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   OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04   

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https://dejure.org/2008,7191
OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04 (https://dejure.org/2008,7191)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.01.2008 - 25 U 220/04 (https://dejure.org/2008,7191)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - 25 U 220/04 (https://dejure.org/2008,7191)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1006 BGB, § 7 StVG, § 18 StVG, § 8 StVO, § 3 PflVG
    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Eigentümerstellung des Klägers; Indizien für eine Unfallprovokation

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Unfallprovozierung

  • Judicialis

    BGB § 1006; ; StVG § 7; ; StVG § 18; ; StVO § 8; ; PflVG § 3; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 § 17 Abs. 1; StVO § 8
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem unfallbeschädigten Fahrzeug; Nachweis eines provozierten Unfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Identität des Fahrzeugeigentümers des im Fahrzeugbrief Eingetragenen; Alleinige Verursachung eines Verkehrsunfalls im Einmündungsbereich zweier Straßen durch den wartepflichtigen Fahrer; Unfallentstehung durch einen scheinbaren Vorfahrtsverzicht zur mutwilligen ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04
    Auch dort geht es - natürlich - allein um die Frage, ob der Geschädigte für Schäden, die an sich durch die Kollision mit dem gegnerischen Fahrzeug entstanden sein können, Ersatz verlangen kann, solange es möglich ist, dass sie bereits durch einen der Vorschäden verursacht wurden, also um den Kausalitätsnachweis (siehe auch OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324, jurisRn. 10).

    Die "Unbrauchbarkeit" eines Gutachtens ist deswegen nur dann erheblich, wenn der Geschädigte in dem Moment, als die Kosten ausgelöst wurden, erkennen konnte, dass diese Maßnahme (Gutachten SV2) zu keinem verwertbaren Ergebnis führen werde (Auswahlverschulden, vgl. KG, DAR 2003, 318, und OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324 sowie die weiteren Nachweise bei Heinrichs, in Palandt, BGB, 63. Aufl., § 249 Rn. 40).

  • OLG Hamm, 13.01.1994 - 6 U 173/93

    Haftungsverteilung bei provoziertem Unfall; Ersatz der entgangenen Nutzung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04
    Ähnlich wie beim abgesprochenen Unfall kann auch beim provozierten Unfall die Überzeugungsbildung des Gerichts durch eine Vielzahl von typischen Umständen herbeigeführt werden, die in ihrem Zusammenwirken nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist (vgl. KG, Urt. v. 22.6.2000, 12 U 606/99, jurisRn. 11 unter Hinweis auf BGH NZV 1989, 468, 469; OLG Hamm NZV 1994, 227, 228 = DAR 1994, 278, 279).

    Bei OLG Hamm, RuS 1994, 214-215, rechtfertigten 38 Vorunfälle in 2 1/2 Jahren, kostengünstige Reparatur der Vorschäden, Unfallort im Bereich einer Kreuzung mit psychologischer Vorfahrt sowie eine ungewöhnlich langsame Beschleunigung nach dem Anfahren in ihrer Gesamtschau den Schluss auf eine vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls.

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 154/88

    Zusicherung von Mieterträgen eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04
    Die Rechtshängigkeit ist hinsichtlich des Beklagten zu 1) am 6.9.2003, hinsichtlich der Beklagten zu 2) am 8.9.2003 eingetreten, so dass der Zinslauf ab dem Folgetag beginnt (BGH, NJW-RR 1990, 519).
  • KG, 17.03.2003 - 12 U 97/01

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzanspruch für die Kosten eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04
    Die "Unbrauchbarkeit" eines Gutachtens ist deswegen nur dann erheblich, wenn der Geschädigte in dem Moment, als die Kosten ausgelöst wurden, erkennen konnte, dass diese Maßnahme (Gutachten SV2) zu keinem verwertbaren Ergebnis führen werde (Auswahlverschulden, vgl. KG, DAR 2003, 318, und OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324 sowie die weiteren Nachweise bei Heinrichs, in Palandt, BGB, 63. Aufl., § 249 Rn. 40).
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04
    (1) In der Entscheidung des OLG Köln vom 22.2.1999, VersR 1999, 865 jurisRn.
  • BGH, 28.03.1989 - VI ZR 232/88

    Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess - Verfahrenfehler wegen Abschneidung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04
    Ähnlich wie beim abgesprochenen Unfall kann auch beim provozierten Unfall die Überzeugungsbildung des Gerichts durch eine Vielzahl von typischen Umständen herbeigeführt werden, die in ihrem Zusammenwirken nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist (vgl. KG, Urt. v. 22.6.2000, 12 U 606/99, jurisRn. 11 unter Hinweis auf BGH NZV 1989, 468, 469; OLG Hamm NZV 1994, 227, 228 = DAR 1994, 278, 279).
  • OLG Celle, 26.04.2001 - 14 U 130/00

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Behauptung von Vorschäden am Fahrzeug des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04
    (2) Dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 5.7.2002 - 14 U 130/00 - kann schon deswegen nichts anderes entnommen werden, weil - soweit der Sachverhalt dem Urteil entnommen werden kann - auch dort der Fall der Überlagerung von geltend gemachtem Schaden und einem davon nicht hinreichend abgrenzbaren Vorschaden vorlag.
  • OLG Celle, 27.02.2003 - 14 U 116/02

    Voraussetzungen des Verfügungsgrundes; Eintragung einer Vormerkung ;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04
    Nicht anders verhält es sich bei der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 30.12.2002 - 14 U 116/02 - (Anlage B32).
  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04
    (4) Bei Lektüre der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgericht vom 28.3.2001, MDR 2001, 1111, wird sofort und ohne weiteres augenfällig, dass auch diese mit dem vorliegenden Fall nicht das Geringste zu tun hat.
  • KG, 22.06.2000 - 12 U 606/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.2008 - 25 U 220/04
    Ähnlich wie beim abgesprochenen Unfall kann auch beim provozierten Unfall die Überzeugungsbildung des Gerichts durch eine Vielzahl von typischen Umständen herbeigeführt werden, die in ihrem Zusammenwirken nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist (vgl. KG, Urt. v. 22.6.2000, 12 U 606/99, jurisRn. 11 unter Hinweis auf BGH NZV 1989, 468, 469; OLG Hamm NZV 1994, 227, 228 = DAR 1994, 278, 279).
  • KG, 13.03.1989 - 12 U 2882/88

    Vorfahrt; Verkehrsunfall; Provozieren; Provokation; Unfallhäufigkeit;

  • BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 3/76

    Gutgläubiger Erwerb eines Werkunternehmerpfandrechts

  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

  • OLG Hamm, 28.10.1996 - 6 U 70/96
  • OLG Hamm, 02.10.1997 - 6 U 104/97

    Indizien für Vortäuschung eines Unfalls L

  • OLG Hamm, 29.09.2003 - 13 U 16/03

    Beweiswürdigung bei Verdacht auf gestellten Unfall

  • OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 22 U 150/13

    Keine Erledigung der Hauptsache nach Teilzahlung der Kaskoversicherung im

    Aus der Regelung dieser absoluten Sorgfaltspflicht folgert die herrschende Rechtsprechung einen Anscheinsbeweis dahingehend, dass der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass diese Sorgfaltspflicht verletzt wurde, wenn es in örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Fahrspurwechsel zu einem Unfall gekommen ist (vgl. nur OLG Frankfurt, 21.01.08, 25 U 220/04, Nugel DAR 09, 552; OLG Frankfurt, 11.04.11, 22 U 128/09; Heß/Burmann, NJW 08, Seite 810).
  • LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 31/21

    1. Leitet sich das Grundhonorar des Schadengutachters aus der Schadenshöhe ab,

    Der Schädiger hat daher grundsätzlich auch die Sachverständigenkosten für ein unbrauchbares Gutachten zu ersetzen, es sei denn, der Geschädigte hat die Unbrauchbarkeit selbst verschuldet (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2021, 1468; OLG München, DAR 21, 90; OLG Naumburg, DV 2019, 167; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. März 2019 - 1 U 84/18 -, juris und NZV 2019, 207; OLG Saarbrücken, VersR 2019, 561; OLG Köln, VersR 2012, 1008; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Januar 2008 - 25 U 220/04 -, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.01.2023 - 2 O 6786/21

    Zur leistungsbefreienden Wirkung der Regulierung des KFZ-Haftpflichtversicherers

    Dass die Klägerin am Schadenstag Eigentümerin des Fahrzeugs war und für dieses ein Leasingvertrag mit einer Firma R GmbH i.Gr. bestand, hat die Klägerin durch Vorlage entsprechender Unterlagen (insbesondere Ankaufsrechnung der Klägerin vom 05.05.2021, Anlage K5 und Leasingvertrag samt Annahme durch die Klägerin, Anlagen K8 und K9) zur hinreichenden Überzeugung des Vorsitzenden nachgewiesen (§ 286 ZPO; vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 21.01.2008, 25 U 220/04 - juris).
  • LG Münster, 10.09.2012 - 2 O 392/11

    Für bewusste Herbeiführung eines Verkehrsunfalls können Indizien sprechen

    Das Zusammenwirken dieser Indizien lässt nach der allgemeinen Lebenserfahrung nur den Schluss zu, dass es sich bei der Unfallserie des Beklagten nicht um eine zufällige Häufung von Unfällen handelte, sondern um Ereignisse, die der Beklagte bewusst und gezielt herbeigeführte hat, um sich durch die Versicherungsleistungen rechtswidrig zu bereichern (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt, Urteil vom 21.01.2008, Az.: 25 U 220/04).
  • AG Hamburg-Barmbek, 24.05.2018 - 812 C 4/18

    Verkehrsunfall - Vorfahrtsverletzung im Kreisverkehr

    Kommt es im Bereich einer vorfahrtsgeregelten Einmündung zu einer Kollision zwischen dem wartepflichtigen und dem vorfahrtsberechtigten Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins regelmäßig dafür, dass der Wartepflichtige den Unfall durch eine schuldhafte Vorfahrtsverletzung verursacht hat (vgl. BGH, VersR 1982, 903 f.; BGH, VersR 1976, 364; BGH, VersR 1964, 639 f.; OLG München, Urteil vom 29. Juli 2011 - 10 U 1131/11, juris; KG, SVR 2011, 222; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Januar 2008 - 25 U 220/04, juris; OLG Brandenburg, OLG-Report 2009, 689; OLG München, VersR 1998, 733; OLG Köln, VersR 1992, 68; LG Saarbrücken, Urteil vom 21. Oktober 2011 - 13 S 124/11 - und vom 18. Januar 2010 - 13 S 44/10).
  • LG Landshut, 19.05.2011 - 54 O 3397/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines auf der

    Auch der Fahrzeugbrief, in dem die Klägerin als Halterin eingetragen ist, kann grundsätzlich nicht den Nachweis über das Eigentum an dem Fahrzeug erbringen, denn entsprechend § 952 BGB folgt das Eigentum am Fahrzeugbrief dem Eigentum am Fahrzeug (vgl. BGH vom 08.05.1978, Az. VIII ZR 46/77; OLG Frankfurt a.Main vom 21.01.2008, Az. 25 U 220/04).
  • AG Hamburg-Altona, 16.10.2015 - 317b C 19/15

    Verkehrsunfall - Fahrbahnverengung - Haftungsverteilung

    Richtig ist sodann, dass der Kauf noch nichts über den Eigentumserwerb des Käufers aussagt; werden aber im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang auch die Fahrzeugpapiere wie auch der Versicherungsschein auf den Käufer ausgestellt, ist dessen Eigentum hinreichend tragfähig nachgewiesen (vgl. OLG Frankfurt, 21.1.2008 - 25 U 220/04), § 286 ZPO.
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