Weitere Entscheidung unten: KG, 27.02.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.02.2004 - 25 U 131/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18306
OLG Hamm, 20.02.2004 - 25 U 131/03 (https://dejure.org/2004,18306)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.02.2004 - 25 U 131/03 (https://dejure.org/2004,18306)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Februar 2004 - 25 U 131/03 (https://dejure.org/2004,18306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,18306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitreibung einer titulierten Forderung aufgrund eines zwischenzeitlich gekündigten Inkassovertrages; Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in einen Vertrag; Erstattung von Bearbeitungsgebühren eines Vertrages in Höhe von 30 Prozent

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitreibung einer titulierten Forderung aufgrund eines zwischenzeitlich gekündigten Inkassovertrages; Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in einen Vertrag; Erstattung von Bearbeitungsgebühren eines Vertrages in Höhe von 30 Prozent

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 07.12.1999 - 6 U 95/99

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2004 - 25 U 131/03
    Die Auffassung des OLG Brandenburg (NJW-RR 2001, 137 (138)), wonach auf den Grundgedanken des § 649 BGB zurückgegriffen werden muss, wenn ein Zusammenhang zwischen einzelnen Dienstleistungen und Vergütungsteilen nicht hergestellt werden kann, teilt der Senat nicht.
  • BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2004 - 25 U 131/03
    Prüfungsmaßstab ist dabei jeweils das, was ohne die Klausel geschuldet würde, wobei es nicht auf die besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles, sondern auf die typische Sachlage bei Beendigung derartiger Verträge ankommt (vgl. BGH Urteil vom 10.03.1983, VII ZR 301/82, zitiert nach Juris Web = BGH NJW 1983, 1491 (1492); BGH Urteil vom 08.11.1984, VI ZR 256/83 = BGH NJW 1985, 632; BGH NJW 1997, 259 (260)).
  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 301/82

    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2004 - 25 U 131/03
    Prüfungsmaßstab ist dabei jeweils das, was ohne die Klausel geschuldet würde, wobei es nicht auf die besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles, sondern auf die typische Sachlage bei Beendigung derartiger Verträge ankommt (vgl. BGH Urteil vom 10.03.1983, VII ZR 301/82, zitiert nach Juris Web = BGH NJW 1983, 1491 (1492); BGH Urteil vom 08.11.1984, VI ZR 256/83 = BGH NJW 1985, 632; BGH NJW 1997, 259 (260)).
  • BGH, 16.10.1986 - III ZR 67/85

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Anwaltsvertrages; Herabsetzung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2004 - 25 U 131/03
    Ist eine Vergütung nicht an Zeitaufwand oder einzelnen Tätigkeiten orientiert, sondern nur für eine Gesamtleistung vereinbart, so ist bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses das Entgelt auf einen der bisherigen Leistung entsprechenden Teil zu kürzen, der notfalls nach § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen ist (vgl. Staudinger/Preis § 628 BGB Rdnr. 19; Ermann/Belling § 628 BGB Rdnr. 7; Soergel/Kraft § 628 BGB Rdnr. 5; BGH NJW 1987, 315 (316)).
  • BGH, 08.11.1984 - VII ZR 256/83

    Anwendbarkeit des Abzahlungsgesetzes auf Fertighausverträge

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2004 - 25 U 131/03
    Prüfungsmaßstab ist dabei jeweils das, was ohne die Klausel geschuldet würde, wobei es nicht auf die besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles, sondern auf die typische Sachlage bei Beendigung derartiger Verträge ankommt (vgl. BGH Urteil vom 10.03.1983, VII ZR 301/82, zitiert nach Juris Web = BGH NJW 1983, 1491 (1492); BGH Urteil vom 08.11.1984, VI ZR 256/83 = BGH NJW 1985, 632; BGH NJW 1997, 259 (260)).
  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 251/00

    Inhaltskontrolle von Preisabreden in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2004 - 25 U 131/03
    Die von ihr zitierte Rechtsprechung (vgl. BGH Urteil vom 22.02.2002, V ZR 251/00, zitiert nach Juris Web) zu der für die Vereinbarung der Hauptleistungspflichten nicht eingreifenden Inhaltskontrolle nach dem AGBG ist nicht einschlägig, denn es geht im vorliegenden Fall nicht um die Frage, ob generell die vereinbarte Bearbeitungsgebühr von 30 % der titulierten Forderung unangemessen ist, sondern um den durch § 10 Nr. 7 a AGBG ausdrücklich geregelten Fall der Höhe einer Vergütung nach der Kündigung des Vertrags.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27899
KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03 (https://dejure.org/2004,27899)
KG, Entscheidung vom 27.02.2004 - 25 U 131/03 (https://dejure.org/2004,27899)
KG, Entscheidung vom 27. Februar 2004 - 25 U 131/03 (https://dejure.org/2004,27899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,27899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • KG, 24.11.1992 - 7 U 4781/92

    Gebrauchtwagen; Kaufvertrag; Kauf; Unfallschaden; Unfallfahrzeug; Frage;

    Auszug aus KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03
    Als nicht offenbarungspflichtig können damit allenfalls nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt werden, nicht aber andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten (KG, 7. Zivilsenat, KGR 1993, 1).

    Der Käufer darf davon ausgehen, dass eine grundlegende, sorgfältige und fachmännisch ausgeführte Überholung des Fahrzeugs vorliegt, bei der insbesondere eine vollständige Befreiung von Rost und ein Schutz vor baldigem erneuten Rostbefall erfolgt ist (OLG Köln OLGR 1997, 331 f.; s. zur Problematik von Zustandsnoten bei einem Oldtimer in einer Zeitungsanzeige: KG, 7. Zivilsenat, KGR 1993, 1; OLG Köln OLGR 1997, 108 f.; OLG Frankfurt NJW 1989, 1095; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 247).

  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 331/97

    Zulässigkeit unsubstantiierten Bestreitens

    Auszug aus KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03
    Eine sog. sekundäre Behauptungslast ist zu prüfen, wenn es dem Prozessgegner ausnahmsweise zuzumuten ist, dem Beweispflichtigen eine prozessordnungsgemäße Darlegung durch nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zu ermöglichen, weil er im Gegensatz zu dem außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs stehenden Darlegungspflichtigen die wesentlichen Tatsachen kennt (vgl. BGH NJW 1999, 579; NJW-RR 1999, 1152).
  • BGH, 26.01.1996 - V ZR 42/94

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Altenheims

    Auszug aus KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03
    Sie, zumindest aber die Arglist, ist ausgeschlossen, wenn der Aufklärungspflichtige angenommen hat, der andere Teil sei informiert (OLG Saarbrücken NJW-RR 1996, 690, 692).
  • OLG Köln, 02.08.1993 - 12 U 26/93

    Autokauf; Ausländer; Gebrauchtwagen; Arglist; Verkäufer; Hinweis; Totalschaden;

    Auszug aus KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03
    Bei einem Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug geht die Rechtsprechung dahin, dass jedenfalls eine Aufklärungspflicht nach einem schweren Unfall hinsichtlich des Umfangs des Schadens und der Art der Reparaturen besteht (OLG Karlsruhe DAR 1992, 151; OLG Köln VersR 1994, 111).
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94

    Zusicherung einer Eigenschaft bei der Lieferung von Fertigbeton

    Auszug aus KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03
    Zur vertragsgemäßen Vereinbarung genügt eine Willensübereinstimmung der Vertragsparteien ohne ausdrückliche Bestätigung vgl. BGH NJW 1996, 836 und 1337).
  • OLG Brandenburg, 07.12.1995 - 5 U 58/95

    Anspruch auf Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch;

    Auszug aus KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03
    Eine Aufklärungspflicht setzt voraus, dass zu Lasten einer Partei ein Informationsgefälle besteht (Brandenburg. OLG NJW-RR 1996, 724).
  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 268/90

    Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung

    Auszug aus KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03
    Der Käufer trägt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die Beweislast für den Mangel, einschließlich der Zusicherung der Eigenschaft, hinsichtlich der Arglist für den gesamten Inhalt der Erklärung, aus der die Arglist zu entnehmen ist (BGHZ 117, 260).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03
    Der Verkäufer darf wesentliche Mängel der Kaufsache nicht verschweigen (BGH NJW 1990, 975).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03
    Hat ein Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an das Vorhandensein eines offenbarungspflichtigen Mangels keine Erinnerung, erfüllt sogar seine Versicherung in einem Vertrag, dass ihm erhebliche Mängel nicht bekannt seien, auch unter dem Gesichtspunkt der "Erklärung ins Blaue hinein" nicht den Vorwurf arglistigen Verhaltens (BGH NJW 2001, 2326).
  • BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 55/82

    Auslegung des Begriffs "werkstattgeprüft"

    Auszug aus KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03
    Eine Eigenschaft ist jedes der Kaufsache auf gewisse Dauer anhaftende Merkmal, das für deren Wert, ihren vertraglich vorausgesetzten Gebrauch oder aus sonstigen Gründen für den Käufer erheblich ist (BGHZ 87, 302).
  • BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch

  • OLG Karlsruhe, 07.11.1991 - 9 U 143/90

    Aufklärungspflicht; Totalschaden; Kauf; Gebrauchtwarenhändler

  • BGH, 21.10.1964 - VIII ZR 151/63
  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

  • OLG Frankfurt, 02.11.1988 - 17 U 148/87

    Maßnahmen des Verwenders; Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Möglichkeit der

  • BGH, 02.03.1979 - V ZR 157/77

    Nichtgenehmigte Bauarbeiten

  • BGH, 29.06.1977 - VIII ZR 43/76

    Mitteilungspflicht von Unfallschäden; Haftung des als Abschlußvertreter

  • OLG Bremen, 21.12.1979 - 4 U 177/79
  • OLG Hamm, 30.09.1997 - 1 UF 37/97

    Unterhalt: Erwerbsobliegenheit - Mangelfall - Restbedarf

  • OLG Hamm, 12.11.1996 - 27 U 83/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit ausgebrochenen Rindern

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89

    Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2002 - 9 U 133/01

    Kauf eines Oldtimer-Fahrzeuges: Eigenschaftszusicherung durch Angaben auf einem

  • AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23
    Diese Auffassung deckt sich auch mit derjenigen des Bundesgerichtshofs, der in anderem Kontext ausführte, ein Bagatellschaden könne bei Personenkraftwagen nur bei vollkommen geringfügigen, äußeren (Lack-) Schäden, nicht dagegen bei sonstigen (Blech-) Schäden angenommen werden, selbst wenn diese keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war (vgl. BGH, Urteil vom 03. März 1982 - VIll ZR 78/81, Rn. 11; BGH, Versäumnisurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, Rn. 20; BGH, Urteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, Rn. 18; BGH, Urteil vom 09. Juni 2009 -- VI ZR 110/08, Rn. 20; ferner auch OLG Köln, Urteil vom 04. Februar 2003 - 24 U 108/02, Rn. 6; KG Berlin , Urteil vom 27. Februar 2004 - 25 U 131/03, Rn. 37; OLG Frankfurt , Urteil vom 21. März 2012 - 15 U 258/10, Rn. 24; OLG Braunschweig, Urteil vom 06. November 2014 - 8 U 163/13, Rn. 40; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 06. Juli 2016 - 2 U 54/15, Rn. 20, jew. zit. nach juris).
  • LG Dresden, 14.06.2010 - 9 O 2425/09

    Rücktritt des Kfz-Händlers vom Kaufvertrag mit einem privaten Verkäufer

    Hiernach konnte die Klägerin davon ausgehen, dass eine grundlegende, sorgfältige und fachmännisch ausgeführte Überholung des Fahrzeuges vorlag, bei der insbesondere eine vollständige Befreiung von Rost und ein Schutz vor baldigem erneuten Rostbefall erfolgt ist (siehe zu ähnlichen Beschaffenheitsangaben: KG, Urt . v. 27.02.2004 - 25 U 131/03, und OLG Köln, Urt .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht