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   BPatG, 08.07.2010 - 25 W (pat) 14/10   

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BPatG, 08.07.2010 - 25 W (pat) 14/10 (https://dejure.org/2010,27760)
BPatG, Entscheidung vom 08.07.2010 - 25 W (pat) 14/10 (https://dejure.org/2010,27760)
BPatG, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 25 W (pat) 14/10 (https://dejure.org/2010,27760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    § 8 MarkenG
    Kein Markenschutz für die Bezeichnung "Complete” aufgrund fehlender Unterscheidungskraft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 83 Abs 2 MarkenG, § 91 Abs 1 S 1 MarkenG, § 91 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Complete" - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Beschwerde und zur Zahlung der Beschwerdegebühr - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Complete" - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Beschwerde und zur Zahlung der Beschwerdegebühr - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Complete" - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Beschwerde und zur Zahlung der Beschwerdegebühr - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 08.07.2010 - 25 W (pat) 14/10
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, 854 [Tz. 19] - " FUSSBALL WM 2006"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 [Tz. 86] "Postkantoor").

    Dies hat der EuGH mehrfach und zuletzt auf ein dahingehend gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen ausdrücklich nochmals bestätigt (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS  unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 (Nr. 47 - 51) - BioID; GRUR 2004, 674 (Nr. 42 - 44) - Postkantoor; GRUR 2004, 428 (Nr. 63) - Henkel).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 08.07.2010 - 25 W (pat) 14/10
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f. [Tz. 30, 31] "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, 854 [Tz. 17] " FUSSBALL WM 2006").

    Dies hat der EuGH mehrfach und zuletzt auf ein dahingehend gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen ausdrücklich nochmals bestätigt (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS  unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 (Nr. 47 - 51) - BioID; GRUR 2004, 674 (Nr. 42 - 44) - Postkantoor; GRUR 2004, 428 (Nr. 63) - Henkel).

  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

    Auszug aus BPatG, 08.07.2010 - 25 W (pat) 14/10
    Mehrere Senate des BPatG, u. a. auch der erkennende Senat, haben sich zur Frage der Voreintragungen erst in jüngster Zeit intensiv auseinandergesetzt (vgl. dazu GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt), wobei in diesen Entscheidungen teilweise darauf hingewiesen wird, dass sich auch Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken verbieten, weil diese Marken durch ihre Nennung nicht verfahrensgegenständlich werden und deren Inhaber nach den markenrechtlichen Verfahrensbestimmungen auch nicht am Verfahren beteiligt werden können.
  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 08.07.2010 - 25 W (pat) 14/10
    Mehrere Senate des BPatG, u. a. auch der erkennende Senat, haben sich zur Frage der Voreintragungen erst in jüngster Zeit intensiv auseinandergesetzt (vgl. dazu GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt), wobei in diesen Entscheidungen teilweise darauf hingewiesen wird, dass sich auch Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken verbieten, weil diese Marken durch ihre Nennung nicht verfahrensgegenständlich werden und deren Inhaber nach den markenrechtlichen Verfahrensbestimmungen auch nicht am Verfahren beteiligt werden können.
  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

    Auszug aus BPatG, 08.07.2010 - 25 W (pat) 14/10
    Mehrere Senate des BPatG, u. a. auch der erkennende Senat, haben sich zur Frage der Voreintragungen erst in jüngster Zeit intensiv auseinandergesetzt (vgl. dazu GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt), wobei in diesen Entscheidungen teilweise darauf hingewiesen wird, dass sich auch Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken verbieten, weil diese Marken durch ihre Nennung nicht verfahrensgegenständlich werden und deren Inhaber nach den markenrechtlichen Verfahrensbestimmungen auch nicht am Verfahren beteiligt werden können.
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 08.07.2010 - 25 W (pat) 14/10
    Dies hat der EuGH mehrfach und zuletzt auf ein dahingehend gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen ausdrücklich nochmals bestätigt (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS  unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 (Nr. 47 - 51) - BioID; GRUR 2004, 674 (Nr. 42 - 44) - Postkantoor; GRUR 2004, 428 (Nr. 63) - Henkel).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 08.07.2010 - 25 W (pat) 14/10
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2008, 1093 (Nr. 18) - Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und mit zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 08.07.2010 - 25 W (pat) 14/10
    Denn die mit einer verallgemeinernden und insbesondere auch mit einer werbenden Aussage einhergehende Unbestimmtheit einer Angabe steht der Beurteilung als Sachbegriff nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2008, 900 [Tz. 15] - SPA II).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 08.07.2010 - 25 W (pat) 14/10
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2008, 1093 (Nr. 18) - Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und mit zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 08.07.2010 - 25 W (pat) 14/10
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f. [Tz. 30, 31] "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, 854 [Tz. 17] " FUSSBALL WM 2006").
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BPatG, 05.02.2020 - 29 W (pat) 516/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Keramik komplett" - fehlende Unterscheidungskraft

    In seiner Bedeutung "vollständig" findet es im allgemeinen Sprachgebrauch und vor allem auch in der Werbesprache zur Bezeichnung umfassender Leistungen und Sortimente und somit zur Beschreibung und zugleich zur Anpreisung von Waren- und Dienstleistungsangeboten vielfach Verwendung (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 8. Juli 2010, 25 W (pat) 14/10 - Complete: Der Begriff "Complete" im Sinne von "komplett" werde als werbliche Anpreisung und Beschreibung der gewünschten Eigenschaften der beanspruchten Waren aufgefasst).
  • BPatG, 14.05.2013 - 25 W (pat) 89/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen

    Davon gehen der erkennende Senat in ständiger Praxis (vgl. dazu 25 W (pat) 14/10 vom 8. Juli 2010) und auch alle anderen Marken-Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts zumindest in einem erheblichen Teil der entschiedenen Fälle aus (vgl. 24 W (pat) 245/04 vom 27. September 2005; 26 W (pat) 103/12 vom 27. Februar 2013; 27 W(pat) 057/10 vom 15. November 2010; 28 W (pat) 36/10 vom 1. Dezember 2012; 29 W (pat) 249/01 vom 2. Juli 2003; 30 W (pat) 069/07 vom 5. März 2009; 33 W (pat) 148/02 vom 19. November 2002; 33 W (pat) 49/06 vom 17. Oktober 2006 und zahlreiche weitere Entscheidungen; offensichtlich a.A. 27 W (pat) 48/11, Beschluss vom 12. April 2013 - RENZ).
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