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   OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14   

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OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14 (https://dejure.org/2015,13926)
OLG München, Entscheidung vom 01.06.2015 - 25 U 3379/14 (https://dejure.org/2015,13926)
OLG München, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - 25 U 3379/14 (https://dejure.org/2015,13926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung der Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell; Rückabwicklung des Vertrages nach langjähriger Durchführung

  • rewis.io

    Widersprüchliches Verhalten durch Widerspruch erst nach jahrelanger Durchführung einer kapitalbildenden Lebensversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5a Abs. 2 a.F.; BGB § 242
    Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung der Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14
    In den Einzelheiten unterscheidet sich zwar - naturgemäß - der hier zur Entscheidung stehende Sachverhalt von dem des BGH im Urteil vom 16.07.2014, Az. IV ZR 73/13, VersR 2014, 1065, dies führt aber zu keiner anderen Bewertung.

    Mit seinem im eigenen Interesse begründeten und über lange Zeit fortgeführten Verhalten setzt sich der Kläger in Widerspruch, wenn er nun geltend macht, ein Vertrag habe nie bestanden (vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 1989 - VII ZR 130/88, NJW-RR 1990, 417, 418; vom 23. Oktober 1986 - VII ZR 195/85, NJW-RR 1987, 335, 335 f.)." (BGH VersR 2014, 1065, Rn. 35 bei juris).

    Unredliche Absichten oder ein Verschulden der Klägerin sind für die Annahme von unzulässiger Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens nicht erforderlich, vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2014, Az. IV ZR 73/13 RdN.

    Wie der BGH im Urteil vom 16.07.2014 (a. a. O., Rn. 42) zutreffend unter Berufung auf eben diese Entscheidung des EuGH (a. a. O., Rn. 35) ausgeführt hat, obliegt die Anwendung dieser Grundsätze auf den konkreten Einzelfall dem nationalen Gericht.

  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14
    Durch die diesem Urteil nachfolgende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 02.02.2015, Az. 2 BvR 2437/14) ist inzwischen geklärt, dass diese Anwendung des § 242 BGB auch bei europarechtlich überlagerten Ansprüchen zulässig ist.

    Über all diese Erwägungen hinaus ist außerdem anzumerken, dass - worauf auch das BVerfG im Nichtannahmebeschluss vom 02.02.2015, 2 BvR 2437/14, Rn. 47, hingewiesen hat - weder der EuGH noch das neuere europäische Richtlinienrecht dem Verbraucherschutz einen absoluten Vorrang gegenüber anderen Zielen und Zwecken einräumen, sondern diesem durchaus Grenzen setzen.

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

    Auszug aus OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14
    Die Zweite und Dritte Richtlinie Lebensversicherung enthalten in den einschlägigen Bestimmungen und Erwägungsgründen zu den zu erteilenden Informationen und zum Rücktrittsrecht (vgl. Urteil des EuGH vom 19. Dezember 2013, C-209/12, VersR 2014, 225, zu § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F.) keine Regelungen zur Frage der Verwirkung, sondern schweigen insoweit.
  • EuGH, 13.02.2014 - C-479/12

    Gautzsch Großhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14
    Er hat in einem Vorabentscheidungsverfahren zum Geschmacksmusterrecht, Urteil vom 13.02.2014, C-479/12, GRUR 2014, 368, das u. a. zur Frage der Möglichkeit der Verwirkung eines (nach deutschem Recht begründeten) Unterlassungsanspruchs vorgelegt worden war, ausdrücklich klargestellt, dass - sofern die zugrunde liegende europarechtliche Regelung dazu schweigt - neben der Verjährung auch die Verwirkung dem nationalen Recht unterliege, das unter Beachtung des Äquivalenz- und des Effektivitätsgrundsatzes angewendet werden müsse (vgl. dortiger Tenor Ziffer 4. sowie Rn. 23, 45 ff, 49).
  • EuGH, 05.07.2007 - C-321/05

    Kofoed - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen,

    Auszug aus OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14
    Zutreffend führt die Gegenerklärung aus, dass der EuGH das Rechtsmissbrauchsverbot als allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts im Urteil vom 05.07.2007, Kofoed, C-321/05, Slg. 2007, I-5795, Rn. 37, 38, ausdrücklich anerkannt hat.
  • EuGH, 21.07.2011 - C-186/10

    Oguz - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls -

    Auszug aus OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14
    In anderen Entscheidungen, wie den vom BVerfG im oben genannten Nichtannahmebeschluss zitierten vom 02.05.1996, Paletta, C-206/94, Slg. 1996, I-2357, Rn. 25, oder vom 21.07.2011, Oguz, C-186/10, Slg. 2011, I-6957, Rn. 24, 25 m. w. N., hat der EuGH wiederholt klargestellt, dass aus seiner Rechtsprechung hervorgehe, dass die betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf die Normen des Unionsrechts nicht gestattet ist und dass die nationalen Gerichte in jedem Einzelfall dem missbräuchlichen oder betrügerischen Verhalten der Betroffenen auf der Grundlage objektiver Kriterien Rechnung tragen können, um ihnen gegebenenfalls die Berufung auf das einschlägige Unionsrecht zu verwehren.
  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis

    Auszug aus OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14
    Jedoch darf die Anwendung einer solchen nationalen Rechtsvorschrift nicht die volle Wirksamkeit und die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten beeinträchtigen." (EuGH, Urteil vom 23.03.2000, Diamantis, C-373/97, Slg. 2000, I-1705).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

    Auszug aus OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14
    So führt der EuGH in seinem Urteil vom 10.04.2008, Hamilton, C-412/06, Slg. 2008, I-2383, Rn. 39, 40, wie folgt aus:.
  • EuGH, 02.05.1996 - C-206/94

    Brennet / Paletta

    Auszug aus OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14
    In anderen Entscheidungen, wie den vom BVerfG im oben genannten Nichtannahmebeschluss zitierten vom 02.05.1996, Paletta, C-206/94, Slg. 1996, I-2357, Rn. 25, oder vom 21.07.2011, Oguz, C-186/10, Slg. 2011, I-6957, Rn. 24, 25 m. w. N., hat der EuGH wiederholt klargestellt, dass aus seiner Rechtsprechung hervorgehe, dass die betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf die Normen des Unionsrechts nicht gestattet ist und dass die nationalen Gerichte in jedem Einzelfall dem missbräuchlichen oder betrügerischen Verhalten der Betroffenen auf der Grundlage objektiver Kriterien Rechnung tragen können, um ihnen gegebenenfalls die Berufung auf das einschlägige Unionsrecht zu verwehren.
  • BGH, 07.12.1989 - VII ZR 130/88

    Berufung auf fehlende Passivlegitimation im Mängelprozeß nach Vortäuschung einer

    Auszug aus OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14
    Mit seinem im eigenen Interesse begründeten und über lange Zeit fortgeführten Verhalten setzt sich der Kläger in Widerspruch, wenn er nun geltend macht, ein Vertrag habe nie bestanden (vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 1989 - VII ZR 130/88, NJW-RR 1990, 417, 418; vom 23. Oktober 1986 - VII ZR 195/85, NJW-RR 1987, 335, 335 f.)." (BGH VersR 2014, 1065, Rn. 35 bei juris).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85

    Berufung auf fehlende Passivlegitimation bei jahrelanger Vertragsdurchführung

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

  • OLG München, 31.08.2018 - 25 U 607/18

    Widerspruch gemäß § 5a VVG aF des (formell) nicht ordnungsgemäß belehrten

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschlüsse vom 12.10.2015 - Az. IV ZR 293/14, 30.07.2015 - Az. IV ZR 63/13, 17.08.2015 und 19.10.2015 - Az. IV ZR 310/14; Urteil vom 10.06.2015 - Az. IV ZR 105/13; Urteil vom 16.07.2014 - Az. IV ZR 73/13), dass auch in Hinblick auf die Annahme eines Rechtsmissbrauchs eine Vorlage an den EuGH nicht geboten ist, da ein "acte éclairé" vorliegt, in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 02.11.2016 - Az. 25 U 4229/16; Beschluss vom 01.06.2015 - Az. 25 U 3379/14; Beschluss vom 15.07.2015 - Az. 25 U 3266/14; Beschluss vom 16.07.2015 - Az. 25 U 416/14; Endurteile vom 28.08.2015 - Az. 25 U 1671/14 und 25 U 1931/14).
  • OLG München, 16.11.2017 - 25 U 3439/17

    Kein Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers nach § 5a VVG aF bei

    Der Senat schließt sich in ständigen Rechtsprechung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (z.B. Urteil vom 16.07.2014 -Az. IV ZR 73/13, VersR 2014, 1065, Entscheidungen vom 06.03.2017 -Az. IV ZR 98/16, 10.06.2015 - Az. IV ZR 105/13, VersR 2015, 876, vom 17.08.2015 - Az. IV ZR 310/14 und vom 16.09.2015 - Az. IV ZR 142/13, BeckRS 2015, 16559) bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht (Entscheidung vom 02.02.2015 - Az. 2 BvR 2437/14, VersR 2015, 693, Beschluss vom 04.03.2015 - Az. 1 BvR 3280/14, Beschluss vom 23.05.2016 - Az. 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15) an, dass ein Bereicherungsanspruch des Versicherungsnehmers - bei ordnungsgemäßer Widerspruchsbelehrung und längerer Durchführung des Vertrages - schon wegen widersprüchlichen Verhaltens ausgeschlossen ist (vgl. z.B. Beschlüsse vom 18.07.2017 - Az. 25 U 1934/17, 20.04.2015 - Az. 25 U 237/15, vom 01.06.2015 - Az. 25 U 3379/14, vom 15.06.2015 - Az. 25 U 812/15, Endurteile vom 28.08.2015 - Az. 25 U1671/14 und 25 U 1931/14).
  • OLG Köln, 02.09.2016 - 19 U 47/15

    Gewährleistungsansprüche wegen Lieferung fehlerhaften Betons

    Die Zulassung des neuen Vorbringens würde die Entscheidung des derzeit im Übrigen entscheidungsreifen Rechtsstreits nach Auffassung des Senats schon deshalb verzögern, als zunächst den übrigen Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gegeben werden müsste (vgl. OLG München, Beschluss vom 01.06.2015, Az. 25 U 3379/14 - zitiert nach juris) und sodann der Sachverständige ergänzend zu befragen wäre.
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   OLG München, 05.05.2015 - 25 U 3379/14   

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OLG München, Entscheidung vom 05.05.2015 - 25 U 3379/14 (https://dejure.org/2015,14597)
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OLG München, Entscheidung vom 06.03.2015 - 25 U 3379/14 (https://dejure.org/2015,15285)
OLG München, Entscheidung vom 06. März 2015 - 25 U 3379/14 (https://dejure.org/2015,15285)
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