Rechtsprechung
OLG München, 01.02.2016 - 25 U 4056/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Beweislast für Unfallbedingtheit des Todes in der Unfallversicherung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 07.10.2015 - 10 O 3362/13
- OLG München, 01.02.2016 - 25 U 4056/15
- OLG München, 16.02.2016 - 25 U 4056/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG München II, 07.10.2015 - 10 O 3362/13
Keine Versicherungsentschädigung bei einem nicht unfallbedingten Todesfall
Auszug aus OLG München, 01.02.2016 - 25 U 4056/15
10 O 3362/13 Ver (2) LG München II.Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 07.10.2015, Az. 10 O 3362/13 Ver (2), gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
- BGH, 06.05.1992 - IV ZR 99/91
Abschluss einer Lebensversicherung mit Unfallzusatzversicherung - …
Auszug aus OLG München, 01.02.2016 - 25 U 4056/15
Zudem hat der Bundesgerichtshof bis heute offen gelassen, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist, sowie dem Versicherer kein uneingeschränktes Recht darauf zugesprochen, sondern nur für Fälle, wenn die Maßnahme überhaupt zu einem entscheidungserheblichen Beweisergebnis führen kann und mit ihr das letzte noch fehlende Glied eines vom Versicherer zu führenden Beweises geliefert werden soll (BGH VersR 1992, 861 und VersR 1992, 730;… vgl. auch Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., Rn. 20, 21). - BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06
Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem …
Auszug aus OLG München, 01.02.2016 - 25 U 4056/15
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 2007, 777, betrifft eine völlig andere Fallgestaltung, aus der keine Parallelen zur hiesigen gezogen werden können. - LG Bautzen, 20.10.1994 - 3 O 392/94
Venire Contra Factum Proprium; Verzicht; Autopsie; Unfalltod; Beweisvereitelung
Auszug aus OLG München, 01.02.2016 - 25 U 4056/15
Knappmann in Pröiss/Martin, WG, 29. Aufl., Rn. 19 zu Ziff. 7 AUB 2010, 1ehnt diese Auffassung ausdrücklich ab; das von Jacob zu Unrecht als Beleg für seine Auffassung zitierte LG Bautzen VersR 1996, 366 sowie diesem folgende Literatur wie Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., Rn. 179 zu § 178 WG, nehmen ein venire contra factum proprium bzw. eine Beweisvereitelung lediglich dann an, wenn der Versicherer einerseits vorprozessual auf eine vom Anspruchsteller zum Nachweis angebotene Autopsie verzichtet, andererseits aber im Prozess das Vorliegen eines Unfalltodes bestreitet - um einen solchen Fall handelt es sich hier nicht. - BGH, 25.03.1992 - IV ZR 153/91
Obliegenheitsverletzung der Hinterbliebenen eines Unfallopfers gegenüber dem …
Auszug aus OLG München, 01.02.2016 - 25 U 4056/15
Zudem hat der Bundesgerichtshof bis heute offen gelassen, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist, sowie dem Versicherer kein uneingeschränktes Recht darauf zugesprochen, sondern nur für Fälle, wenn die Maßnahme überhaupt zu einem entscheidungserheblichen Beweisergebnis führen kann und mit ihr das letzte noch fehlende Glied eines vom Versicherer zu führenden Beweises geliefert werden soll (BGH VersR 1992, 861 und VersR 1992, 730;… vgl. auch Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., Rn. 20, 21).
Rechtsprechung
OLG München, 16.02.2016 - 25 U 4056/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 07.10.2015 - 10 O 3362/13
- OLG München, 01.02.2016 - 25 U 4056/15
- OLG München, 16.02.2016 - 25 U 4056/15