Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.06.2002 - 25 U 170/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unsinnigkeit eines Beweisbeschlusses; Von der Berufung nicht gerügter Verfahrensfehler; Fehlende Auswertung eines eingeholten Gutachtens; Abnahme von Bauleistungen unter Mitwirkung anderer fachlicher Beteiligter; Abgrenzung zwischen rechtsgeschäftlicher Abnahme und ...
- Judicialis
HOAI § 2 Abs. II; ; HOAI § ... 8 Abs. III; ; HOAI § 9 Abs. 1; ; HOAI § 15; ; HOAI § 15 Abs. II; ; HOAI § 23; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 344; ; ZPO § 530 Abs. II a.F.; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 713
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Honoraranspruch eines Architekten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Honorarminderung wegen nicht erbrachter Leistungen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Abrechnung von Fahrt- und Portokosten: Vorlage der eigenen Aufstellung reicht zum Nachweis
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Für ein Abrechnungsobjekt kann der Umbauzuschlag nur insgesamt oder gar nicht angesetzt werden!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nachweis von Nebenkosten: Nur Fremdbelege oder auch eigene Aufzeichnungen des Architekten? (IBR 2003, 550)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 01.08.2001 - 8 O 315/96
- OLG Hamm, 05.06.2002 - 25 U 170/01
Papierfundstellen
- BauR 2002, 1721
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.05.1987 - VII ZR 158/86
Rechtskräftige Aberkennung einer verspätet zur Aufrechnung gestellten Forderung
Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2002 - 25 U 170/01
Sie ist auch nicht sachdienlich, denn die Sache ist ohne Berücksichtigung der Aufrechnung zur Entscheidung reif, vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 530 ZPO m.H.a. BGH NJW-RR 1987, 1196.
- OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01
Prüfbarkeit einer Schlussrechnung im Sinne von § 8 Abs. 1 HOAI - Mangelhaftigkeit …
Die Vorschrift will lediglich sicherstellen, dass der Architekt unabhängig davon, ob zwei getrennt voneinander durchführbare Projekte gleichzeitig oder nacheinander verwirklicht werden, für beide Objekte getrennt zu vergüten ist (OLG Hamm, 25. Zivilsenat, BauR 2002, 1721, 1722).Deshalb dürfen einzelne Auslagen u. U. pauschal abgerechnet werden, wobei der Architekt jedoch nachvollziehbar ausführen muss, wie er zu der Pauschale gekommen ist (OLG Hamm, 25. Zivilsenat, BauR 2002, 1721, 1722).
- OLG Köln, 17.11.2004 - 11 U 53/04
Vergütung des Architekten bei erkennbarer Verpflichtung zur Einhaltung eines …