinbarung der Benutzung von Geldautomaten gegen Reduzierung der Kontogebühr (BGH NJW 1994, 318), erfülle die Beklagte hiermit nicht nur eigene Interessen, sondern auch Interessen des Kunden und damit ein Mehr gegenüber der gesetzlichen Nebenpflicht, was ein Entgelt rechtfertige.Nach BGH NJW 1994, 318 kann ein berechtigtes Bedürfnis dafür nicht aus der Zielsetzung hergeleitet werden, Kunden durch die Gebührengestaltung zu veranlassen, die mit erheblichem personellen und sachlichen Aufwand verbundenen Bankschalter weniger in Anspruch zu nehmen und so eine auch den Kunden zugute kommende Einsparung von Kosten zu ermöglichen.
- BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00
BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2011 - 25 O 260/10
Parallel liegt insoweit die Entscheidung über AGB zu einem Entgelt für die Benachrichtigung der Nichteinlösung von Schecks (BGH NJW 2001, 1419), der sich die Klammer anschließt. - BGH, 21.04.2009 - XI ZR 55/08
BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2011 - 25 O 260/10
Hierunter fallen auch Regelungen, die nicht Entgelt für Sonderleistungen zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Verwenders oder für Tätigkeiten in dessen eigenem Interesse auf den Kunden abwälzen (BGH v. 21.04.2009, XI ZR 55/08).