Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 25 U 78/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
- verkehrslexikon.de
Zur Weiterführung des von den Gesellschaftern geführten Aktivprozesses durch die BGB-Gesellschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Parteiwechsel auf Klägerseite ohne Zustimmung des Arrestbeklagten bei Sachdienlichkeit; Erfordernis der objektiven Besorgnis einer Vollstreckungsvereitelung; Mietzinsansprüche gegen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Anspruch auf abgesonderte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Führung eines Aktivprozesses durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Rechtstellung des Eigentumvorbehaltskäufers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Verfahrensgang
- LG Kassel, 28.02.2001 - 4 O 2309/00
- OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 25 U 78/01
- LG Kassel, 08.07.2003 - 4 O 2309/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 25 U 77/01
Anspruch auf Ausgleich von Mietzinsforderungen als Masseverbindlichkeiten; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 25 U 78/01
Er rügt die Prozeßführungsbefugnis der ehemaligen Arrestkläger und macht nach wie vor unter Bezugnahme auf seine Berufungsbegründung im Hauptsacheverfahren -- 25 U 77/01 -- sein Anfechtungsrecht geltend.Wie sich aus den Entscheidungsgründen des in dem Hautsacheverfahren -- 25 U 77/01 -- vom Senat am 23.11.2001 verkündeten Urteils, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, ergibt, greift der Anfechtungseinwand des Beklagten nicht durch.
Es ist daher zu befürchten, daß nach Abschluß des Hauptverfahrens -- 25 U 77/01 -- die gesamte haftende Masse veräußert und keine Vollstreckungsmöglichkeit mehr gegeben ist.