Rechtsprechung
   KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13292
KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19 (https://dejure.org/2020,13292)
KG, Entscheidung vom 13.05.2020 - 25 U 144/19 (https://dejure.org/2020,13292)
KG, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 25 U 144/19 (https://dejure.org/2020,13292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,13292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Liegenbleiben BAB, Auffahrunfall, Haftung, Mithaftung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 823 Abs 1 BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 1 Abs 2 StVO, § 3 Abs 1 S 2 StVO
    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Mithaftung des Halters eines auf der Autobahn liegengebliebenen Kfz bei einem Zweitunfall

  • rabüro.de

    Zur (Mit-)Haftung des Halter eines Fahrzeug, das unfallbedingt auf der Autobahn auf Stand- und rechtem Fahrstreifen liegen bleibt und nur teilweise gesichert ist, für einen Auffahrunfall anderer Fahrzeuge, die sich bei Annäherung an die Unfallstelle ihrerseits ...

  • verkehrsrechtsiegen.de

    Auffahrunfall - liegengebliebenes nur teilweise gesichertes Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auffahrunfall nach Liegenbleiben auf der BAB: Wer haftet wie?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    (Mit-)Haftung eines Liegenbleibers für einen Auffahrunfall

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19
    Für die Beurteilung der Frage, ob ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang anzunehmen ist, kommt es auf eine wertende Betrachtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (vgl. z.B. BGH VI ZR 286/09, NJW 2011, 292; VI ZR 218/03, VersR 2004, 529).

    So kann der Verursachungsbeitrag eines Zweitschädigers einem Geschehen eine Wendung geben, die die Wertung erlaubt, dass die durch den Erstunfall geschaffene Gefahrenlage für den Zweitunfall von völlig untergeordneter Bedeutung ist und eine Haftung des Erstschädigers nicht mehr rechtfertigt (BGH a.a.O.), vielmehr das Verhalten beim Zweitunfall zur Schaffung eines neuen Risikos führt, das mit dem durch den ersten Unfall geschaffenen Risiko nur noch "äußerlich" zusammenhängt (BGH VI ZR 218/03, VersR 2004, 529 juris-Tz. 13).

    Eine solche Wertung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es zu dem Zweitunfall kommt, weil dessen Verursacher ordnungsgemäße und ausreichende Absicherungsmaßnahmen nicht beachtet, die nach einem die Fahrbahn versperrenden oder verengenden Erstunfall getroffen worden sind (BGH VI ZR 286/09, NJW 2011, 292; VI ZR 218/03, VersR 2004, 529).

    Vielmehr wirkt die von dem Fahrzeug in einer solchen Situation ausgehende Betriebsgefahr so lange fort, bis die Unfallstelle geräumt oder jedenfalls soweit wieder befahrbar ist, dass - auch unter den Besonderheiten des Verkehrs auf Autobahnen - keine besonderen Gefahren aus dem Unfallgeschehen für andere Fahrer mehr bestehen (in diesem Sinne auch BGH VI ZR 218/03, NJW 2004, 1375).

  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19
    Sind mehrere nebeneinander für einen Schaden verantwortlich, besteht auch bei ggf. der Höhe nach unterschiedlichen Haftungsverpflichtungen zwischen den einzelnen Schädigern eine Gesamtschuld gegenüber dem Geschädigten nach § 840 Abs. 1 BGB, und zwar auch, wenn sich die Haftung einzelner oder sämtlicher Schädiger nur aus Gefährdungshaftung ergibt (BGH VI ZR 68/04, VersR 2006, 369 m.w.N.).

    Entgegen der in der Klageschrift vertretenen Ansicht sind die Grundsätze der haftungsrechtlichen Gesamtschau (zu dieser z.B. BGH VI ZR 68/04, VersR 2006, 369) im vorliegenden Fall des Gesamtschuldnerregresses nicht anzuwenden.

  • BGH, 27.07.2010 - VI ZB 49/08

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Direkthaftung für Regressansprüche selbst

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19
    Wird ein Schädiger über seine interne Haftungsquote hinaus von Geschädigten in Anspruch genommen, ist er auf einen Regress nach allgemeinen Regeln gegen den oder die Mitschädiger beschränkt (BGH VI ZB 49/08, VersR 2010, 1360; VI ZR 188/07, VersR 2008, 1273, je für § 3 Nr. 1 PflVG a.F.).

    Dies gilt entsprechend für einen hinter dem Mitschädiger stehenden Versicherer (BGH VI ZB 49/08, VersR 2010, 1360).

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19
    Für die Beurteilung der Frage, ob ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang anzunehmen ist, kommt es auf eine wertende Betrachtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls an (vgl. z.B. BGH VI ZR 286/09, NJW 2011, 292; VI ZR 218/03, VersR 2004, 529).

    Eine solche Wertung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es zu dem Zweitunfall kommt, weil dessen Verursacher ordnungsgemäße und ausreichende Absicherungsmaßnahmen nicht beachtet, die nach einem die Fahrbahn versperrenden oder verengenden Erstunfall getroffen worden sind (BGH VI ZR 286/09, NJW 2011, 292; VI ZR 218/03, VersR 2004, 529).

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19
    Im Rahmen der nach § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung der Haftungsanteile ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in erster Linie das Maß der Verursachung von Bedeutung, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. z.B. BGH VI ZR 282/10, VersR 2011, 1540; VI ZR 59/97, VersR 1998, 474, 475 m.w.N.).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19
    Im Rahmen der nach § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung der Haftungsanteile ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in erster Linie das Maß der Verursachung von Bedeutung, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. z.B. BGH VI ZR 282/10, VersR 2011, 1540; VI ZR 59/97, VersR 1998, 474, 475 m.w.N.).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZB 31/10

    Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung durch das

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19
    Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen ... vor dem Landgericht Stralsund, die - mit Zustimmung der Parteien - im Wege des Urkundenbeweises vom Landgericht verwertet wurde und vom Senat verwertet wird (zur Zulässigkeit z.B. BGH VI ZB 31/10, MDR 2011, 808; Zöller/Greger, 33. Aufl., vor § 373 ZPO Rn 12 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19
    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich zum einen daraus, dass angesichts der Schwere der Verletzungen des Geschädigten die Geltendmachung weitere Schäden gegenüber der Klägerin nicht nur wahrscheinlich - was ausreichend wäre (vgl. z.B. BGH MDR 2007, 792 m.w.N) -, sondern mehr als naheliegend ist.
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19
    Bei Dunkelheit muss selbst mit ungesichert liegen gebliebenen und unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden (BGH NJW-RR 1987, 1235; 1988, 406).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

    Auszug aus KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19
    Denn die Belastung mit einer entsprechenden Verbindlichkeit ist ein gemäß § 249 Abs. 1 BGB durch Freihaltung zu ersetzender Schaden (vgl. z.B. BGH I ZR 257/03, VersR 2007, 1539).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87

    Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs

  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 188/07

    Ausgleichsansprüche ausländischer Versicherer gegen das Deutsche Büro Grüne Karte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht