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   KG, 13.06.2003 - 25 U 214/02   

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https://dejure.org/2003,10319
KG, 13.06.2003 - 25 U 214/02 (https://dejure.org/2003,10319)
KG, Entscheidung vom 13.06.2003 - 25 U 214/02 (https://dejure.org/2003,10319)
KG, Entscheidung vom 13. Juni 2003 - 25 U 214/02 (https://dejure.org/2003,10319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungsanspruch der Miterben; Berechtigung zur Tätigung eines Kausalgeschäfts - Dienstvertrag mit Gegenstand einer Geschäftsbesorgung - durch notarielle Vollmacht des Miterben; Im Zweifel Weiterbestehen des Auftrags bei Tod oder Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des ...

  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § ... 540 Abs. 2; ; BGB § 168; ; BGB § 168 Satz 1; ; BGB § 242; ; BGB § 611; ; BGB § 666; ; BGB § 671 Abs. 1; ; BGB § 672; ; BGB § 672 Satz 1; ; BGB § 675; ; BGB § 675 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1,1. Alt.; ; BGB § 1896 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1896 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1901 Abs. 1; ; BGB § 1902; ; BGB § 2215; ; BRAGO § 16; ; BRAGO § 18 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Ziffer 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vollmacht - Tod des Vollmachtgebers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93

    Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht

    Auszug aus KG, 13.06.2003 - 25 U 214/02
    Der Erbe ist dadurch geschützt, dass er dem Beauftragten abweichende Weisungen erteilen oder einen Widerruf erklären kann (BGH NJW 1995, 250, 251).
  • BGH, 18.04.1969 - V ZR 179/65

    Rechtswirkung einer postmortalen Vollmacht

    Auszug aus KG, 13.06.2003 - 25 U 214/02
    Es genügt, dass er sich innerhalb des vom Erblasser bestimmten Rahmens hält (BGH NJW 1969, 1245, 1247).
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 172/73

    geschenktes Sparguthaben - Zuwendung auf den Todesfall, Deckungsverhältnis, § 331

    Auszug aus KG, 13.06.2003 - 25 U 214/02
    Ein solches Widerrufsrecht ist unabdingbar (BGH NJW 1975, 382).
  • RG, 06.10.1926 - V 108/26

    1. Wird die Auflassungsvollmacht, die in einem wegen unrichtiger Angabe des

    Auszug aus KG, 13.06.2003 - 25 U 214/02
    Ob der Tod des Vollmachtgebers das Erlöschen einer unter Lebenden erteilten, kausalen Vollmacht zur Folge hat, oder ob ein Fortbestehen über den Tod hinaus bestimmt wurde, ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. RGZ 114, 351, 354).
  • RG, 28.06.1916 - V B 1/16

    Behält eine vom Erblasser in grundbuchmäßiger Form zugleich für die Erben

    Auszug aus KG, 13.06.2003 - 25 U 214/02
    Sie berechtigt den Beauftragten, nunmehr den Erben rechtsgeschäftlich zu vertreten (RGZ 88, 345, 348).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15

    Wirkungsumfang einer transmortalen Vollmacht

    Mit dem Erbfall, der für das Grundbuchamt durch die ihm vom Nachlassgericht übermittelte Sterbefallsanzeige des Ortsgerichts nachgewiesen ist, erwirbt der Bevollmächtigte auf Grund der Ermächtigung des Erblassers die Befugnis, innerhalb der ihm eingeräumten Vertretungsmacht über das zum Nachlass gehörende Vermögen in Vertretung des bzw. der Erben zu verfügen (BGH NJW 1983, 1487, 1489 = BGHZ 87, 19; KG Urteil v. 13.06.2003 -25 U 214/02- zitiert nach juris; Palandt/Weidlich: BGB, 74. Aufl., Einf. vor § 2197, Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 168/11

    Verwendung einer transmortalen Vollmacht im Grundbuchverfahren

    Mit dem Erbfall erwirbt der Bevollmächtigte auf Grund der Ermächtigung des Erblassers die Befugnis, innerhalb der ihm eingeräumten Vertretungsmacht (BGH NJW 1983, 1487, 1489= BGHZ 87, 19 ; KG Urteil v. 13.06.2003 -25 U 214/02- zitiert nach juris; Palandt/Weidlich: BGB, 70. Aufl., Einf. vor § 2197, Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 149/11

    Grundbuch: Reichweite einer transmortalen Vollmacht

    Mit dem Erbfall erwirbt der Bevollmächtigte auf Grund der Ermächtigung des Erblassers die Befugnis, innerhalb der ihm eingeräumten Vertretungsmacht über das zum Nachlass gehörende Vermögen in Vertretung des bzw. der Erben zu verfügen (BGH NJW 1983, 1487, 1489 = BGHZ 87, 19; KG Urteil v. 13.06.2003 - 25 U 214/02 - zitiert nach juris; Palandt/Weidlich: BGB, 70. Aufl., Einf. vor § 2197, Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 159/11

    Reichweite der transmortalen Vollmacht

    Mit dem Erbfall erwirbt der Bevollmächtigte auf Grund der Ermächtigung des Erblassers die Befugnis, innerhalb der ihm eingeräumten Vertretungsmacht über das zum Nachlass gehörende Vermögen in Vertretung des bzw. der Erben zu verfügen (BGH NJW 1983, 1487, 1489= BGHZ 87, 19; KG Urteil v. 13.06.2003 -25 U 214/02- zitiert nach juris; Palandt/Weidlich: BGB, 70. Aufl., Einf. vor § 2197, Rdnr. 10).
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