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   OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17   

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https://dejure.org/2017,25451
OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17 (https://dejure.org/2017,25451)
OLG München, Entscheidung vom 07.06.2017 - 25 U 203/17 (https://dejure.org/2017,25451)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 25 U 203/17 (https://dejure.org/2017,25451)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 134, § 409 Abs. 1, § 413, § 793 Abs. 1 S. 2, § 808 Abs. 1 S. 1; VVG § 4 Abs. 1; RDG § 2 Abs. 2, § 3; KWG § 32; ALB § 11 Abs. 1
    Zum Anwendungsbereich von § 409 BGB bei der Abtretung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • rewis.io

    Zum Anwendungsbereich von § 409 BGB bei der Abtretung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 207/08

    Legitimationswirkung des Versicherungsscheins: Befreiende Leistung an den Inhaber

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17
    Vielmehr fingiert das qualifizierte Legitimationspapier zu Gunsten des Schuldners, dass der Inhaber einziehungsberechtigt ist, und verlangt keine Nachprüfung der tatsächlichen Berechtigung (vgl. BGH, Urteil vom 10.3. 2010 - Az. IV ZR 207/08, NJW-RR 2010, 904 m.w.N.).

    Soweit die Berufung geltend macht, die zitierten Entscheidungen des BGH vom 10.03.2010 (IV ZR 207/08), vom 20.05.2009 (IV ZR 16/08), vom 18.11.2009 (IV ZR 134/08 und vom 24.02.199 (IV ZR 122/98) hätten sämtlich nicht die Fallkonstellation der Nichtigkeit der Übertragung der Lebensversicherung betroffen, weshalb diese Frage in Rechtsprechung und Literatur ungeklärt sei, folgt der Senat dem nicht.

    Dies ist dann der Fall, wenn der Schuldner die mangelnde Verfügungsberechtigung des Inhabers positiv kennt oder sonst gegen Treu und Glauben die Leistung bewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 10.3. 2010 - Az. IV ZR 207/08, NJW-RR 2010, 904).

    Ob die befreiende Wirkung auch dann entfällt, wenn der Aussteller des Legitimationspapiers grob fahrlässig keine Kenntnis von der Nichtberechtigung des Inhabers hatte, hat der BGH dahingestellt sein lassen (NJW-RR 2010, 904).

  • BGH, 11.01.2017 - IV ZR 340/13

    Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz: Abtretung von Rechten aus einer

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17
    § 409 Abs. 1 BGB weist dem Schuldner in derartigen Fällen auch nicht etwa die Rechtsmacht zu, die Wirksamkeit eines nichtigen Rechtsgeschäfts herbeizuführen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt in einer Konstellation, in der sich der Schuldner auf die Nichtigkeit berief, BGH, Urteil vom 11.01.2017 - IV ZR 340/13, VersR 2017, 277, Rn. 36).

    Auch die Entscheidung des Bundesgerichthofes vom 11.01.2017 im Verfahren IV ZR 340/13 steht einer Anwendung von § 808 BGB nicht entgegen.

    Ebensowenig verhält sich das Urteil des BGH vom 11.01.2017 - IV ZR 340/13 -, das im Übrigen eine gegenläufige Konstellation betrifft - Berufung des Schuldners auf Nichtigkeit -, zur Vorschrift des § 409 BGB.

  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 134/08

    Rechtmäßigkeit einer Abtretung von Ansprüchen und einer Übertragung von Rechten

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17
    Entgegen der Behauptung der Berufungsbegründung kann daher nicht die Rede davon sein, dass es bei der Nichtigkeit einer Abtretung gemäß § 134 BGB (stets oder in Konstellationen wie vorliegend) an der Schutzbedürftigkeit des Schuldners fehlen würde, weil die fehlende Legitimation des Scheinzessionars offensichtlich wäre und der Schuldner bei einer Verweigerung der Leistung praktisch keinerlei Risiko einginge (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. November 2009 - IV ZR 134/08 -, VersR 2010, 375, Rn. 15 bei juris, zur Anwendbarkeit des § 409 Abs. 1 ZPO bei Unwirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung gemäß § 307 BGB).

    Soweit die Berufung geltend macht, die zitierten Entscheidungen des BGH vom 10.03.2010 (IV ZR 207/08), vom 20.05.2009 (IV ZR 16/08), vom 18.11.2009 (IV ZR 134/08 und vom 24.02.199 (IV ZR 122/98) hätten sämtlich nicht die Fallkonstellation der Nichtigkeit der Übertragung der Lebensversicherung betroffen, weshalb diese Frage in Rechtsprechung und Literatur ungeklärt sei, folgt der Senat dem nicht.

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17
    Insbesondere behauptet die Klägerin zu Unrecht, dass die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 10.02.2010 - IV ZR 53/09 -, und vom 27.02.2007 - XI ZR 195/05 - entschieden hätten, dass der Schuldnerschutz des § 409 BGB bei Nichtigkeit einer Abtretung gemäß § 134 BGB entfalle.
  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 53/09
    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17
    Insbesondere behauptet die Klägerin zu Unrecht, dass die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 10.02.2010 - IV ZR 53/09 -, und vom 27.02.2007 - XI ZR 195/05 - entschieden hätten, dass der Schuldnerschutz des § 409 BGB bei Nichtigkeit einer Abtretung gemäß § 134 BGB entfalle.
  • OLG München, 07.04.2017 - 25 U 4024/16

    Schuldbefreiende Zahlung der Versicherungsleistung an den nicht berechtigten

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17
    Der Senat hält insoweit an seiner den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Rechtsauffassung aus dem Urteil vom 07.04.2017 im Verfahren 25 U 4024/16 fest; das veröffentlichte Urteil des OLG Celle vom 06.04.2017 - 8 U 166/16 -, juris, sowie die von der dortigen Beklagten im Parallelverfahren 25 U 168/17 mit der Berufungserwiderung vorgelegten, dem hiesigen Klägervertreter bekannten - Entscheidungen zu vergleichbaren Parallelverfahren des OLG Celle vom 13.04.2017- 8 U 182/16, des Hanseatischen OLG vom 02.03.2017 und 30.03.2017 - 9 U 265/16 - (, des OLG Stuttgart vom 06.04.2017 - 7 U 188/16 - und des OLG Hamm vom 03.05.2017 - I-20 U 175/16 - bestätigen diese Rechtsauffassung des Senats.
  • OLG Celle, 06.04.2017 - 8 U 166/16

    Wirksamkeit der Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung an

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17
    Der Senat hält insoweit an seiner den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten Rechtsauffassung aus dem Urteil vom 07.04.2017 im Verfahren 25 U 4024/16 fest; das veröffentlichte Urteil des OLG Celle vom 06.04.2017 - 8 U 166/16 -, juris, sowie die von der dortigen Beklagten im Parallelverfahren 25 U 168/17 mit der Berufungserwiderung vorgelegten, dem hiesigen Klägervertreter bekannten - Entscheidungen zu vergleichbaren Parallelverfahren des OLG Celle vom 13.04.2017- 8 U 182/16, des Hanseatischen OLG vom 02.03.2017 und 30.03.2017 - 9 U 265/16 - (, des OLG Stuttgart vom 06.04.2017 - 7 U 188/16 - und des OLG Hamm vom 03.05.2017 - I-20 U 175/16 - bestätigen diese Rechtsauffassung des Senats.
  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 210/11

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 12.07.2012 - IX ZR 210/11, Rn. 12 bei juris m.w.N.), ist die Regelung des § 409 Abs. 1 ZPO zwar unanwendbar, wenn der angezeigten Abtretung ein Abtretungsverbot entgegensteht.
  • BGH, 20.05.2009 - IV ZR 16/08

    Leistung eines Versicherungsträgers mit befreiender Wirkung bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17
    Soweit die Berufung geltend macht, die zitierten Entscheidungen des BGH vom 10.03.2010 (IV ZR 207/08), vom 20.05.2009 (IV ZR 16/08), vom 18.11.2009 (IV ZR 134/08 und vom 24.02.199 (IV ZR 122/98) hätten sämtlich nicht die Fallkonstellation der Nichtigkeit der Übertragung der Lebensversicherung betroffen, weshalb diese Frage in Rechtsprechung und Literatur ungeklärt sei, folgt der Senat dem nicht.
  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 348/90

    Erhöhung des pfändungsfreien Betrages bei Abtretungen

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 25 U 203/17
    Gerade gegen eine Vergleichbarkeit der hiesigen Konstellation mit der eines Abtretungsverbots für den bisherigen Gläubiger spricht auch die von der Berufungsbegründung (zu Unrecht) für ihre Auffassung herangezogene Entscheidung des BAG vom 06.02.1991 - 4 AZR 348/90 -, NJW 1991, 2038.
  • BGH, 24.02.1999 - IV ZR 122/98

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Inhabers eines

  • LG München I, 16.12.2016 - 26 O 6952/16

    Wirksame Abtretung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag an

  • OLG Hamm, 03.05.2017 - 20 U 175/16

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des

  • OLG München, 13.06.2017 - 25 U 168/17

    Zurückweisung der Berufung - Schuldnerschutz bei Abtretung

  • OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 7 U 188/16

    Lebensversicherung: Anspruch auf Feststellung des Fortbestehens des

  • OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 U 1241/17

    Wirksamkeit der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Zessionar

    Sie entsprechen auch den Rechtsansichten weiterer Oberlandesgerichte in folgenden vergleichbaren Parallelverfahren: OLG München, Beschluss vom 07. Juni 2017 - 25 U 203/17 - Urteil vom 07.04.2017, Az: 25 U 4024/16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02. Juni 2017 - 12 U 161/16 - OLG Celle vom 06.04.2017 - 8 U 166/16 -, OLG Celle vom 13.04.2017- 8 U 182/16, des Hanseatischen OLG vom 02.03.2017 und 30.03.2017 - 9 U 265/16 - ; des OLG Stuttgart vom 06.04.2017 - 7 U 188/16 - und des OLG Hamm vom 03.05.2017 - 20 U 175/16 - ; alle zitiert nach juris.
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2019 - 3 HKO 2275/18

    Erfolglose Klage gegen den Forderungskauf von Ansprüchen aus Lebensversicherungen

    Die Auffassung der Klägerin, dass das Geschäftsmodel der Beklagten auf dem Umstand beruht, dass die betroffenen Versicherungsnehmer ihre Eigeninteressen nicht rational und kompetent wahrnehmen und von der Beklagten und den Finanzberatern geschädigt werden, wird von der Kammer - wie auch von einer Vielzahl der Obergerichte (s. OLG Hamm NJW-RR 2018, 92, OLG Frankfurt NJW-RR 2018, 1237, OLG München Beschl.v. 07.06.2017, 25 U 203/17, Beschl.v. 23.04.2018, Az: 25 U 4226/17, B 1) - nicht geteilt.
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.07.2017 - 25 U 203/17   

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https://dejure.org/2017,25400
OLG München, 11.07.2017 - 25 U 203/17 (https://dejure.org/2017,25400)
OLG München, Entscheidung vom 11.07.2017 - 25 U 203/17 (https://dejure.org/2017,25400)
OLG München, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 25 U 203/17 (https://dejure.org/2017,25400)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 134, § 409 Abs. 1; RDG § 2 Abs. 2, § 3
    Schutz des Versicherers nach § 409 BGB trotz nach § 134 BGB nichtiger Abtretung der Ansprüche des Versicherungsnehmers

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • rewis.io

    Schutz des Versicherers nach § 409 BGB trotz nach § 134 BGB nichtiger Abtretung der Ansprüche des Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung hinsichtlich der Wirksamkeit einer vom Zessionar erklärten Kündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 16.12.2016 - 26 O 6952/16

    Wirksame Abtretung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag an

    Auszug aus OLG München, 11.07.2017 - 25 U 203/17
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2016, Aktenzeichen 26 O 6952/16, wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des am 16.12.2016 verkündeten Urteils des LG München I, Az. 26 O 6952/16 wie folgt zu erkennen: 1) Es wird festgestellt, dass die zwischen der Beklagten als Versicherer und der Klägerin als Versicherungsnehmerin geschlossene Kapitalversicherung mit der Nummer ... unverändert zwischen den Parteien mit allen zugunsten der Klägerin damit verbundenen Ansprüchen fortbesteht und insbesondere nicht durch die Kündigung der ... S. AG erloschen ist.

  • BGH, 11.01.2017 - IV ZR 340/13

    Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz: Abtretung von Rechten aus einer

    Auszug aus OLG München, 11.07.2017 - 25 U 203/17
    Die Klägerin wiederholt darin lediglich zusammenfassend ihre bereits im Schriftsatz vom 05.04.2017 (ausführlicher) dargelegte und im Hinweis des Senats schon berücksichtigte Auffassung, dass in Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.01.2017, Az. IV ZR 340/13, in Fällen einer gemäß § 134 BGB nichtigen Abtretung der Schuldnerschutz des § 409 Abs. 1 BGB nicht greife.
  • LG München I, 16.12.2016 - 26 O 6643/16

    Legitimationswirkung der Abtretungsanzeige nach unwirksamem Kauf einer

    Auszug aus OLG München, 11.07.2017 - 25 U 203/17
    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2016, Aktenzeichen 26 O 6643/16, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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