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   BPatG, 29.11.2007 - 25 W (pat) 156/05   

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https://dejure.org/2007,33269
BPatG, 29.11.2007 - 25 W (pat) 156/05 (https://dejure.org/2007,33269)
BPatG, Entscheidung vom 29.11.2007 - 25 W (pat) 156/05 (https://dejure.org/2007,33269)
BPatG, Entscheidung vom 29. November 2007 - 25 W (pat) 156/05 (https://dejure.org/2007,33269)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 29.11.2007 - 25 W (pat) 156/05
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Bezeichnungen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild) die teilweise großzügige frühere Eintragungspraxis nicht bestätigt hat, so dass Zeichen eingetragen worden sein können, die nach der heutigen Rechtsprechung möglicherweise nicht eintragbar wären.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 29.11.2007 - 25 W (pat) 156/05
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    Im Allgemeinen bleibt die bloße Kombination von Bestandteilen, von denen jeder Merkmale der Waren oder Dienstleistungen beschreibt, für die die Eintragung beantragt wird, selbst beschreibend (EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild) die teilweise großzügige frühere Eintragungspraxis nicht bestätigt hat, so dass Zeichen eingetragen worden sein können, die nach der heutigen Rechtsprechung möglicherweise nicht eintragbar wären.

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 29.11.2007 - 25 W (pat) 156/05
    Auch Wortneubildungen und Wortzusammensetzungen, die lexikalisch nicht nachweisbar sind, erfüllen nicht die Anforderungen an die Unterscheidungskraft (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK), wenn es sich um eine sprachübliche Begriffsbildung mit unmittelbar beschreibendem Waren- oder Dienstleistungsbezug handelt.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 29.11.2007 - 25 W (pat) 156/05
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 29.11.2007 - 25 W (pat) 156/05
    Zur Versagung der Eintragung reicht es bereits aus, wenn das Zeichen nur für einen Teil der Waren bzw. Dienstleistungen nicht schutzfähig ist, der unter die jeweiligen Oberbegriffe fällt (vgl. BGH WRP 2002, 91 - AC).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 29.11.2007 - 25 W (pat) 156/05
    Auch Wortneubildungen und Wortzusammensetzungen, die lexikalisch nicht nachweisbar sind, erfüllen nicht die Anforderungen an die Unterscheidungskraft (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK), wenn es sich um eine sprachübliche Begriffsbildung mit unmittelbar beschreibendem Waren- oder Dienstleistungsbezug handelt.
  • BPatG, 02.02.2012 - 30 W (pat) 81/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ortho1a" - keine Unterscheidungskraft

    Dabei ist die Markenstelle zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei dem Bestandteil "Ortho" im medizinischen Bereich in Anknüpfung an seine ursprüngliche Bedeutung "gerade, aufrecht; richtig, recht" um ein gebräuchliches Wortbildungselement bzw. Kurzwort für "orthopädisch/Orthopädie" handelt (vgl. Duden, Wörterbuch medizinischer Fachbegriffe, 8. Aufl. 2007, S. 565; BPatG 25 W (pat) 10/10 - Orthomedicum, BPatG 25 W (pat) 156/05 - ORTHO-SYSTEMS, beide veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts).
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