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OLG München, 31.01.1995 - 25 U 4246/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 631 640 Abs. 1 § 641 Abs. 1 Satz 1
Rechtsnatur eines Vertrags über die Lieferung und Installation von Standard-Software - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 8 HKO 5522/92
- OLG München, 31.01.1995 - 25 U 4246/94
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 12.12.1988 - 31 U 104/87
Nichtigkeit einer AGB-Klausel; Software; Abnahme; Zahlung ohne Vorbehalt
Auszug aus OLG München, 31.01.1995 - 25 U 4246/94
Daher ist auf den Vertrag zwischen den Parteien Werkvertragsrecht anzuwenden (…vgl. hierzu auch Marly, Softwareüberlassungsverträge, 1991, Rn. 45 f.; Müller-Hengstenberg, NJW 1994, 3128/3232; OLG Hamm NJW 1989, 1041).a) Der Senat geht mit der weit überwiegend vertretenen Auffassung davon aus, daß auch Software abnahmefähig ist (vgl. Kilian, CuR 1986, 187, 193; OLG Hamm, NJW 1989, 1041).
- BGH, 26.10.1978 - VII ZR 249/77
Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen einen geologischen Gutachter
Auszug aus OLG München, 31.01.1995 - 25 U 4246/94
b) Abnahme bedeutet, daß der Besteller das geschuldete Werk in der Hauptsache als vertragsgemäß anerkennt (BGHZ 72, 257, 261). - BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71
Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme
Auszug aus OLG München, 31.01.1995 - 25 U 4246/94
Die Beweislast für Fehlerfreiheit vor der Abnahme trägt der Lieferant (BGH NJW 1973, 1792 ). - BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88
Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller
Auszug aus OLG München, 31.01.1995 - 25 U 4246/94
Nur wenn die Beklagte rechtsgrundlos die Abnahme verweigert hat (BGH NJW 1990, 3008, 3009), könnte die Klägerin so zu stellen sein, als ob die Beklagte das Programm abgenommen hätte.
- OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 164/04
Zum Verzug des Werkunternehmers mit der Mängelbeseitigung
Trotz der Veräußerung von Standardkomponenten richtet sich der Vertrag nach Werkvertragsrecht, da ein bestimmter Arbeitserfolg, d. h. hier die Erstellung eines speziell an die Bedürfnisse der Kläger angepassten Netzwerkes und die Einbindung der Arbeitsstationen in ein Netzwerk im Vordergrund stand (OLG München, Urteil vom 31.01.95 - 25 U 4246/94, Juris-Dok-Nr. KORE 5718749500). - OLG Rostock, 11.03.2005 - 8 U 164/04
Rechtsnatur eines Vertrages über die Lieferung eines aus Standardkomponenten …
Trotz der Veräußerung von Standardkomponenten richtet sich der Vertrag nach Werkvertragsrecht, da ein bestimmter Arbeitserfolg, d. h. hier die Erstellung eines speziell an die Bedürfnisse der Kläger angepassten Netzwerkes und die Einbindung der Arbeitsstationen in ein Netzwerk im Vordergrund stand (OLG München, Urteil vom 31.01.95 - 25 U 4246/94, Juris-Dok-Nr. KORE 5718749500).