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BPatG, 02.12.1999 - 25 W (pat) 9/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2000, 897
Wird zitiert von ... (7)
- BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14
AppOtheke - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AppOtheke" - …
Daher wird der Unterschied in der Schreibweise generell als irrelevant angesehen (vgl. z.B. BPatG GRUR 2008, 77, 79 - QUELLGOLD/Goldquell; BPatG MarkenR 2006, 77, 78 - BIG LEXX/Lexx; BPatG GRUR 2005, 777 - NATALLA/Nutella; BPatG GRUR 2004, 950, 954 - ACELAT/Acesal; BPatG GRUR 2004, 954, 955 - CYNARETTEN/Circanetten; BPatGE 44, 33, 38 - ORBENIN; BPatGE 43, 162, 166 - STIHL; BPatG GRUR 2000, 897, 899/900 - CC 1000/Cec; BPatGE 39, 29, 33 - K; BPatGE 39, 55, 58 - M; BPatG Mitt.Jede verkehrsübliche Wiedergabeform ist zu berücksichtigen (BPatG, Beschluss v. 02.01.1999 - 25 W (pat) 9/99, GRUR 2000, 897 Rn. 16 - CC 1000 m. w. N.).
- BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 149/01
Schutzgegenstand einer bei der Anmeldung beigefügten farbigen Wiedergabe einer …
Dieser Schutzgegenstand ist wohl im Sinne der Identität nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG zu begrenzen, was etwa bei Wortmarken wegen ihres besonderen Charakters nicht zwingend eine formale Identität mit der grafischen Darstellung der Marke bedeutet (vgl BPatG GRUR 2000, 897, 899 re Sp u, 900 - CC 1000/Cec), bei farbigen Bildmarken aus den obigen Gründen aber allenfalls ganz geringfügige Abweichungen umfasst. - BPatG, 23.03.2004 - 24 W (pat) 103/02 Denn durch eine abweichende, aber rechtserhaltende Benutzungsform kann und darf der Schutzumfang einer Marke weder vergrößert noch verringert werden (vgl. allgemein BGH GRUR 1996, 775, 777 "Sali Toft"; speziell zur abweichenden Benutzungsform BPatG GRUR 2000, 897, 900 "CC 1000/Cec";… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn. 522 ff.).
- BPatG, 05.05.2009 - 24 W (pat) 25/05 Aus den von der Widersprechenden in der Beschwerdeinstanz vorgelegten Unterlagen ergibt sich eine infolge Benutzung gesteigerte Kennzeichnungskraft, die jedenfalls im Bereich der Mucolytica bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke als deutlich erhöht eingeschätzt werden muss (vgl. auch PAVIS PROMA 25 W (pat) 09/99 "CC 1000 /ACC"; allgemein zum relevanten Beurteilungszeitpunkt: BGH GRUR 2008, 903, 904 (Nr. 14) "SIERRA ANTIGUO").
- BPatG, 29.10.2002 - 27 W (pat) 257/99
Schutzfähigkeit eines als Wortmarke angemeldeten Einzelbuchstabens
Etwaigen Behinderungen der Mitbewerber im Gebrauch des Buchstabens "E", sei es in einer von der angemeldeten Form nicht mehr gedeckten Schrifttype, in einer unter Umständen zu einem Bedeutungswandel führenden Kleinschreibung (vgl dazu BPatG GRUR 2000, 897, 900 - CC 1000/Cec) oder im Rahmen eines die Bedeutung des "E" verändernden Textzusammenhangs, zB E-Werk oder E-Generator, ist in späteren Verfahrensabschnitten durch eine den Schutzumfang des Einzelbuchstabens sachgerecht beschränkende Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr zu begegnen (vgl auch BGH GRUR 1999, 988, 992 - HOUSE OF BLUES; GRUR 2001, 1054, 1056 - Farbmarke violettfarben). - BPatG, 13.05.2016 - 24 W (pat) 42/14
Markenbeschwerdeverfahren - "STUDIO 7/7 (Widerspruchsmarke zu 1], Unionsmarke, …
Vielmehr sind ausgehend von der eingetragenen Form nur solche Wiedergaben vom Schutzgegenstand umfasst, die die Identität der Marke nicht berühren (vgl. BPatG, GRUR 2000, 897, 899 f. - CC 1000/Cec). - BPatG, 17.11.2008 - 30 W (pat) 35/06 Dabei sind die Grenzen -da es sich um ein Registerrecht handelt -zwar eng zu ziehen, entscheidend ist aber, ob verschiedene verkehrsübliche Wiedergabeformen als zum Gegenstand des Markenschutzes gehörend angesehen werden, weil der Verkehr an solche unterschiedlichen Erscheinungsformen desselben Zeichens gewöhnt ist (vgl. BPatG GRUR 2000, 897, 899 f. -CC 1000/Cec;… Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. 2006, § 8 Rdn. 16).