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   LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10   

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https://dejure.org/2010,34496
LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10 (https://dejure.org/2010,34496)
LG Stendal, Entscheidung vom 11.08.2010 - 25 T 107/10 (https://dejure.org/2010,34496)
LG Stendal, Entscheidung vom 11. August 2010 - 25 T 107/10 (https://dejure.org/2010,34496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Abberufung des Gesamtvollstreckungsverwalters bei auf objektiven Umständen beruhenden Verdachts der Begehung von Straftaten in anderen Insolvenzverfahren zum Nachteil der Masse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Abberufung eines als Gesamtvollstreckungsverwalter tätigen Vorverwalters gem. § 8 Abs. 3 S. 2 Gesamtvollstreckungsordnung (GesO) durch einen Rechtspfleger eines Insolvenzgerichts; Rechtmäßigkeit einer Abberufung eines Vorverwalters ohne eine vorherige ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 993
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10
    Ein Gesamtvollstreckungsverwalter, der durch die rechtskräftige Verurteilung wegen gegen verwaltete Massen gerichtete Straftaten schwerwiegende Zweifel an seiner beruflichen Zuverlässigkeit und Redlichkeit begründet, ist aufgrund der besonderen Vertrauensstellung, die dem Amt des Verwalters innewohnt, für die Verfahrensbeteiligten nicht länger tragbar (vgl. BGH Beschluss v. 06.05.2004 Az. IX ZB 349/02 Rn 19).
  • LG Halle, 22.10.1993 - 2 T 247/93
    Auszug aus LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10
    In der Rechtsprechung (vgl. LG Halle ZIP 1993, 1739) und in der Literatur (vgl. Schmid GesO, 3. Aufl., § 8 Rn 392, Hess/Binz/Wienberg a. a. O. Rn 34 e, Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 59 Rn 8 f; auch KTS 1989, 229, 249 in Fußnote 631, Graeber a. a. O. § 59 Rn 24; Kind in: Braun, InsO 4. Aufl., § 59 Rn 8) wird anerkannt, dass bei gegen die Masse gerichteten, schwersten Straftaten bereits der Verdacht eine Entlassung rechtfertigen kann, insbesondere wenn hinreichend konkrete Verdachtsgründe bestehen (vgl. LG Halle a. a. O., Hess/Binz/Wienberg a. a. O., Uhlenbruck a. a. O. Rn 9, Graeber a. a. O.).
  • BGH, 09.07.2009 - IX ZB 35/09

    Entlassung des vorläufigen Treuhänders wegen herabsetzender Äußerungen über den

    Auszug aus LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10
    Denn das rechtliche Gehör konnte im Abhilfeverfahren vor dem Insolvenzgericht und im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden (vgl. BGH; Beschluss v. 03.04.2003 Az. IX ZB 373/02; v. 16. Oktober 2003 - ZVI 2004, 24, 25; Beschluss v. 09.07.2009, Az. IX ZB 35/09).
  • LAG Hamm, 14.10.1993 - 8 Ta 342/93

    Anwaltskostenfestsetzung; Prozeßkostenhilfe; Rechtsprechungsänderung; Verwirkung

    Auszug aus LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10
    § 574 ZPO ist auf Gesamtvollstreckungsverfahren, die vor dem 01.01.1999 beantragt wurden, anwendbar (vgl. BGH NJW-RR 1994, 575).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 475/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs vor Ablehnung eines Insolvenzantrages mangels Masse

    Auszug aus LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10
    Denn das rechtliche Gehör konnte im Abhilfeverfahren vor dem Insolvenzgericht und im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden (vgl. BGH; Beschluss v. 03.04.2003 Az. IX ZB 373/02; v. 16. Oktober 2003 - ZVI 2004, 24, 25; Beschluss v. 09.07.2009, Az. IX ZB 35/09).
  • LG Braunschweig, 29.04.2008 - 6 T 924/07

    Zuständigkeit für Entlassung eines Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10
    Ein solcher Fall ist das Entlassungsverfahren, wo die Umstände, die zur Entlassung des Verwalters geführt haben, erst im Verlauf des Verfahrens nach der richterlichen Bestellung des Verwalters entstanden sind (vgl. LG Braunschweig, Beschluss v. 29.04.2008, Az. 6 T 924/07).
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZB 308/04

    Voraussetzungen der Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzungen

    Auszug aus LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10
    Außerdem ist die in Art. 6 Abs. 2 EMRK niedergelegte Unschuldsvermutung auch von den Zivilgerichten zu beachten (BGH, Urt. v. 08.12.2005, Az. IX ZB 308/04 Rn 8, zitiert nach Juris, m. w. N.).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZB 373/02

    Entlassung des Treuhänders wegen Verletzung von Verfahrenspflichten

    Auszug aus LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10
    Denn das rechtliche Gehör konnte im Abhilfeverfahren vor dem Insolvenzgericht und im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden (vgl. BGH; Beschluss v. 03.04.2003 Az. IX ZB 373/02; v. 16. Oktober 2003 - ZVI 2004, 24, 25; Beschluss v. 09.07.2009, Az. IX ZB 35/09).
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