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   LG Düsseldorf, 16.01.2017 - 25 T 107/16   

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LG Düsseldorf, 16.01.2017 - 25 T 107/16 (https://dejure.org/2017,1209)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2017 - 25 T 107/16 (https://dejure.org/2017,1209)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2017 - 25 T 107/16 (https://dejure.org/2017,1209)
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  • OLG München, 28.09.2015 - 34 Wx 84/14

    Notwendige Bestimmtheit der Beizeichnung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.01.2017 - 25 T 107/16
    Unter dem Sondernutzungsrecht für einen Wohnungs- oder Teileigentümer wird eine nach § 10 Abs. 2 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG vereinbarte Nutzungsregelung verstanden, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teils des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG nimmt (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 28. September 2015 - 34 Wx 84/14).
  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.01.2017 - 25 T 107/16
    Das Sondernutzungsrecht hat zwei Komponenten: dem Eigentümer einer bestimmten Wohnung wird (positiv) die Befugnis zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums eingeräumt, alle übrigen Eigentümer werden (negativ) von der ihnen als Miteigentümern zustehenden Befugnis zum Mitgebrauch ausgeschlossen (vgl. BayObLGZ 1985, 378).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.01.2017 - 25 T 107/16
    Zur Übertragung des Sondernutzungsrechts ist nach herrschender Meinung nur eine Vereinbarung zwischen Käufer / Erwerber  und Verkäufer / Übertragenden erforderlich, wobei der Erwerber selbst Miteigentümer oder Teileigentümer sein muss (BGHZ 73, 145, 149; Bundesgerichtshof,  NZM 2008, 732).
  • OLG Hamm, 20.10.2016 - 15 W 169/16

    Geschäftswert für die Erklärung über die Aufhebung der Hofeigenschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.01.2017 - 25 T 107/16
    Der Bezugswert ist der Wert im wirtschaftlichen Verkehr, d.h. im Regelfall der Verkehrswert (§ 46 Abs. 1 GNotKG; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - I-15 W 169/16; Korintenberg-Bormann, GNotKG, 19. Aufl., § 36 Rn.15).
  • BGH, 03.07.2008 - V ZR 20/07

    Anforderungen an die Form der Übertragung einer im Grundbuch eingetragenen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.01.2017 - 25 T 107/16
    Zur Übertragung des Sondernutzungsrechts ist nach herrschender Meinung nur eine Vereinbarung zwischen Käufer / Erwerber  und Verkäufer / Übertragenden erforderlich, wobei der Erwerber selbst Miteigentümer oder Teileigentümer sein muss (BGHZ 73, 145, 149; Bundesgerichtshof,  NZM 2008, 732).
  • OLG München, 21.11.2011 - 34 Wx 357/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Isolierte Übertragung eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.01.2017 - 25 T 107/16
    Vorliegend ist der Wert des Nutzungsrechts maßgebend für die Geschäftswertfestsetzung (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. November 2011 - 34 Wx 357/11).
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