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   OLG Frankfurt, 23.02.2001 - 25 U 160/00   

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https://dejure.org/2001,15382
OLG Frankfurt, 23.02.2001 - 25 U 160/00 (https://dejure.org/2001,15382)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.02.2001 - 25 U 160/00 (https://dejure.org/2001,15382)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 25 U 160/00 (https://dejure.org/2001,15382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Beteiligung eines zivilen Polizeifahrzeugs mit Inanspruchnahme von Sonderrechten an einem Verkehrsunfall

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2001 - 25 U 160/00
    Dieser Anspruch steht selbständig neben einem etwaigen Amtshaftungsanspruch im Falle des Verschuldens der Insassen des Streifenwagens, und er wird nicht durch § 839 BGB, Art. 34 GG - die Haftung der Anstellungskörperschaft für schuldhaftes Verhalten hoheitlich tätiger Beamter - verdrängt (vgl. z.B.: BGH NJW 1991, 1171).

    Unabwendbar ist danach nur ein solches Ereignis, das durch eine abstrakt zu bestimmende äußerst mögliche Sorgfalt eines idealtypischen Kraftfahrers - des "Idealfahrers" (vgl. z.B.: BGH NJW 1991, 1171) - (oder Fahrzeughalters) nicht abgewendet werden kann.

  • OLG Frankfurt, 23.10.1992 - 25 U 42/92

    Überholen eines langsamen Fahrzeugs; Überholspur einer Bundesautobahn;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2001 - 25 U 160/00
    Andernfalls würde das Prinzip der grundsätzlichen Haftung des Kraftfahrzeughalters für bei Betrieb seines Fahrzeuges eingetretene Schäden in einem vom Gesetz nicht vorgesehenen Maße ausgehöhlt werden (vgl.: Senat OLGR Frankfurt 1992, 40 ff (42); OLGR Frankfurt 1993, 19 ff (21)).
  • BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71

    Umfang der Haftung des Halters und Führers eines PKWs - Entstehen des Schadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2001 - 25 U 160/00
    Dazu gehört sachgemäßes und geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und über den konkreten persönlichen Maßstab hinaus, wobei von vornherein auch mögliche Fahrfehler anderer Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen sind (vgl. z.B.: BGH NJW 1973, 44 ff (45)).
  • BGH, 09.07.1962 - III ZR 85/61

    Unfallrettungswagen der Feuerwehr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2001 - 25 U 160/00
    § 35 Abs. 1 StVO befreit zwar grundsätzlich auch von der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht im Straßenverkehr gemäß § 1 Abs. 1 StVO, jedoch darf auch diese nur dann verletzt werden, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist (so schon: BGHZ 37, 336 ff (338) zu § 48 StVO a.F.).
  • OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 186/20

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einfädeln von der

    Schon diese theoretische Möglichkeit reicht aus, die Annahme der Unabwendbarkeit auszuschließen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.03.2001 - Az. 25 U 160/00, Rn. 14, juris).
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