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AG Kempten, 12.07.2012 - 25 OWi 144 Js 4384/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung körperlicher Untersuchungen bei Ordnungswidrigkeiten (hier: Blutentnahme wegen Geschwindigkeitsüberschreitung)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Beweisverwertungsverbot - Blutprobe bei Trunkenheitsfahrt
- blutalkohol , S. 429
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung körperlicher Untersuchungen bei Ordnungswidrigkeiten (hier: Blutentnahme wegen Geschwindigkeitsüberschreitung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Blutentnahme und der fehlende Richtervorbehalt
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unverwertbarkeit einer unrechtmäßigen Blutentnahme
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Auch bei Ordnungswidrigkeiten muss die Entnahme einer Blutprobe vom Richter angeordnet werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06
Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur …
Auszug aus AG Kempten, 12.07.2012 - 25 OWi 144 Js 4384/12
Allerdings ist der Vorrang des Richtervorbehalts auch bei der Durchführung von Blutentnahmen insbesondere seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.02.2007 (Az.: 2 BvR 273/06) in einer Vielzahl von obergerichtlichen Entscheidungen hervorgehoben worden, wenngleich die Frage des Vorliegens eines Beweisverwertungsverbots unterschiedlich bewertet wird. - OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung …
Auszug aus AG Kempten, 12.07.2012 - 25 OWi 144 Js 4384/12
Ein Beweisverwertungsverbot stellt die Ausnahme dar, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (…BGH, a.a.O) Nachdem für Fälle einer rechtswidrig gewonnenen Blutentnahme ein gesetzliches Beweisverwertungsverbot nicht existiert, kommt ein Beweisverwertungsverbot dann in Betracht, wenn sich die Maßnahme zusätzlich als (subjektiv oder objektiv) willkürlich oder als gezielte Umgehung oder Ignorierung des Richtervorbehalts oder als ein gleichgewichtiger sonstiger besonders schwerwiegender Fehler darstellt (OLG Bamberg, DAR 2011, S. 268-272).