Weitere Entscheidung unten: OLG München, 31.01.2011

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   OLG München, 10.03.2011 - 25 U 4100/10   

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OLG München, 10.03.2011 - 25 U 4100/10 (https://dejure.org/2011,20325)
OLG München, Entscheidung vom 10.03.2011 - 25 U 4100/10 (https://dejure.org/2011,20325)
OLG München, Entscheidung vom 10. März 2011 - 25 U 4100/10 (https://dejure.org/2011,20325)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vorvertraglichkeit in der Rechtsschutzversicherung: Rechtsschutz bei Beschlussanfechtungsverfahren hinsichtlich fehlerhafter Jahresabrechnungen und Verwalterbestellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung für eine Beschlussanfechtungsklage, wenn sich der Konflikt schon vor Beschlussfassung und Versicherungsbeginn abgezeichnet hat; §§ 4 ARB 2000, 26, 43 Nr. 4 WEG

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutz für Anfechtungsklage: Keim des Rechtskonflikts (Vorvertraglichkeit) (IMR 2011, 1079)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 25 U 4100/10
    Für die Annahme eines den Rechtsschutzfall auslösenden (behaupteten) Verstoßes i. S. d. § 4 Abs. 1 c ARB 96 (mit den streitgegenständlichen Versicherungsbedingungen identisch) genügt jeder tatsächliche, objektiv feststellbare Vorgang, der den Keim eines solchen Rechtkonfliktes in sich trägt (BGH VersR 2005, 1684 unter 3 b).
  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 47/13

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei behauptetem

    c) Das steht nicht im Widerspruch zu den von der Beklagten für ihren gegenteiligen Standpunkt herangezogenen Beschlüssen des Oberlandesgerichts München vom 31. Januar und 10. März 2011 (25 U 4100/10, juris).
  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 61/13

    Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den

    c) Das steht nicht im Widerspruch zu den von der Beklagten für ihren gegenteiligen Standpunkt herangezogenen Beschlüssen des Oberlandesgerichts München vom 31. Januar und 10. März 2011 (25 U 4100/10, juris).
  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 60/13

    Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für die Interessenwahrnehmung

    c) Das steht nicht im Widerspruch zu den von der Beklagten für ihren gegenteiligen Standpunkt herangezogenen Beschlüssen des Oberlandesgerichts München vom 31. Januar und 10. März 2011 (25 U 4100/10, juris).
  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 62/13

    Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den

    c) Das steht nicht im Widerspruch zu den von der Beklagten für ihren gegenteiligen Standpunkt herangezogenen Beschlüssen des Oberlandesgerichts München vom 31. Januar und 10. März 2011 (25 U 4100/10, juris).
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   OLG München, 31.01.2011 - 25 U 4100/10   

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OLG München, 31.01.2011 - 25 U 4100/10 (https://dejure.org/2011,16232)
OLG München, Entscheidung vom 31.01.2011 - 25 U 4100/10 (https://dejure.org/2011,16232)
OLG München, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 25 U 4100/10 (https://dejure.org/2011,16232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 858
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Auszug aus OLG München, 31.01.2011 - 25 U 4100/10
    Der Rechtsstreit ist dann jedenfalls latent vorhanden und gewissermaßen bereits vorprogrammiert (BGH VersR 2005, 1684 unter 3 b).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 155/12

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Geltendmachung

    Die von der Beklagten zur Untermauerung ihrer gegenteiligen Ansicht angeführte Entscheidung des OLG München vom 31.1.2011 (B. v. 31.1.2011 - 25 U 4100/10 - NZM 2011, 858f.) betrifft ebenso wie die weiter in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 28.9.2005 (Urt. v. 28.9.2005 - IV ZR 106/04) die Bestimmung des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 1 lit. c) ARB 94 und kann daher zur Auslegung der streitgegenständlichen Klausel nichts beitragen.
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