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   OLG Hamm, 08.11.2013 - I-25 U 61/13   

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OLG Hamm, 08.11.2013 - I-25 U 61/13 (https://dejure.org/2013,59031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.2013 - I-25 U 61/13 (https://dejure.org/2013,59031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 2013 - I-25 U 61/13 (https://dejure.org/2013,59031)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast im Verkehrsunfallprozess bei Vorschäden des beschädigten Fahrzeugs

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; BGB § 249 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast im Verkehrsunfallprozess bei Vorschäden des beschädigten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 20 O 341/11
  • OLG Hamm, 08.11.2013 - I-25 U 61/13
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 08.04.2013 - 11 U 214/12

    Berücksichtigung von Vorschäden eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 25 U 61/13
    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (OLG Köln, NZV 2013, 445, 446; 1999, 378; KG NZV 2010, 350 und 580; 2007, 521; KG NJW 2008, 1006; Schaden-Praxis 2011, 255; OLG Hamburg MDR 2001, 1111).

    Soweit der Kläger geltend gemacht hat, er sei zu einer solchen vollständigen Darlegung nicht in der Lage, weil er das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug erworben habe und deshalb nicht im Einzelnen zu einer fachgerechten Reparatur vortragen könne, geht dies zu seinen Lasten (vgl. OLG Köln NZV 2013, 445, 446 m.w. Nachw., KG NZV 2009, 345 ebenfalls m.w.Nachw.).

  • KG, 11.10.2007 - 12 U 46/07

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall: Grundsätze der freien Beweiswürdigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 25 U 61/13
    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (OLG Köln, NZV 2013, 445, 446; 1999, 378; KG NZV 2010, 350 und 580; 2007, 521; KG NJW 2008, 1006; Schaden-Praxis 2011, 255; OLG Hamburg MDR 2001, 1111).
  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 25 U 61/13
    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (OLG Köln, NZV 2013, 445, 446; 1999, 378; KG NZV 2010, 350 und 580; 2007, 521; KG NJW 2008, 1006; Schaden-Praxis 2011, 255; OLG Hamburg MDR 2001, 1111).
  • KG, 31.07.2008 - 12 U 137/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 25 U 61/13
    Soweit der Kläger geltend gemacht hat, er sei zu einer solchen vollständigen Darlegung nicht in der Lage, weil er das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug erworben habe und deshalb nicht im Einzelnen zu einer fachgerechten Reparatur vortragen könne, geht dies zu seinen Lasten (vgl. OLG Köln NZV 2013, 445, 446 m.w. Nachw., KG NZV 2009, 345 ebenfalls m.w.Nachw.).
  • KG, 29.06.2009 - 12 U 146/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 25 U 61/13
    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (OLG Köln, NZV 2013, 445, 446; 1999, 378; KG NZV 2010, 350 und 580; 2007, 521; KG NJW 2008, 1006; Schaden-Praxis 2011, 255; OLG Hamburg MDR 2001, 1111).
  • AG München, 10.06.2016 - 331 C 11810/15

    Schadensberechnung nach Verkehrsunfall bei vorbeschädigtem Fahrzeug

    Unnachweislichkeiten hinsichtlich des Umfangs der Vorschäden sind entsprechend bei der Bemessung des Wiederbeschaffungsaufwandes zulasten des Klägers zu berücksichtigen, der die Beweislast für die Schadenshöhe trägt (vgl. OLG München, Urteil vom 27.01.2006, Az. 10 U 4904/05, juris Rn. 21 und OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2013, Az. I-25 U 61/13, juris Rn. 5).
  • OLG Koblenz, 26.11.2019 - 12 U 1022/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Darüber hinaus hätte auch selbst ein Sachverständiger ohne Informationen über die konkret vorhandenen Vorschäden, über den Unfallverlauf, auf den sie zurückzuführen sein sollen und insbesondere über die zu ihrer Beseitigung durchgeführten Reparaturarbeiten nicht ohne weiteres feststellen können, welcher Schaden im Schadensbereich von einer früheren Schädigung herrührt und welcher von einer späteren Schädigung (OLG Hamm I-25 U 61/13, Beschluss vom 08.11.2013, juris).
  • OLG Koblenz, 06.10.2022 - 12 U 1069/22

    Verkehrsunfall - Vorschäden aus mehreren Verkehrsunfällen

    Für eine schlüssige Darlegung eines durch das streitgegenständliche Unfallereignis verursachten Schadens ist es an dem Kläger im Einzelnen und unter Beweisantritt zu Umfang und Art der Vorschäden und sodann zu deren behaupteter Reparatur vorzutragen, wozu nicht nur eine Schilderung der einzelnen Reparaturmaßnahmen einschließlich der Verwendung von Ersatzteilen gehört, sondern auch die Schilderung von Umständen, aus denen sich mit einem für eine richterliche Überzeugungsbildung ausreichenden Grad an Gewissheit ergibt, dass die Reparatur sach- und fachgerecht erfolgt ist (OLG Hamm, I-25 U 61/13, Beschluss vom 08.11.2013, juris).
  • LG Essen, 04.03.2015 - 5 O 107/14

    Erforderlichkeit eines substantiierten Vortrags hinsichtlich der Beseitigung von

    In diesem Fall obliegt dem Kläger nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 08.11.2013, 25 U 61/13 mit weiteren Nachweisen) eine konkrete Darlegung der sach- und fachgerechten Reparatur des Vorschadens.
  • LG Bochum, 18.05.2020 - 5 O 424/18
    214/12; OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2018, 9 U 180/17; OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2013, 25 U 61/13; KG Berlin, Urteil vom 29.06.2009, 12 U 146/08; OLG Hamburg, Urteil vom 28.03.2001, 14 U 87/00; OLG Düsseldorf, Urteil.
  • AG Mannheim, 18.07.2019 - 12 C 1261/19

    Verkehrsunfall - fehlender Nachweis einer sach- und fachgerechten Reparatur eines

    Hierbei muss auf sämtliche Einzelheiten betreffend die Art des Vorschadens, der Position sowie einer erfolgten Reparatur eingegangen werden um ausschließen zu können, dass es sich bei dem geltend gemachten Schaden um einen Vorschaden handelt (vgl. OLG Düsseldorf, VRR 2012, 465; OLG Düsseldorf v. 08.11.2013, I-25 U 61/13).
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