Rechtsprechung
BPatG, 21.04.2011 - 25 W (pat) 225/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
Die Marken "Toastars” und "Toasties” für Backwaren unterliegen keiner Verwechslungsgefahr - openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Toastars/Toasties" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Toastars/Toasties" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wortmarke "Toastars" ist nicht verwechslungsfähig mit der Wortmarke "Toasties" trotz Eintragung beider Marken in der Klasse 30 für Backwaren; Fehlende Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke "Toastars" und der Wortmarke "Toasties"; Anforderungen an eine hinreichende ...
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Toastars/Toasties" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Toastars/Toasties" - zur Kennzeichnungskraft - Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Toasties und Toastars für Brotwaren und zum Nachweis erhöhter Kennzeichnungskraft
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"Toastars" als Marke für Backwaren eintragbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Markenschutz für "Toastars" für Bereich Backwaren
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
Harry, hol schon mal die Toastars
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 23.11.2010 - C-204/10
Enercon / HABM
Auszug aus BPatG, 21.04.2011 - 25 W (pat) 225/09
Diese Maßstäbe liegen auch der von der Widersprechenden im Termin zur mündlichen Verhandlung am 21. April 2011 genannten Rechtsprechung des EuG und des EuGH zu den Marken ENERCON/TRANSFORMERS ENERGON (Urteile des EuG vom 3. Februar 2010, T-472/07 und des EuGH vom 23. November 2010, C-204/10 P) zugrunde, so dass der Senat auch insoweit keine abweichenden entscheidungsrelevanten Kriterien zugrunde gelegt hat. - EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 21.04.2011 - 25 W (pat) 225/09
Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, Tz. 18 - PICASSO; GRUR 1998, 387, Tz. 22 - Sabèl/Puma). - EuGH, 12.01.2006 - C-361/04
Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …
Auszug aus BPatG, 21.04.2011 - 25 W (pat) 225/09
Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, Tz. 18 - PICASSO; GRUR 1998, 387, Tz. 22 - Sabèl/Puma).
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05
HEITEC
Auszug aus BPatG, 21.04.2011 - 25 W (pat) 225/09
Es kann jedoch dahingestellt bleiben, ob hieraus, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Entscheidung BGH GRUR 2008, 803, Tz. 22 - HEITEC, im Verhältnis zur angegriffenen Marke, die sich wie die Widerspruchsmarke an die beschreibende Sachangabe "Toast" annähert, eine für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr relevante Schwächung der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke folgt oder nicht. - BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04
INTERCONNECT/T-InterConnect
Auszug aus BPatG, 21.04.2011 - 25 W (pat) 225/09
Diese Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. BGH GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect; BGH MarkenR 2009, 399 - Augsburger Puppenkiste;… Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9, Rdn. 32). - EuG, 03.02.2010 - T-472/07
Enercon / OHMI - Hasbro (ENERCON)
Auszug aus BPatG, 21.04.2011 - 25 W (pat) 225/09
Diese Maßstäbe liegen auch der von der Widersprechenden im Termin zur mündlichen Verhandlung am 21. April 2011 genannten Rechtsprechung des EuG und des EuGH zu den Marken ENERCON/TRANSFORMERS ENERGON (Urteile des EuG vom 3. Februar 2010, T-472/07 und des EuGH vom 23. November 2010, C-204/10 P) zugrunde, so dass der Senat auch insoweit keine abweichenden entscheidungsrelevanten Kriterien zugrunde gelegt hat.