Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 01.06.2012 - 2-25 O 493/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 01.06.2012 - 2-25 O 493/11
- OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 10 U 166/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 23 U 397/09
Anlageberatung: Schadensersatzansprüche aus Beteiligung an Medienfonds (VIP 4
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.2012 - 25 O 493/11
Nach Auffassung des Gerichts und zustimmend einer Vielzahl von Entscheidungen beruhen solche Provisionen aber auf einer Vereinbarung mit einem Dritten und stehen daher auch der Bank zu, nicht dem Anleger (Landgericht Frankfurt am Main 2-25 O 425/10; 2-21 O 196/09; OLG Frankfurt am Main 23 U 397/09).Eine Herausgabepflicht besteht aber nicht, da die Provision eben nicht "aus dem Geschäft" erlangt ist (etwa OLG Frankfurt am Main - 23 U 397/09).
- OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 U 188/11
Auskunftsanspruch des Anlegers bei Wertpapiergeschäften über von der Bank …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.2012 - 25 O 493/11
Inhalt und Umfang der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht richten sich in der Regel nach Treu und Glauben, der Verkehrssitte und den Umständen des Einzelfalles (OLG Frankfurt am Main Urteil v. 29.02.2012 - 19 U 188/11 unter Verweis auf BGH, Urteil v. 4.07.1985 - III ZR 144/84), wobei sich Inhalt und Grenzen der Informationspflicht stets auf das konkrete Rechtsverhältnis beziehen.In Fällen hingegen, in denen die Gefahr einer solchen Interessenkollision und damit das Bestehen einer Aufklärungspflicht über erhaltene Zuwendungen zu verneinen ist, fehlt es auch an einem konkreten Auskunftsinteresse (OLG Frankfurt am Main, aaO., Urt. v. 29.02.2012 - 19 U 188/11).
- BGH, 04.07.1985 - III ZR 144/84
Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Bank beim Kontokorrentvertrag
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.06.2012 - 25 O 493/11
Inhalt und Umfang der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht richten sich in der Regel nach Treu und Glauben, der Verkehrssitte und den Umständen des Einzelfalles (OLG Frankfurt am Main Urteil v. 29.02.2012 - 19 U 188/11 unter Verweis auf BGH, Urteil v. 4.07.1985 - III ZR 144/84), wobei sich Inhalt und Grenzen der Informationspflicht stets auf das konkrete Rechtsverhältnis beziehen.
- OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 10 U 166/12
Auskunft über Zuwendungen an Bank im Rahmen der Zeichnung einer KG-Beteiligung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 01.06.2012 - Az.: 2-25 O 493/11 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des am 01.06.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt, Az. 2-25 O 493/11 die Beklagte zu verurteilen, Auskunft zu erteilen, welche Zahlungen und sonstige vermögenswerten Vorteile sie im Zusammenhang mit der am 04.04.2006 gezeichneten Kommanditbeteiligung an der B GmbH & Co. KG in Höhe von 25.000,- EUR zuzüglich 5 % Agio erhalten hat; hilfsweise, die Beklagte zu verurteilen, Auskunft darüber zu erteilen, welche Zahlungen und geldwerten Vorteile sie von dritter Seite im Zusammenhang mit der Zeichnung einer von der B1 GmbH gehaltenen Beteiligung (Anteils-Nr. ...) im Nennbetrag von 25.000,00 EUR an der B GmbH & Co. KG erhalten hat.