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   OLG München, 12.08.2005 - 25 U 2582/05   

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https://dejure.org/2005,9488
OLG München, 12.08.2005 - 25 U 2582/05 (https://dejure.org/2005,9488)
OLG München, Entscheidung vom 12.08.2005 - 25 U 2582/05 (https://dejure.org/2005,9488)
OLG München, Entscheidung vom 12. August 2005 - 25 U 2582/05 (https://dejure.org/2005,9488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Risikoausschluss des § 26 Abs. 1 S. 4 Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) 75; Abgrenzung privater Vermögensverwaltung und selbstständiger Tätigkeit; Höhe des Verwaltungsaufwands als Abgrenzungskriterium; Auswirkung der Abwälzung von ...

  • Judicialis

    ARB 75 § 11 Abs. 2; ; ARB 75 § 26 Abs. 1 S. 4; ; ZPO § 264 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Deckungsschutz für eine gerichtliche Auseinandersetzung bei selbständiger Tätigkeit im Rahmen der Vermögensverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG München, 12.08.2005 - 25 U 2582/05
    Der Senat weicht nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23.9.1992, NJW 1992, 3242) ab.
  • OLG München, 10.11.2006 - 25 U 3142/06

    Kein Risikoausschluss bei privater Rechtsschutzversicherung wegen geplanter

    Der Senat sieht sich auch nicht im Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 12.8.2005 (Az.: 25 U 2582/05, OLGR München 2006, 47).In diesem Falle hatte der Versicherungsnehmer sich u.a. an einem Seniorenheim und einem Supermarkt beteiligt und dies mit Fremdkapital finanziert.
  • OLG Köln, 30.01.2018 - 4 U 34/17

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf der zum Abschluss eines

    Soweit die Beklagte zur Untermauerung ihrer Bewertung auf eine obergerichtliche Entscheidung ( OLG München, Urteil vom 12.08.2005 - 25 U 2582/05 - ) verweist, hält der Senat den dort zugrunde liegenden Fall für nicht vergleichbar mit dem vorliegend zu beurteilenden, weil es dort um die Verwaltung von mehreren Vermögenswerten und nicht lediglich einer Immobilie einhergehend mit ganz überwiegend fremdfinanzierten Investitionen zum Gesamtbetrag von rund 23.000.000,00 DM und nicht - wie hier - von lediglich 1.500.000,00 EUR ging ( OLG München, a. a. O., juris Rn. 4, 19 f. ).
  • OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03

    Bankenhaftung: Pflichten einer Depotbank im Zusammenhang mit

    Ausschlaggebende Kriterien sind nach der Rechtsprechung hierbei Umfang, Komplexität und Anzahl der mit der Vermögensverwaltung verbundenen nützlichen und notwendigen Geschäfte (BGH NJW 2002, 368 f.; NJW 1992, 3242; OLG München r+s 2007, 508; OLG Celle, NJW-RR 2011, 679), die Höhe der Einnahmen - wenn sie darauf schließen lässt, der Anleger verschaffe sich damit eine einkommenersetzende, berufsmäßige Einnahmequelle (OLG Celle, a.a.O.) - sowie das Maß der im Rahmen der Geschäfte gewonnenen bzw. zu gewinnenden Erfahrung (OLG Nürnberg, WM 1999, 426 f.).
  • OLG Köln, 01.04.2008 - 9 U 87/07

    Anspruch auf Übernahme von Klagekosten durch eine Rechtsschutzversicherung;

    Sie verteidigt das angefochtene Urteil und verweist auf eine Entscheidung des OLG München vom 12. August 2005 (Az 25 U 2582/05, r + s 2007, 508).
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