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   BPatG, 13.01.2011 - 25 W (pat) 21/10   

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https://dejure.org/2011,12431
BPatG, 13.01.2011 - 25 W (pat) 21/10 (https://dejure.org/2011,12431)
BPatG, Entscheidung vom 13.01.2011 - 25 W (pat) 21/10 (https://dejure.org/2011,12431)
BPatG, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 25 W (pat) 21/10 (https://dejure.org/2011,12431)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Prinzessin von Hohenzollern/Prinz von Hohenzollern" - Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung - Verzicht auf Einrede

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Prinzessin von Hohenzollern/Prinz von Hohenzollern" - Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung - Verzicht auf Einrede -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Prinzessin von Hohenzollern/Prinz von Hohenzollern" - Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung - Verzicht auf Einrede -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Prinzessin von Hohenzollern/Prinz von Hohenzollern" - Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung - Verzicht auf Einrede -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 53/98

    Contura; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der

    Auszug aus BPatG, 13.01.2011 - 25 W (pat) 21/10
    Aus der von der Widersprechenden genannten Entscheidung BGH GRUR 2000, 510 - CONTURA ergibt sich für die Beurteilung der von ihr eingereichten Benutzungsunterlagen nichts Gegenteiliges.
  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus BPatG, 13.01.2011 - 25 W (pat) 21/10
    Wenn auch an den erforderlichen Umfang der Benutzung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 26, Rdnr. 53) und insoweit alle Umstände des Einzelfalles relevant sein können (vgl. EuGH GRUR 2003, 425, Tz. 38 ff. - Ansul/Ajax), so müssen Angaben zum Umfang der Benutzung den registrierten Waren und/oder Dienstleistungen auch konkret zugeordnet werden können.
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 13.01.2011 - 25 W (pat) 21/10
    Ist bereits die Erklärung, dass eine erhobene Nichtbenutzungseinrede nicht aufrechterhalten werde, nicht als Verzicht auf diese Einrede anzusehen (vgl. BGH GRUR 2000, 886, III.3.a) - Bayer/BeiChem), so gilt dies erst recht, wenn - wie hier - die Markeninhaberin in der Erinnerungsbegründung vom 26. März 2009 hinsichtlich der Benutzungsfrage sich darauf beschränkt, das Ergebnis des Erstprüfers wiederzugeben, und in der Sache lediglich zur Frage der Verwechslungsgefahr zu argumentieren.
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