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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10   

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https://dejure.org/2010,13450
LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10 (https://dejure.org/2010,13450)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10 (https://dejure.org/2010,13450)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2010 - 25 Sa 1080/10 (https://dejure.org/2010,13450)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin bei Unterschlagung einer Kundenzahlung; Verwertung früherer Niederschriften bei Gebrauchmachen von einem Zeugnisverweigerungsrecht im Zivilprozess

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich, Kündigung: Fristlos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; ZPO § 286; ZPO § 383
    Außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin bei Unterschlagung einer Kundenzahlung; Verwertung früherer Niederschriften bei Zeugnisverweigerung im Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10
    Ein Arbeitnehmer, der im Zusammenhang mit seiner Arbeitsleistung strafrechtlich relevante Handlungen gegen das Vermögen seines Arbeitgebers begeht, verletzt damit seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht schwerwiegend und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen in erheblicher Weise (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - NZA 2009, 1098; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - AP Nr. 210 zu § 626 BGB = NZA 2008, 1008; BAG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 - AP Nr. 179 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 6/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn damit gerechnet werden kann, dass die Abmahnung zu vertragsgemäßem Verhalten in der Zukunft führen wird und eine Wiederherstellung des Vertrauens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erwartet werden kann (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2009, 1198 m. w. N.).

    Eine Abmahnung ist jedoch dann entbehrlich, wenn es um schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme oder Duldung dieses Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - a. a. O.).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10
    Sie beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt, also eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen vorliegt, die die Entscheidung ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar erscheint oder nicht (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - EzA Nr. 23 zu § 626 BGB 2002).
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10
    Bei dieser Zwei-Wochen-Frist handelt es sich um eine materiellrechtliche Ausschlussfrist, die einen gesetzlichen konkretisierten Verwirkungstatbestand darstellt (BAG, Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - EzA Nr. 21 zu § 626 BGB 2002; BAG, Urteil vom 01. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - EzA Nr. 3 zu § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlungen).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10
    Bei dieser Zwei-Wochen-Frist handelt es sich um eine materiellrechtliche Ausschlussfrist, die einen gesetzlichen konkretisierten Verwirkungstatbestand darstellt (BAG, Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - EzA Nr. 21 zu § 626 BGB 2002; BAG, Urteil vom 01. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - EzA Nr. 3 zu § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlungen).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10
    Da das Arbeitsverhältnis zum 01. Oktober 2009 durch die außerordentliche Kündigung aufgelöst worden ist, bestand auch nach den Grundsätzen, die der Große Senat des Bundesarbeitgerichts im Beschluss vom 27. Februar 1985 aufgestellt hat (BAG GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht = NZA 1985, 702) kein Weiterbeschäftigungsanspruch der Klägerin.
  • BAG, 18.06.1970 - 1 AZR 520/69

    Kaufmännischer Angestellter eines - Versorgungsunternehmens - Abrechnung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10
    Denn - jedenfalls im Aufgabenbereich des Arbeitnehmers - besteht die Verpflichtung, gegen den Arbeitgeber gerichtete Handlungen anzuzeigen (BAG, Urteil vom 18. Juni 1970 - 1 AZR 520/69 - BAGE 22, 375 = AP Nr. 57 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers LAG Hamm, Urteil vom 29. Juli 2004 - 18 (2) Sa 2016/93 - BB 1994, 2352).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10
    Ein Arbeitnehmer, der im Zusammenhang mit seiner Arbeitsleistung strafrechtlich relevante Handlungen gegen das Vermögen seines Arbeitgebers begeht, verletzt damit seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht schwerwiegend und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen in erheblicher Weise (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - NZA 2009, 1098; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - AP Nr. 210 zu § 626 BGB = NZA 2008, 1008; BAG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 - AP Nr. 179 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 6/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10
    In einem solchen Fall kann durch eine bloße Abmahnung als milderes Mittel die Wiederherstellung des für ein Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauens nicht erwartet werden (BAG, Urteil vom 12. August 1999 - 2 AZR 923/98 - AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlungen).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10
    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen zumutbar, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - BAGE 118, 104 = NZA 2006, 977; BAG, Urteil vom 07. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - BAGE 115, 195 = AP Nr. 192 zu § 626 BGB = NZA 2006, 98; BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 = NZA 1996, 419).
  • BAG, 23.01.1963 - 2 AZR 278/62

    Kündigungsfrist - Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10
    Dieses Erfordernis schließt es aus, bestimmte Tatsachen ohne Rücksicht auf die Besonderheit des Einzelfalls stets als wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung anzuerkennen; es gibt demnach im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB keine absoluten Kündigungsgründe (vgl. BAG, Urteil vom 23. Januar 1963 - 2 AZR 278/62 - BAGE 14, 42 = BArbBl.
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05

    Stempeluhrmissbrauch

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • LAG Hamm, 29.07.1994 - 18 (2) Sa 2016/93

    Kündigung wegen Nichtanzeige eines Diebstahls - Tätlichkeit

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • OLG Köln, 15.06.1992 - 5 U 191/91

    Rechtmäßigkeit der Verwertung von Niederschriften eines Zeugen aus dessen

  • LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 112/16

    Teilerfolg der Klage gegen die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld

    Danach können nicht bestimmte Tatsachen ohne Rücksicht auf die Besonderheit des Einzelfalls stets als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung anerkannt werden, da es im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB keine absoluten Kündigungsgründe gibt (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.1984 - 2 AZR 613/83 - juris; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10 - juris).
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