Rechtsprechung
BPatG, 02.12.2009 - 25 W (pat) 21/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- kanzlei.biz
Wortmarken "Pasta Fiesta" und "FIESTA" nicht verwechslungsfähig
- kanzlei.biz
Wortmarken "Pasta Fiesta" und "FIESTA" nicht verwechslungsfähig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05
Pantohexal
Auszug aus BPatG, 02.12.2009 - 25 W (pat) 21/09
Zwar hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (GRUR 2005, 1042 -THOMSON LIFE) und des Bundesgerichtshofes (GRUR 2006, 859 -Malteserkreuz; GRUR 2008, 903 -SIERRA ANTIGUA; GRUR 2008, 905 -Pantohexal; GRUR 2008, 909 -Pantogast) anerkannt, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, darin eine selbständig kennzeichnende Stellunghaben kann, die ggf. kollisionsbegründend sein kann, ohne dass es das Erscheinungsbild der (jüngeren) zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt.Zudem ist zu berücksichtigen, dass hier -anders als bei BGH/GRUR 2008, 905 -Pantohexal -das ältere Zeichen nicht mit dem Firmennamen der Inhaberin der jüngeren Marke in dieser zusammengefasst wird, sondern zwei für sich gesehen kennzeichnungsschwache Bestandteile zu einer Gesamtheit zusammengefasst werden und die angegriffene Marke hier gerade aus dieser Gesamtheit ihre Unterscheidungskraft zieht.
- BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07
SIERRA ANTIGUO
Auszug aus BPatG, 02.12.2009 - 25 W (pat) 21/09
Zwar hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (GRUR 2005, 1042 -THOMSON LIFE) und des Bundesgerichtshofes (GRUR 2006, 859 -Malteserkreuz; GRUR 2008, 903 -SIERRA ANTIGUA; GRUR 2008, 905 -Pantohexal; GRUR 2008, 909 -Pantogast) anerkannt, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, darin eine selbständig kennzeichnende Stellunghaben kann, die ggf. kollisionsbegründend sein kann, ohne dass es das Erscheinungsbild der (jüngeren) zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt.Andernfalls würde ein selbständiger Elementenschutz begründet, der dem Kennzeichenrecht grundsätzlich fremd ist (BGH/GRUR 2008, 903, 905 -SIERRA ANTIGUA).
- BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 02.12.2009 - 25 W (pat) 21/09
Zwar hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (GRUR 2005, 1042 -THOMSON LIFE) und des Bundesgerichtshofes (GRUR 2006, 859 -Malteserkreuz; GRUR 2008, 903 -SIERRA ANTIGUA; GRUR 2008, 905 -Pantohexal; GRUR 2008, 909 -Pantogast) anerkannt, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, darin eine selbständig kennzeichnende Stellunghaben kann, die ggf. kollisionsbegründend sein kann, ohne dass es das Erscheinungsbild der (jüngeren) zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt.
- BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05
Pantogast
Auszug aus BPatG, 02.12.2009 - 25 W (pat) 21/09
Zwar hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (GRUR 2005, 1042 -THOMSON LIFE) und des Bundesgerichtshofes (GRUR 2006, 859 -Malteserkreuz; GRUR 2008, 903 -SIERRA ANTIGUA; GRUR 2008, 905 -Pantohexal; GRUR 2008, 909 -Pantogast) anerkannt, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, darin eine selbständig kennzeichnende Stellunghaben kann, die ggf. kollisionsbegründend sein kann, ohne dass es das Erscheinungsbild der (jüngeren) zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt. - EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 02.12.2009 - 25 W (pat) 21/09
Zwar hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (GRUR 2005, 1042 -THOMSON LIFE) und des Bundesgerichtshofes (GRUR 2006, 859 -Malteserkreuz; GRUR 2008, 903 -SIERRA ANTIGUA; GRUR 2008, 905 -Pantohexal; GRUR 2008, 909 -Pantogast) anerkannt, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, darin eine selbständig kennzeichnende Stellunghaben kann, die ggf. kollisionsbegründend sein kann, ohne dass es das Erscheinungsbild der (jüngeren) zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt. - EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 02.12.2009 - 25 W (pat) 21/09
Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, 238 -PICASSO; GRUR 1998, 387, 389 f. -Sabèl/Puma). - EuGH, 12.01.2006 - C-361/04
Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …
Auszug aus BPatG, 02.12.2009 - 25 W (pat) 21/09
Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, 238 -PICASSO; GRUR 1998, 387, 389 f. -Sabèl/Puma). - BPatG, 04.10.2006 - 26 W (pat) 121/02
Auszug aus BPatG, 02.12.2009 - 25 W (pat) 21/09
Ferner sind mit Blick auf die oben dargelegte Bedeutung von "Fiesta" auch diesem Begriff zumindest beschreibende Anklänge zuzuschreiben (vgl. PAVIS PROMA, 26 W (pat) 121/02 -Festa ./. Fiesta), und zwar gerade auch in Bezug auf die hier beanspruchten Waren.