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OLG München, 01.10.2019 - 25 U 2787/19 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Für die Annahme der Verwirkung ist auch der mit dem Widerspruch verfolgte Zweck zu berücksichtigen
Wird zitiert von ... (2)
- LG Aachen, 13.02.2020 - 9 O 252/19 Hierdurch konnte die Beklagte erwarten, nach Auszahlung des Rückkaufswertes nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (OLG München, Beschluss vom 01.10.2019, 25 U 2787/19; ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.02.2019, 12 U 55/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.06.2017, 16 U 34/17).
- LG Köln, 15.12.2021 - 26 O 134/21 Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau kann zur fortbestehenden Überzeugung der Kammer schließlich auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die hier zwischen Vertragsabschluss und Widerruf liegende Zeitspanne den Zeitraum von 10 Jahren, in dem sogar nur eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erfolgen kann (LG Aachen, Urteil vom 31.1.2019 - 9 O 168/18 - BeckRS 2019, 8959; Beschluss OLG München vom 1.10.2019 - 25 U 2787/19; Beschluss OLG Bamberg vom 20.8.2019 - 1 U 116/19), jeweils weit überschreitet.