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   OLG Hamm, 07.07.2009 - I-25 U 92/08   

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https://dejure.org/2009,52448
OLG Hamm, 07.07.2009 - I-25 U 92/08 (https://dejure.org/2009,52448)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2009 - I-25 U 92/08 (https://dejure.org/2009,52448)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - I-25 U 92/08 (https://dejure.org/2009,52448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz gegen einen Steuerberater wegen Schlechterfüllung eines Auftrags zur Abgabe und Prüfung einer Steuererklärung für eine Grundstücksgemeinschaft; Erkennenmüssen des Steuerberaters hinsichtlich der Nichterzielung von steuerbaren Einkünften bei der Veräußerung ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.10.2006 - IX R 5/06

    Keine Rückwirkung der Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG auf

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 25 U 92/08
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 18.10.2006, AZ: IX R 5/06 Tz. 11 = BStBl II 2007, 179), der sich insoweit ausdrücklich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt hat, ist diese erstmals für den Veranlagungszeitraum 1999 anzuwenden, was bedeutet, dass die Entnahme nach dem 01.01.1999 durchgeführt worden sein musste.

    Der Gesetzgeber hatte klar den Willen zum Ausdruck gebracht, die Fiktion auf Sachverhalte zu beschränken, die nach ihrer Einführung lagen (vgl. dazu die Ausführungen des BFH im Urteil vom 18.10.2006, AZ: IX R 5/06 Tz. 12).

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 198/06

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 25 U 92/08
    Soweit - wie hier - durch einen Grundlagenbescheid für das Veranlagungsverfahren bindende Feststellungen getroffen werden, ist der Grundlagenbescheid und nicht der Folgebescheid für die Schadensentstehung maßgebend (vgl. dazu Gräfe/Lenzen/ Schmeer, Steuerberaterhaftung, Tz. 905, BGH NJW-RR 2008, 1508 (1509)).

    Die weitere Entscheidung des BGH vom 07.02.2008 (NJW-RR 2008, 1508 ff) betrifft schließlich die Frage, ob für den Schadenseintritt an den Grundlagenbescheid anzuknüpfen ist, die der Senat im Sinne der Rechtsprechung des BGH beantwortet.

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 25 U 92/08
    Dem Urteil des BGH vom 18.12.1997 (DStRE 1998, 296 (297/298) ist zu entnehmen, dass mit dem aufgrund einer Pflichtverletzung eingetretenen ersten Schaden eine einheitliche Verjährungsfrist beginnt und eine weitere - zu einem selbständigen - Schadenseintritt führende - Pflichtverletzung dann nicht anzunehmen ist, wenn der bereits eingetretene Schaden lediglich pflichtwidrig nicht beseitigt wird.
  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 25 U 92/08
    Es gab allerdings bereits den zu einer anderen Rechtsfrage, nämlich der Verlängerung der Spekulationsfrist, ergangenen Vorlagebeschluss des BFH vom 16.12.2003 ( AZ: IX R 46/02 = BStBl II 2004, 284 und DStRE 2004, 199 bis 212).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03

    Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 25 U 92/08
    Im Falle der Einleitung eines Mahnverfahrens ist maßgebend, ob durch den Antragsteller Zustellungsverzögerungen von mehr als einem Monat verursacht werden (vgl. dazu Zöller/Greger § 167 ZPO Rdnr. 11, BGH Urteil vom 21.03.2002, AZ: VII ZR 230/01, Tz. 15 ff = NJW 2002, 1658-1660, BGH Urteil vom 27.04.2006, AZ: I ZR 237/03, Tz. 17).
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 25 U 92/08
    Im Falle der Einleitung eines Mahnverfahrens ist maßgebend, ob durch den Antragsteller Zustellungsverzögerungen von mehr als einem Monat verursacht werden (vgl. dazu Zöller/Greger § 167 ZPO Rdnr. 11, BGH Urteil vom 21.03.2002, AZ: VII ZR 230/01, Tz. 15 ff = NJW 2002, 1658-1660, BGH Urteil vom 27.04.2006, AZ: I ZR 237/03, Tz. 17).
  • BFH, 23.04.1965 - VI 34/62 U

    Einkommensteuerveranlagung des Veräußerungsgewinns eines Grundstücks wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 25 U 92/08
    Hier lag die Entnahme im Jahr 1998, so dass die Anschaffungsfiktion keine Anwendung fand und es bei der bisherigen Rechtslage blieb, nach der eine Entnahme nicht als Anschaffung anzusehen war (vgl. dazu BFH, Urteil vom 23.04.1965, AZ: VI 34/62 U Tz. 9 = BStBl III 1965, 477).
  • BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 25 U 92/08
    Der Entscheidung des BGH vom 12.02.1998 (DStRE 1998, 378 (379)) ist zu entnehmen, dass es nicht auf die Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheides ankommt, wenn dessen Erlass von dem Steuerberater nicht pflichtwidrig herbeigeführt wurde.
  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 25 U 92/08
    Im Falle der Einleitung eines Mahnverfahrens ist maßgebend, ob durch den Antragsteller Zustellungsverzögerungen von mehr als einem Monat verursacht werden (vgl. dazu Zöller/Greger § 167 ZPO Rdnr. 11, BGH Urteil vom 21.03.2002, AZ: VII ZR 230/01, Tz. 15 ff = NJW 2002, 1658-1660, BGH Urteil vom 27.04.2006, AZ: I ZR 237/03, Tz. 17).
  • FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 9 K 7766/00

    Spekulationsgeschäft; Entnahme; Anschaffung; Rückwirkung; StEntlG 1999/2000/2002;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 25 U 92/08
    Nach Auffassung des FG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 19.12.2001, AZ: 9 K 7766/00 E Tz. 14 f = DStRE 2002, 618-620) war die Anschaffungsfiktion auf eine Entnahme vor dem 01.01.1999 nicht anwendbar, wobei im Wesentlichen die spätere Argumentation des BFH zur Begründung herangezogen und ergänzend darauf abgestellt wurde, dass eine andere Betrachtungsweise wegen eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot verfassungsrechtlichen Bedenken begegne.
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2004 - 23 U 101/04

    Ersatzanspruch gegen Steuerberater wegen Nichteinlegung eines Rechtsbehelfs bei

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