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   OLG München, 10.01.2012 - 25 U 3980/11   

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https://dejure.org/2012,3554
OLG München, 10.01.2012 - 25 U 3980/11 (https://dejure.org/2012,3554)
OLG München, Entscheidung vom 10.01.2012 - 25 U 3980/11 (https://dejure.org/2012,3554)
OLG München, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 25 U 3980/11 (https://dejure.org/2012,3554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Private Unfallversicherung: Invaliditätsentschädigung eines Fußballtorwarts wegen Verletzung des Beins durch Aufprall des Balles beim Abschlag

  • IWW
  • rabüro.de

    Zur Invaliditätsentschädigung eines Fußballtorwarts wegen Verletzung des Beins durch Aufprall des Balles beim Abschlag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 2000 Nr. 1.3; AUB 2000 Nr. 1.4
    Ein beim Abschlag durch den Aufprall des Balles auf den Vorderfuß eingetretener Muskelriss eines Fußballtorwarts ist durch einen Unfall hervorgerufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Muskelriss eines Torwarts beim Abschlag: Unfall? - Der Aufprall des Balles auf den Fuß ist ein "von außen auf den Körper wirkendes Ereignis"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verletzung beim Abschlag - wann die Unfallversicherung zahlen muss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sportunfall bei Torwartabschlag - Unfall im Sinne der Unfallversicherungsbedingungen?

Besprechungen u.ä.

  • vrkanzlei.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Plötzlichkeit des Ereignisses als Voraussetzung eines Unfalls im Sinne der AUB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 552
  • VersR 2012, 715
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.12.1984 - IVa ZR 88/83

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG München, 10.01.2012 - 25 U 3980/11
    Es hat einen Unfall im Sinne der Ziffer 1.3 der AUB 2000 bejaht - unter Bezugnahme insbesondere auf ein Urteil des BGH vom 12.12.1984, VersR 1985, 177 -, und hilfsweise die Verurteilung darauf gestützt, dass es sich jedenfalls um ein unfallähnliches Ereignis im Sinne der Ziffer 1.4 AUB 2000 wegen erhöhter Kraftanstrengung gehandelt habe.

    Das Landgericht hat hierzu konsequent und zutreffend die Kriterien herangezogen, die der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 12.12.1984, Az. IVa ZR 88/83, VersR 1985, 177 (Bandscheibenvorfall beim Aufprall nach Sprung auf den Boden von einer 50 cm hohen Bank), herausgearbeitet hat.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner bereits zitierten Entscheidung in VersR 1985, 177 dazu ausgeführt, dass als Unfall nur ein nicht beherrschtes und damit unfreiwilliges Geschehen angesehen werden könne.

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus OLG München, 10.01.2012 - 25 U 3980/11
    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich hingegen in entscheidungserheblicher Weise von anderen, auch von der Berufung herangezogenen Vergleichsfällen des Bundesgerichtshofs z.B. in VersR 1989, 73 (Bandscheibenvorfall bei Anheben einer Mörtelwanne), in VersR 2009, 492 (Bandscheibenschädigung durch Ausweichbewegung mit nachfolgendem Straucheln beim Tragen einer Last), oder auch des OLG Hamm in VersR 2011, 1136 (Reißen der Bizepssehne des Armes beim Herausziehen eines Koffers aus einem Fahrzeug).
  • BGH, 28.01.2009 - IV ZR 6/08

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

    Auszug aus OLG München, 10.01.2012 - 25 U 3980/11
    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich hingegen in entscheidungserheblicher Weise von anderen, auch von der Berufung herangezogenen Vergleichsfällen des Bundesgerichtshofs z.B. in VersR 1989, 73 (Bandscheibenvorfall bei Anheben einer Mörtelwanne), in VersR 2009, 492 (Bandscheibenschädigung durch Ausweichbewegung mit nachfolgendem Straucheln beim Tragen einer Last), oder auch des OLG Hamm in VersR 2011, 1136 (Reißen der Bizepssehne des Armes beim Herausziehen eines Koffers aus einem Fahrzeug).
  • BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09

    Unfallversicherung: Verletzung durch Aufprall auf den Boden bei einem Sturz auf

    Auszug aus OLG München, 10.01.2012 - 25 U 3980/11
    Der Bundesgerichtshof hat erst vor kurzem in seiner Entscheidung vom 06.07.2011, Az. IV ZR 29/09, VersR 2011, 1135, die eine Schulterverletzung infolge eines Sturzes beim Skifahren betraf, Abgrenzungen zum Unfallbegriff getroffen.
  • OLG Hamm, 11.02.2011 - 20 U 151/10

    Begriff des Unfalls i.S. von Nr. 1.4.1. AUB 2002

    Auszug aus OLG München, 10.01.2012 - 25 U 3980/11
    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich hingegen in entscheidungserheblicher Weise von anderen, auch von der Berufung herangezogenen Vergleichsfällen des Bundesgerichtshofs z.B. in VersR 1989, 73 (Bandscheibenvorfall bei Anheben einer Mörtelwanne), in VersR 2009, 492 (Bandscheibenschädigung durch Ausweichbewegung mit nachfolgendem Straucheln beim Tragen einer Last), oder auch des OLG Hamm in VersR 2011, 1136 (Reißen der Bizepssehne des Armes beim Herausziehen eines Koffers aus einem Fahrzeug).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2010 - 12 U 218/09

    Beratungs- und Hinweispflichten des Rechtsanwalts hinsichtlich

    Auszug aus OLG München, 10.01.2012 - 25 U 3980/11
    Bei einem solchen Ablauf liegt nach allgemeinem Verständnis wohl klar nicht nur eine Sportverletzung, sondern auch ein Sport"unfall" im Sinne der Definition der Versicherungsbedingungen vor (vgl. zu einem ähnlichen Fall mit Bejahung eines Unfalls auch OLG Karlsruhe in NJW 2010, 1760, Rz. 26, 27 bei juris) .
  • LG Osnabrück, 28.04.2017 - 9 O 2863/16

    Sterbegeldversicherung: Unfreiwilligkeit und Plötzlichkeit eines Unfalls bei Tod

    "Plötzlich" muss das Ereignis sein, "unfreiwillig" dagegen die Gesundheitsbeeinträchtigung, vgl. BGH in VersR 1985, 177 ff.; OLG München in RuS 2012, 613 ff.; Götz in Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. Auflage, § 178; Rdnr. 25; Kloth in UnfallV, 2. Auflage, E. I. Rdnr. 19; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 5. Auflage, § 178, Rdnr. 12; Dörner in MünchKommVVG, 2. Auflage, § 178, Rdnr. 90.
  • LG Dortmund, 02.05.2013 - 2 O 340/12

    Privater Unfallversicherer muss nach Erstickungstod bei künstlicher Ernährung

    Nach der Rechtsprechung ist allerdings für die Frage, ob die Einwirkung "von außen" erfolgt, allein das Ereignis in dem Blick zu nehmen, dass die Gesundheitsbeschädigung bzw. dem Tod unmittelbar herbeiführt (BGH VersR 2011, 1135; OLG München VersR 2012, 715).
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