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   OLG Köln, 10.11.1999 - 25 UF 113/99   

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https://dejure.org/1999,3133
OLG Köln, 10.11.1999 - 25 UF 113/99 (https://dejure.org/1999,3133)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.1999 - 25 UF 113/99 (https://dejure.org/1999,3133)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 1999 - 25 UF 113/99 (https://dejure.org/1999,3133)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 222
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1998 - XII ZB 123/94

    Begriff der laufenden Versorgung

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.1999 - 25 UF 113/99
    Durch die Verweisung auf § 1587 a BGB wird klargestellt, dass - abgesehen von den nach § 1587 g Abs. 2 S. 2 BGB zu berücksichtigenden Veränderungen - für die Wertberechnung grundsätzlich die Verhältnisse zum Ehezeitende maßgebend sind (vgl. BGH FamRZ 1999, 218, 219 m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99

    Versorgungsausgleich; Umrechnung; BarwertVO; Scheidung; Zusatzversorgung;

    aa) Nach der bisher herrschenden Meinung soll hierzu - zum Zwecke der Vergleichbarmachung des statischen betrieblichen Anrechts (...) mit dem dynamischen Rentenausgleichsbetrag - eine Dynamisierung des betrieblichen Anrechts (mit nachfolgendem Abzug des öffentlichrechtlichen Teilausgleichs und anschließender Entdynamisierung des Restbetrages) erfolgen (vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, 3. Aufl., § 1587 g, Rn. 14; OLG München, FamRZ 2000, 1222; vgl. ferner OLG Köln, NJW-RR 2001, 222; OLG München, FamRZ 1999, 869) bzw. - mit gleichem Ergebnis, aber rechnerisch einfacher - ein Abzug des entdynamisierten (durch "Rück"Dynamisierung zu ermittelnden und aktualisierten statischen) Wertes des öffentlichrechtlichen Teilausgleichsbetrages vom vollen Ausgleichsbetrag (BGH, FamRZ 2000, 89, 90, 92; vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 237 r.Sp. unten).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 3 UF 229/03

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines Teilausgleichs im

    Dies entspricht im Prinzip der früheren Auffassung, dass zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages eine Dynamisierung der betrieblichen Anrechte mit nachfolgendem Abzug des öffentlich-rechtlichen Teilausgleichs und anschließender Entdynamisierung des Restbetrages zu erfolgen habe (vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, 3. Aufl., § 1587 g BGB Rz. 14; OLG München, FamRZ 2000, 1222; vgl. ferner OLG Köln, NJW-RR 2001, 222; OLG München, FamRZ 1999, 869; 2000, 1222, so früher auch Glockner in FamRZ 1987, 328 und Kemnade in FamRZ 1999, 821)).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 3 UF 228/03

    Anforderungen an die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs;

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