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   BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09   

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BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09 (https://dejure.org/2011,4719)
BPatG, Entscheidung vom 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09 (https://dejure.org/2011,4719)
BPatG, Entscheidung vom 04. Februar 2011 - 25 W (pat) 182/09 (https://dejure.org/2011,4719)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Neuschwanstein

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 83 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Neuschwanstein" - Schloss in Schwangau - Touristenattraktion und Bauwerk, das einen herausragenden Bestandteil des nationalen kulturellen Erbes darstellt - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - keine ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Neuschwanstein

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 83 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Neuschwanstein" - Schloss in Schwangau - Touristenattraktion und Bauwerk, das einen herausragenden Bestandteil des nationalen kulturellen Erbes darstellt - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - keine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Bezeichnung Neuschwanstein ist eine beschreibende Angabe i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bei Veranstaltungen von Reisen als Dienstleistung; Kulturgüter mit herausragender Bedeutung und nationalem kulturellen Erbe sind der markenrechtlichen Monopolisierung und ...

  • Wolters Kluwer

    Eignung des Schlosses Neuschwanstein als beschreibende Angabe in Bezug auf die Dienstleistungen "Veranstaltung von Reisen und Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen"; Abstellen auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und ...

  • kanzlei.biz

    Löschung der Wortmarke "Neuschwanstein"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Neuschwanstein" - Schloss in Schwangau - Touristenattraktion und Bauwerk, das einen herausragenden Bestandteil des nationalen kulturellen Erbes darstellt - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - keine ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Neuschwanstein" - Schloss in Schwangau - Touristenattraktion und Bauwerk, das einen herausragenden Bestandteil des nationalen kulturellen Erbes darstellt - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • markenmagazin:recht (Leitsatz)

    §§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
    Neuschwanstein - Keine markenrechtliche Monopolisierung von Kulturgütern mit herausragender Bedeutung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Marke "Neuschwanstein" mangels Unterscheidungskraft gelöscht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neuschwanstein gehört uns allen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neuschwanstein ist ein Schloss und keine Marke: Die Marke "Neuschwanstein" wird gelöscht

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Löschung der Marke "Neuschwanstein" wegen eindeutigem Bezug auf Sehenswürdigkeit

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marke "Neuschwanstein" zu recht gelöscht

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Neuschwanstein als Marke?

  • bundespatentgericht.de (Pressemitteilung)

    Die Marke Neuschwanstein wurde gelöscht

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Neuschwanstein als schutzfähige Marke?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bezeichnungen von Kulturgütern mit herausragender Bedeutung nicht als Marke eintragungsfähig

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Marke Neuschwanstein: Erfolg für Freistaat Bayern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Neuschwanstein ist nicht als Marke eintragungsfähig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundespatentamt bestätigt Löschung der Marke "Neuschwanstein" - Dem Begriff „Neuschwanstein“ fehlt es Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Neuschwanstein" - Schloss in Schwangau - Touristenattraktion und Bauwerk, das einen herausragenden Bestandteil des nationalen kulturellen Erbes darstellt - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - keine ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 922
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09
    Dies gilt entsprechend im Zusammenhang mit Dienstleistungen, die üblicherweise in einem engen räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer solchen Touristenattraktion angeboten und erbracht werden (in Anknüpfung an BGH GRUR BGH GRUR 2006, 850, 854, Tz. 20 - FUSSBALL WM 2006).

    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f. [Tz. 30, 31] "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, 854 [Tz. 17] " FUSSBALL WM 2006").

    Sie kann aus anderen Gründen auch solchen Angaben fehlen, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, wobei diese Wörter - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden, so dass ihnen also auch ohne unmittelbar beschreibenden Bezug zu den konkret beanspruchten Produkten nicht die Eignung zukommt, diese Produkte ihrer betrieblichen Herkunft nach zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2006, 850, 854, Tz. 19 aE - FUSSBALL WM 2006).

    Die Gemeinfreiheit der den Anlass beschreibenden Angabe steht deren herkunftshinweisenden Zuordnung zu einem bestimmten Unternehmen entgegen (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Tz. 20 - FUSSBALL WM 2006).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09
    Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, 854 [Tz. 19] " FUSSBALL WM 2006"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 [Tz. 86] "Postkantoor").

    Dies hat der EuGH mehrfach und auf ein dahingehend gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen nochmals ausdrücklich bestätigt (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47 - 51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42 - 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel).

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09
    Vielmehr kann auch bei der Anbringung auf Etiketten die Beantwortung der Frage, ob der Verkehr das Zeichen als Herkunftshinweis ansieht, nach der Art des Zeichens und der Waren, an denen das Etikett angebracht wird, variieren (vgl. BGH GRUR 2010, 838 Tz. 20 - DDR-Logo und - insoweit klarstellend gegenüber den möglicherweise missverständlichen Ausführungen in GRUR 2001, 240, 242 li. Sp. 2. Absatz - SWISS ARMY - GRUR 2010, 1100, Tz. 30 - TOOOR! ).

    So kommt Bezeichnungen keine Unterscheidungskraft zu, denen der Verkehr unabhängig von der konkreten Präsentation auf Etiketten etc. wegen ihres beschreibenden Bezugs zu den betreffenden Waren keinen Herkunftshinweis entnimmt (vgl. BGH vom 24. Juni 2010, GRUR 2010, 1100, Tz. 30 - TOOOR !).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f. [Tz. 30, 31] "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, 854 [Tz. 17] " FUSSBALL WM 2006").

    Dies hat der EuGH mehrfach und auf ein dahingehend gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen nochmals ausdrücklich bestätigt (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229, Tz. 47 - 51 - BioID; GRUR 2004, 674, Tz. 42 - 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Tz. 63 - Henkel).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09
    Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 - Matratzen Concord).

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

    Auszug aus BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09
    Vielmehr kann auch bei der Anbringung auf Etiketten die Beantwortung der Frage, ob der Verkehr das Zeichen als Herkunftshinweis ansieht, nach der Art des Zeichens und der Waren, an denen das Etikett angebracht wird, variieren (vgl. BGH GRUR 2010, 838 Tz. 20 - DDR-Logo und - insoweit klarstellend gegenüber den möglicherweise missverständlichen Ausführungen in GRUR 2001, 240, 242 li. Sp. 2. Absatz - SWISS ARMY - GRUR 2010, 1100, Tz. 30 - TOOOR! ).
  • OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3611/99

    "Johann-Sebastian-Bach"; Freihaltebedürfnis für Benutzung des Namens und des

    Auszug aus BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09
    Zu solchen Angaben können z. B. die Namen berühmter historischer Personen zu zählen sein (vgl. dazu OLG Dresden, NJW 2001, 615, Tz. 47 - Johann Sebastian Bach).
  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

    Auszug aus BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09
    Mehrere Senate des BPatG, u. a. auch der erkennende Senat, haben sich zur Frage der Voreintragungen intensiv auseinandergesetzt (vgl. dazu GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt), wobei in diesen Entscheidungen teilweise darauf hingewiesen wird, dass sich auch Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken verbieten, weil diese Marken durch ihre Nennung nicht verfahrensgegenständlich werden und deren Inhaber nach den markenrechtlichen Verfahrensbestimmungen auch nicht am Verfahren beteiligt werden können.
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 2008, 1093, Tz. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und mit zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09
    Sie kann aus anderen Gründen auch solchen Angaben fehlen, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, wobei diese Wörter - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden, so dass ihnen also auch ohne unmittelbar beschreibenden Bezug zu den konkret beanspruchten Produkten nicht die Eignung zukommt, diese Produkte ihrer betrieblichen Herkunft nach zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2006, 850, 854, Tz. 19 aE - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

    Die dagegen gerichtete Beschwerde des Markeninhabers ist ohne Erfolg geblieben (BPatGE 52, 267 = GRUR 2011, 922).
  • BPatG, 01.07.2014 - 27 W (pat) 521/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MIR REICHT'S. ICH GEH SCHAUKELN" - keine

    Sofern bestimmte Verwendungen eines Zeichens - abgesehen von einer hierauf in Gestalt einer Positionsmarke gerichteten Anmeldung - überhaupt in die Prüfung des Schutzhindernisses einzubeziehen sind, wogegen einsichtige Gründe sprechen (vgl. BPatG GRUR 2011, 922 Rn. 51 - Neuschwanstein; Ekey/Klippel/Bender, Markenrecht Bd. 1, 2. Aufl., § 8 Rn. 15; Ströbele, GRUR 2001, 658, 664 u. MarkenR 2012, 455; Lerach, GRUR 2011, 872; Klein, GRUR 2013, 456; in anderem Zusammenhang auch EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 115 - Postkantoor), ist allerdings nicht auf jede praktisch bedeutsame und naheliegende, sondern ausschließlich auf die wahrscheinlichste Form der Benutzung abzustellen (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 Rn. 45 ff. - mit gestrichelten Linien umsäumter roter Winkel).
  • BPatG, 19.01.2023 - 25 W (pat) 526/21
    (1) Dies gilt insbesondere für solche Waren, die regelmäßig als sogenannte Souvenirartikel vermarktet werden (vgl. BPatG 25 W (pat) 182/09 - Neuschwanstein; bestätigt durch BGH, a. a. O. - Neuschwanstein; ähnlich für Veranstaltungsmerchandising BPatG 27 W (pat) 084/11 - HAHNENKAMM-RENNEN; 28 W (pat) 517/20 - Schalker Meile).
  • BPatG, 13.06.2013 - 25 W (pat) 535/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "KÖLNER DOM PRINTEN" - keine Unterscheidungskraft

    Denn Bezeichnungen bekannter Touristenattraktionen, wie u.a. dem Kölner Dom, würde die erforderliche Unterscheidungskraft im Zusammenhang mit Waren fehlen, die im Umfeld solcher touristischen Ziele üblicherweise als Souvenirartikel oder zur Deckung des Bedarfs der Touristen an Speisen und Getränken oder sonstigen Artikeln angeboten werden (s. Senatsbeschluss vom 4. Februar 2011, GRUR 2011, 922ff -Neuschwanstein).
  • BPatG, 06.03.2012 - 25 W (pat) 562/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "KOUTOUBIA" - Unterscheidungskraft - kein

    Zwar kommt nach Auffassung des Senats eine Verneinung der markenrechtlichen Unterscheidungskraft auch bei solchen Angaben in Betracht, die stets nur als solche und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden werden, weil sie Bestandteile des kulturellen Erbes der Allgemeinheit bezeichnen (vgl. BPatG GRUR 2011, 922, 925 - Neuschwanstein).
  • BPatG, 31.01.2012 - 27 W (pat) 43/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dortmunder U" - freihaltungsbedürftige Ortsangabe -

    Beim Betrieb von Museen bezeichnet "Dortmunder U" sowohl das Objekt der Ausstellung als auch den Ort der Ausstellung (vgl. BPatG GRUR 2011, 922 - Schloss Neuschwanstein).
  • BPatG, 24.05.2012 - 25 W (pat) 539/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "GET IT RIGHT" - keine Unterscheidungskraft - zu

    Die Prüfung hat vielmehr abstrakt von der (möglichen) Präsentation des Zeichens allein anhand seines konkreten Sinngehalts und der beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu erfolgen, zumal die Frage der tatsächlichen Verwendungsmöglichkeiten im maßgeblichen Waren- und Dienstleistungszusammenhang rein spekulativ sind und im Registerverfahren regelmäßig auch nicht abschließend überblickt werden können (siehe dazu auch die Senatsentscheidung, GRUR 2011, 922, 925, letzter Absatz - Neuschwanstein).
  • BPatG, 12.04.2018 - 25 W (pat) 26/16

    Voraussetzungen für eine Löschung der Bezeichnung "Schönefelder Kreuz" für

    seiner kunst-, architektur- und politikhistorischen Bedeutung als Bestandteil des nationalen kulturellen Erbes einer markenrechtlichen Monopolisierung und Kommerzialisierung generell entzogen sei (vgl. BPatG GRUR 2011, 922 - Neuschwanstein).
  • BPatG, 20.03.2012 - 27 W (pat) 508/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Jagdschloss Platte" - Etablissementbezeichnung -

    Die Frage, ob andernfalls Unterscheidungskraft fehlen könnte (so BPatG GRUR 2011, 922 - Neuschwanstein), kann daher dahingestellt bleiben.
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