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   LG Magdeburg, 04.06.2020 - 25 Qs 855 Js 81720/19 (47/20, 48/20), 25 Qs 855 Js 81720/19 (47/20), 25 Qs 855 Js 81720/19 (48/20), 25 Qs 47/20, 25 Qs 48/20   

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https://dejure.org/2020,39437
LG Magdeburg, 04.06.2020 - 25 Qs 855 Js 81720/19 (47/20, 48/20), 25 Qs 855 Js 81720/19 (47/20), 25 Qs 855 Js 81720/19 (48/20), 25 Qs 47/20, 25 Qs 48/20 (https://dejure.org/2020,39437)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 04.06.2020 - 25 Qs 855 Js 81720/19 (47/20, 48/20), 25 Qs 855 Js 81720/19 (47/20), 25 Qs 855 Js 81720/19 (48/20), 25 Qs 47/20, 25 Qs 48/20 (https://dejure.org/2020,39437)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 04. Juni 2020 - 25 Qs 855 Js 81720/19 (47/20, 48/20), 25 Qs 855 Js 81720/19 (47/20), 25 Qs 855 Js 81720/19 (48/20), 25 Qs 47/20, 25 Qs 48/20 (https://dejure.org/2020,39437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Bestellung, Zur-Last-Legen-eines-Verbrechens

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 140 Abs 1 Nr 2 StPO, § 141 Abs 1 S 1 StPO, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Pflichtverteidigung: Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers im Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Magdeburg, 04.06.2020 - 3 Gs 164/20
    Auszug aus LG Magdeburg, 04.06.2020 - 25 Qs 47/20
    Auf die sofortigen Beschwerden der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Amtsgerichts Halberstadt vom 15.04.2020 - Az. 3 Gs 855 Js 81720/19 (164/20) - auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführer zu tragen hat, aufgehoben.

    Mit Beschluss vom 15.04.2020 - Az. 3 Gs 855 Js 81720/19 (164/20) -, dem Beschwerdeführer zu 1. am 22.04.2020 und der Beschwerdeführerin zu 2. am 23.04.2020 zugestellt, lehnte das Amtsgericht Halberstadt die Bestellung von Rechtsanwalt J. F. als Pflichtverteidiger des Beschwerdeführers zu 1. und die Bestellung von Rechtsanwalt A. F. als Pflichtverteidiger der Beschwerdeführerin zu 2. ab.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 28/22

    Rohmessdaten: Verfassungsbeschwerde verworfen (mit Sondervotum)

    Vor diesem Hintergrund muss der Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, der die Zugänglichmachung bestimmter Unterlagen begehrt, diesen Anspruch mittels eines Antrags auf Herausgabe bzw. Zugänglichmachung der von ihm zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für erforderlich gehaltenen Daten grundsätzlich bereits gegenüber der Verwaltungsbehörde im Verfahren nach §§ 59 ff. OWiG geltend machen und im Falle der Ablehnung einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 Abs. 1 S. 1 OWiG stellen (BayVerfGH, Entsch. v. 13. Januar 2022 - Vf.61- VI , juris, Rn. 40-42; VerfGH Brandenburg, Beschl. v. 18. Februar 2022 - 48/20.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 21/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot

    Vor diesem Hintergrund muss der Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, der die Zugänglichmachung bestimmter Unterlagen begehrt, diesen Anspruch mittels eines Antrags auf Herausgabe bzw. Zugänglichmachung der von ihm zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für erforderlich gehaltenen Daten grundsätzlich bereits gegenüber der Bußgeldstelle geltend machen und im Falle von dessen Ablehnung einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG stellen (VerfGH BY, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - Vf.61-VI-19, juris, Rn. 40; VerfGH Bbg, Beschluss vom 18. Februar 2022 - 48/20, juris, Rn. 24; VerfGH RP, Beschluss vom 22. Juli 2022 - VGH B 30/21, juris, Rn. 22; VerfGH BW, Urteil vom 16. Januar 2023 - 1 VB 38/18, juris, Rn. 28; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18, juris, Rn. 60).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 30/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldstrafe

    Vor diesem Hintergrund muss der Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, der die Zugänglichmachung bestimmter Unterlagen begehrt, diesen Anspruch mittels eines Antrags auf Herausgabe bzw. Zugänglichmachung der von ihm zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für erforderlich gehaltenen Daten grundsätzlich bereits gegenüber der Bußgeldstelle geltend machen und im Falle von dessen Ablehnung einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 OWiG stellen (VerfGH BY, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - Vf.61-VI-19, juris, Rn. 40; VerfGH Bbg, Beschluss vom 18. Februar 2022 - 48/20, juris, Rn. 24; VerfGH RP, Beschluss vom 22. Juli 2022 - VGH B 30/21, juris, Rn. 22; VerfGH BW, Urteil vom 16. Januar 2023 - 1 VB 38/18, juris, Rn. 28; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18, juris, Rn. 60).
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