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   OLG München, 22.05.2015 - 25 U 3827/14   

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OLG München, 22.05.2015 - 25 U 3827/14 (https://dejure.org/2015,13928)
OLG München, Entscheidung vom 22.05.2015 - 25 U 3827/14 (https://dejure.org/2015,13928)
OLG München, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 25 U 3827/14 (https://dejure.org/2015,13928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Umstellung der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder auf ein Versorgungspunktesystem l; Verbindlichkeit der Feststellung der Startgutschrift für die Angehörigen rentenferner Jahrgänge

  • rewis.io

    Gleichheitswidrigkeit der Berechnung von Startgutschriften bei Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; VBLS
    Rechtmäßigkeit der Umstellung der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder auf ein Versorgungspunktesystem l

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG München, 22.05.2015 - 25 U 3827/14
    Mit Grundsatzurteil vom 14.11.2007 (Az. IV ZR 74/06, VersR 2008, 1625) stellte der Bundesgerichtshof fest, dass die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes als solche mit höherrangigem Recht vereinbar sei.

    Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen die Systemumstellung als solche im Jahr 2002 für rechtmäßig erklärt, auch in Hinblick auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06; Urteil vom 24.09.2008 - IV ZR 134/07; Urteil vom 17.02.2010 - IV ZR 312/07).

    Des Weiteren ist den Tarifvertragsparteien auch ein gewisser, kontrollfreier Raum für die Art und Weise ihrer Entscheidungsfindung zu eröffnen (so der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06, oder auch BAG, Urteil vom 23.01.1992 - 2 AZR 389/91).

    Die Zahl der betroffenen Personen darf lediglich relativ klein und die Ungleichbehandlung nicht sehr intensiv sein (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 -, Rn. 59 ff., 61).

    Daher sei lediglich angemerkt, dass nach Auffassung des Senats - worauf in der mündlichen Verhandlung hingewiesen wurde - für eine Begründetheit einer derartigen Rüge vom betroffenen Versicherten je konkret dargelegt werden müsste, dass sich das Näherungsverfahren in seinem Fall nachteilig auswirkt (vgl. auch BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06, Rn. 121).

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 12 U 104/14

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Weitere Unverbindlichkeit der für so

    Auszug aus OLG München, 22.05.2015 - 25 U 3827/14
    Dabei stützt sich die Klägerin nunmehr ergänzend auf ein nach der hier angefochtenen Entscheidung ergangenes Urteil des OLG Karlsruhe vom 18.12.2014, Az. 12 U 104/14.

    Für die Zulässigkeit der Feststellungsklage genügt diese jedenfalls nicht fernliegende Möglichkeit, nicht erforderlich ist insoweit eine Gewissheit (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2014 - 12 U 104/14, Rn. 36, 37 bei juris).

    Der Senat folgt dieser Rechtsprechung und schließt sich ergänzend den Ausführungen des OLG Karlsruhe im Urteil vom 18.12.2014 - 12 U 104/14 - zur Eigentumsgarantie (vgl. Rn. 40 ff. bei juris) an.

  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus OLG München, 22.05.2015 - 25 U 3827/14
    Dagegen kann die Beklagte auch nicht mit Erfolg einwenden, dass das Bundesverfassungsgericht in Beschlüssen vom 08.05.2012, Az. 1 BvR 1065/03 und 1 BvR 1082/03, Verfassungsbeschwerden von Versicherten mangels ausreichend substantiierten Vortrags zur individuellen Beschwer bezüglich Art. 3 GG als unzulässig ansah.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat auf eine behauptete Verletzung von u. a. Art. 14 Abs. 1 GG gestützte Verfassungsbeschwerden gegen die Systemumstellung zurückgewiesen (Beschlüsse vom 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03 und 1 BvR 1082/03).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OLG München, 22.05.2015 - 25 U 3827/14
    (so schon BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51 -, BVerfGE 1, 14-66).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus OLG München, 22.05.2015 - 25 U 3827/14
    Orientiert am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken ist wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (ständige Rechtsprechung, z. B. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 -, BVerfGE 116, 164-202; BVerfG, Beschluss vom 16. März 2005 - 2 BvL 7/00 -, BVerfGE 112, 268-284).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus OLG München, 22.05.2015 - 25 U 3827/14
    Orientiert am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken ist wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (ständige Rechtsprechung, z. B. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 -, BVerfGE 116, 164-202; BVerfG, Beschluss vom 16. März 2005 - 2 BvL 7/00 -, BVerfGE 112, 268-284).
  • BGH, 17.02.2010 - IV ZR 312/07

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Übergangsregelungen für rentennahe

    Auszug aus OLG München, 22.05.2015 - 25 U 3827/14
    Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen die Systemumstellung als solche im Jahr 2002 für rechtmäßig erklärt, auch in Hinblick auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06; Urteil vom 24.09.2008 - IV ZR 134/07; Urteil vom 17.02.2010 - IV ZR 312/07).
  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 389/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter

    Auszug aus OLG München, 22.05.2015 - 25 U 3827/14
    Des Weiteren ist den Tarifvertragsparteien auch ein gewisser, kontrollfreier Raum für die Art und Weise ihrer Entscheidungsfindung zu eröffnen (so der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06, oder auch BAG, Urteil vom 23.01.1992 - 2 AZR 389/91).
  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus OLG München, 22.05.2015 - 25 U 3827/14
    Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen die Systemumstellung als solche im Jahr 2002 für rechtmäßig erklärt, auch in Hinblick auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06; Urteil vom 24.09.2008 - IV ZR 134/07; Urteil vom 17.02.2010 - IV ZR 312/07).
  • BGH, 09.03.2016 - IV ZR 9/15

    GG Art. 3 Abs. 1; BetrAVG § 2, § 18 Abs. 2; VBL-Satzung § 79 Abs. 1 und Abs. 1a

    Das Berufungsgericht geht aufgrund der von ihm zugrunde gelegten Erfahrungswerte, die die Revision nicht infrage stellt, nachvollziehbar davon aus, dass Versicherte trotz einer Ausbildung oder eines Studiums außerhalb des öffentlichen Dienstes üblicherweise im Alter von 25 Jahren oder jünger in den öffentlichen Dienst eintreten können (ebenso OLG München, Urteil vom 22. Mai 2015 - 25 U 3827/14, Juris Rn. 45; vgl. Wagner/Fischer, NZS 2015, 641, 649).
  • BGH, 20.09.2023 - IV ZR 120/22

    Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst: BGH

    Damit entfällt insbesondere die bisherige Benachteiligung von Versicherten mit längeren Ausbildungszeiten (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06, BGHZ 174, 127 Rn. 133-138), die trotz eines Studiums oder einer Ausbildung außerhalb des öffentlichen Dienstes üblicherweise vor Vollendung des 25. Lebensjahres in den öffentlichen Dienst eintreten können (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2016 - IV ZR 9/15, BGHZ 209, 201 Rn. 29 unter Hinweis auf OLG München, Urteil vom 22. Mai 2015 - 25 U 3827/14, juris Rn. 45; Wagner/Fischer, NZS 2015, 641, 649).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

    Für einen Gleichheitsverstoß kommt es auf die generellen Auswirkungen des Näherungsverfahrens an (s.o. B 2; Senat, Urteil vom 05.03.2015 - 12 U 75/11, juris Rn. 36; a.A.: OLG München, Urteil vom 22.05.2015 - 25 U 3827/14, juris Rn. 51).
  • LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Nur dann bestünde überhaupt eine Verbesserungsmöglichkeit, wenn die von Art. 3 Abs. 1 GG gezogenen Grenzen zulässiger Typisierung und Standardisierung durch die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens überschritten sein sollten (vgl. OLG München, Urteil vom 22. Mai 2015 - 25 U 3827/14 -, juris, Rn. 51).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

    Für einen Gleichheitsverstoß kommt es auf die generellen Auswirkungen des Näherungsverfahrens an (s.o. B 2; Senat, Urteil vom 05.03.2015 - 12 U 75/11, juris Rn. 36; a.A.: OLG München, Urteil vom 22.05.2015 - 25 U 3827/14, juris Rn. 51).
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Nur dann bestünde überhaupt eine Verbesserungsmöglichkeit, wenn die von Art. 3 Abs. 1 GG gezogenen Grenzen zulässiger Typisierung und Standardisierung durch die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens überschritten sein sollten (vgl. OLG München, Urteil vom 22. Mai 2015 - 25 U 3827/14 -, juris, Rn. 51).
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Nur dann bestünde überhaupt eine Verbesserungsmöglichkeit, wenn die von Art. 3 Abs. 1 GG gezogenen Grenzen zulässiger Typisierung und Standardisierung durch die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens überschritten sein sollten (vgl. OLG München, Urteil vom 22. Mai 2015 - 25 U 3827/14 -, juris, Rn. 51).
  • ArbG Hamburg, 20.11.2018 - 14 Ca 336/15

    Vorlage an das BVerfG - Nichtgewährung eines Zuschlags für rentenferne

    Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 18.12.2014, 12 U 104/14) geht dabei aufgrund der von ihm zugrunde gelegten Erfahrungswerte nachvollziehbar davon aus, dass Beschäftigte trotz einer Ausbildung oder eines Studiums außerhalb des öffentlichen Dienstes üblicherweise im Alter von 25 Jahren oder jünger in den öffentlichen Dienst eintreten können (ebenso OLG München, Urteil vom 22. Mai 2015 - 25 U 3827/14, Juris Rn. 45; vgl. Wagner/Fischer, NZS 2015, 641, 649; BGH, Urteil vom 09. März 2016 - IV ZR 9/15, Rn. 29).
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Nur dann bestünde überhaupt eine Verbesserungsmöglichkeit, wenn die von Art. 3 Abs. 1 GG gezogenen Grenzen zulässiger Typisierung und Standardisierung durch die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens überschritten sein sollten (vgl. OLG München, Urteil vom 22. Mai 2015 - 25 U 3827/14 -, juris, Rn. 51).
  • LG Essen, 28.10.2015 - 18 O 80/15

    Gewährung einer höheren Zusatzrente i.R.d. Umstellung des Rentenrechts durch eine

    (OLG München , Urteil vom 22.05.2015, Az. 25 U 3827/14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2014, Az. 12 U 104/14).
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