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   BPatG, 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03   

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https://dejure.org/2005,26842
BPatG, 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03 (https://dejure.org/2005,26842)
BPatG, Entscheidung vom 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03 (https://dejure.org/2005,26842)
BPatG, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 25 W (pat) 150/03 (https://dejure.org/2005,26842)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    Denn ein Zeichen ist bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es auch nur in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH, MarkenR 2003, 450 - DOUBLEMINT; EuGH MarkenR 2004, 111, 115 - BIOMILD/Campina Melkunie).

    Im Anschluss an diese Entscheidung hat der EuGH aber betont, dass die bloße Kombination von schutzunfähigen Bestandteilen selbst bei einer Wortneuschöpfung nicht zwangsläufig zur Eintragungsfähigkeit führt; entscheidend sei vielmehr, ob der von der Wortkombination erweckte Eindruck in seiner Gesamtheit hinreichend weit von dem abweicht, der durch die bloße Zusammenstellung der Bestandteile entsteht und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (vgl. EuGH MarkenR 2004, 111, 115 - BIOMILD/Campina-Melkunie).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    Dabei bedarf es keiner abschliessenden Entscheidung, ob solche "Disclaimer" nach der Entscheidung des EuGH "Postkantoor" (MarkenR 2004, 99, 110 f (Nr. 114-117) wegen einer damit verbundenen Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Umfangs des Markenschutzes grundsätzlich unzulässig sind (vgl dazu PAVIS PROMA 24 W (pat) 217/03 - Löwenzahn; PAVIS PROMA 24 W (pat) 152/03 - TIMEZONE).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03
    Denn auch wenn diese nur für eine spezielle Dienstleistung, die unter den jeweils angemeldeten Oberbegriff fällt, beschreibend ist, bzw deren Gegenstand beschreibt, so ist die angemeldete Marke für den jeweiligen Oberbegriff nicht schutzfähig (BGH GRUR 2002, 261 - AC).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.1997 - 1 U 101/97

    Streit über das Zustehen eines Urheberrechts an einem Bauwerk; Anforderungen an

    Auszug aus BPatG, 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03
    Unabhängig davon können selbst gleichlautende Markeneintragungen keine Bindungswirkung entfalten, so dass selbst die Eintragung identischer oder ähnlicher Marken für die Entscheidung, die Anmeldung zur Eintragung zuzulassen oder zurückzuweisen, nicht maßgebend ist (vgl. EuGH, GRUR 2004, 428, 432 Tz 65 - Henkel; EuG MarkenR 2002, 600 - ELLOS für die GMV; BGH GRUR 1999, 420 - K-SÜD; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 8, Rdnr 259 ff mwN).
  • BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Auszug aus BPatG, 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03
    Diese Zielrichtung des Gesetzes kann und muss vor allem in Zweifelsfällen bei der Auslegung der Vorschrift beachtet werden (vgl. BPatG, GRUR 2004, 333, 334 - ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03
    Dieser Auslegungsgrundsatz ist auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft zu berücksichtigen (vgl. z.B. EuGH GRUR 2003, 604, 607 f (Nr. 44 - 60) - Libertel; Grur Int 2004, 631, 634 (Nr. 44 - 48) - Dreidimensionale Tablettenform I; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 25) - SAT.2).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03
    Unterscheidungskraft im Sinne von des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE zur GMV).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03
    Unterscheidungskraft im Sinne von des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE zur GMV).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03
    Unabhängig davon können selbst gleichlautende Markeneintragungen keine Bindungswirkung entfalten, so dass selbst die Eintragung identischer oder ähnlicher Marken für die Entscheidung, die Anmeldung zur Eintragung zuzulassen oder zurückzuweisen, nicht maßgebend ist (vgl. EuGH, GRUR 2004, 428, 432 Tz 65 - Henkel; EuG MarkenR 2002, 600 - ELLOS für die GMV; BGH GRUR 1999, 420 - K-SÜD; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 8, Rdnr 259 ff mwN).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03
    Dieser Auslegungsgrundsatz ist auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft zu berücksichtigen (vgl. z.B. EuGH GRUR 2003, 604, 607 f (Nr. 44 - 60) - Libertel; Grur Int 2004, 631, 634 (Nr. 44 - 48) - Dreidimensionale Tablettenform I; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 25) - SAT.2).
  • BPatG, 26.10.2004 - 24 W (pat) 152/03
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BPatG, 11.05.2004 - 24 W (pat) 217/03
  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • EuG, 31.01.2001 - T-136/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

  • BPatG, 30.08.2017 - 30 W (pat) 510/16

    10 AZR 63/14

    Zudem ist vor allem in Zusammenhang mit patentrechtlichen Dienstleistungen die Kombination eines sachbeschreibenden Begriffs wie z. B. "Patent" oder auch "IP" mit einer Ortsangabe als Hinweis auf Gegenstand, Inhalt und Erbringungsort der Dienstleistung oder auf ein entsprechendes Informationsportal auch durchaus üblich (vgl. BPatG 25 W (pat) 150/03 v. 14. Juli 2005 - PatentBerlin).
  • BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Herzchen" - teilweise Unterscheidungskraft -

    Der Senat hat sich in der Folgezeit nach der EuGH-Entscheidung mehrfach mit Ausnahmevermerken befasst, die nur bestimmte Merkmale der Waren ausschließen, und hat - sofern es nicht aus anderen Gründen dahinstehen konnte - diese aus den o. g. Gründen als unzulässig erachtet (vgl. 25 W (pat) 150/03 - PatentBerlin; 25 W (pat)39/06 - IN-SCHOOL; 25 W (pat) 48/08 - bistro portal und insbesondere 25 W (pat) 17/05 - Revolver).
  • BPatG, 29.06.2017 - 30 W (pat) 510/16

    Anforderungen an die Eintragungsfähigkeit der Wortmarke "Revier IP" für Waren u.

    Zudem ist vor allem in Zusammenhang mit patentrechtlichen Dienstleistungen die Kombination eines sachbeschreibenden Begriffs wie z. B. "Patent" oder auch "IP" mit einer Ortsangabe als Hinweis auf Gegenstand, Inhalt und Erbringungsort der Dienstleistung oder auf ein entsprechendes Informationsportal auch durchaus üblich (vgl. BPatG 25 W (pat) 150/03 v. 14. Juli 2005 - PatentBerlin).
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