Rechtsprechung
   BPatG, 18.12.2007 - 25 W (pat) 159/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,37419
BPatG, 18.12.2007 - 25 W (pat) 159/05 (https://dejure.org/2007,37419)
BPatG, Entscheidung vom 18.12.2007 - 25 W (pat) 159/05 (https://dejure.org/2007,37419)
BPatG, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 25 W (pat) 159/05 (https://dejure.org/2007,37419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,37419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 18.12.2007 - 25 W (pat) 159/05
    Dabei ist entsprechend dem Verbraucherleitbild des EuGH auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2), dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 2006, 567 - Picasso), der jedoch allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, aufmerksamer begegnet als vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 - INDOREKTAL / INDOHEXAL).
  • BPatG, 12.08.1996 - 30 W (pat) 23/96
    Auszug aus BPatG, 18.12.2007 - 25 W (pat) 159/05
    Zum einen standen sich dabei zum Teil erheblich längere Markenwörter wie z. B. "COROTENOL / Blocotenol" (BPatG 30 W (pat) 17/94) oder "RINOMICINE / KLINOMYCIN" (BPatG 30 W (pat) 164/97) gegenüber; zum anderen war die klangliche Abweichung in den Anfangslauten z. B. bei "TENA / PENA" (BPAtG 30 W (pat) 23/96) oder "CRINAL / PINAL" (BPatG 25 W (pat) 85/94) nicht so markant und deutlich wie es vorliegend bei den wie "Tse" und "Me" artikulierten Wortanfängen beider Vergleichsmarken der Fall ist.
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 18.12.2007 - 25 W (pat) 159/05
    Dabei ist entsprechend dem Verbraucherleitbild des EuGH auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2), dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 2006, 567 - Picasso), der jedoch allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, aufmerksamer begegnet als vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 - INDOREKTAL / INDOHEXAL).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 18.12.2007 - 25 W (pat) 159/05
    Unter Berücksichtigung des erhöhten Aufmerksamkeitsgrads, den - wie bereits dargelegt - der Verbraucher in der Regel den hier einschlägigen Produkten entgegenbringt, reichen daher nach Auffassung des Senats im konkreten Fall die Unterschiede am Wortanfang beider Marken noch aus, um auch unter Berücksichtigung einer nicht zeitgleichen oder in unmittelbarer zeitlicher Abfolge erfolgenden Wahrnehmung und eines erfahrungsgemäß häufigen undeutlichen Erinnerungsbildes (vgl. dazu EuGH MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints) ein hinreichend sicheres Auseinanderhalten selbst unter strengen Anforderungen an den Markenabstand zu gewährleisten, wenngleich es sich insoweit bereits um einen Grenzfall handeln mag.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht