Rechtsprechung
   OLG München, 31.01.1995 - 25 U 4246/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9279
OLG München, 31.01.1995 - 25 U 4246/94 (https://dejure.org/1995,9279)
OLG München, Entscheidung vom 31.01.1995 - 25 U 4246/94 (https://dejure.org/1995,9279)
OLG München, Entscheidung vom 31. Januar 1995 - 25 U 4246/94 (https://dejure.org/1995,9279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 631 640 Abs. 1 § 641 Abs. 1 Satz 1
    Rechtsnatur eines Vertrags über die Lieferung und Installation von Standard-Software

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 8 HKO 5522/92
  • OLG München, 31.01.1995 - 25 U 4246/94
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 12.12.1988 - 31 U 104/87

    Nichtigkeit einer AGB-Klausel; Software; Abnahme; Zahlung ohne Vorbehalt

    Auszug aus OLG München, 31.01.1995 - 25 U 4246/94
    Daher ist auf den Vertrag zwischen den Parteien Werkvertragsrecht anzuwenden (vgl. hierzu auch Marly, Softwareüberlassungsverträge, 1991, Rn. 45 f.; Müller-Hengstenberg, NJW 1994, 3128/3232; OLG Hamm NJW 1989, 1041).

    a) Der Senat geht mit der weit überwiegend vertretenen Auffassung davon aus, daß auch Software abnahmefähig ist (vgl. Kilian, CuR 1986, 187, 193; OLG Hamm, NJW 1989, 1041).

  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 249/77

    Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen einen geologischen Gutachter

    Auszug aus OLG München, 31.01.1995 - 25 U 4246/94
    b) Abnahme bedeutet, daß der Besteller das geschuldete Werk in der Hauptsache als vertragsgemäß anerkennt (BGHZ 72, 257, 261).
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus OLG München, 31.01.1995 - 25 U 4246/94
    Die Beweislast für Fehlerfreiheit vor der Abnahme trägt der Lieferant (BGH NJW 1973, 1792 ).
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller

    Auszug aus OLG München, 31.01.1995 - 25 U 4246/94
    Nur wenn die Beklagte rechtsgrundlos die Abnahme verweigert hat (BGH NJW 1990, 3008, 3009), könnte die Klägerin so zu stellen sein, als ob die Beklagte das Programm abgenommen hätte.
  • OLG Rostock, 18.02.2005 - 8 U 164/04

    Zum Verzug des Werkunternehmers mit der Mängelbeseitigung

    Trotz der Veräußerung von Standardkomponenten richtet sich der Vertrag nach Werkvertragsrecht, da ein bestimmter Arbeitserfolg, d. h. hier die Erstellung eines speziell an die Bedürfnisse der Kläger angepassten Netzwerkes und die Einbindung der Arbeitsstationen in ein Netzwerk im Vordergrund stand (OLG München, Urteil vom 31.01.95 - 25 U 4246/94, Juris-Dok-Nr. KORE 5718749500).
  • OLG Rostock, 11.03.2005 - 8 U 164/04

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Lieferung eines aus Standardkomponenten

    Trotz der Veräußerung von Standardkomponenten richtet sich der Vertrag nach Werkvertragsrecht, da ein bestimmter Arbeitserfolg, d. h. hier die Erstellung eines speziell an die Bedürfnisse der Kläger angepassten Netzwerkes und die Einbindung der Arbeitsstationen in ein Netzwerk im Vordergrund stand (OLG München, Urteil vom 31.01.95 - 25 U 4246/94, Juris-Dok-Nr. KORE 5718749500).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht