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   BPatG, 31.05.2011 - 25 W (pat) 31/10   

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BPatG, 31.05.2011 - 25 W (pat) 31/10 (https://dejure.org/2011,21980)
BPatG, Entscheidung vom 31.05.2011 - 25 W (pat) 31/10 (https://dejure.org/2011,21980)
BPatG, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 25 W (pat) 31/10 (https://dejure.org/2011,21980)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 MarkenV, § 43 Abs 3 MarkenG, § 66 Abs 1 S 1 MarkenG, § 71 Abs 1 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "AVENA/ARVENA" - Beschwerde gegen die Aussetzung des Erinnerungsverfahrens - zu den einschlägigen Vorschriften - Entscheidung der Aussetzung des Verfahrens ist nicht in ausreichender Weise begründet - Aussetzungsbeschluss ohne zuvor gewährtes ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 MarkenV, § 43 Abs 3 MarkenG, § 66 Abs 1 S 1 MarkenG, § 71 Abs 1 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "AVENA/ARVENA" - Beschwerde gegen die Aussetzung des Erinnerungsverfahrens - zu den einschlägigen Vorschriften - Entscheidung der Aussetzung des Verfahrens ist nicht in ausreichender Weise begründet - Aussetzungsbeschluss ohne zuvor gewährtes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens und Löschung einer Marke ist bei fehlender Begründung dieser Entscheidung nicht ermessensfehlerfrei; Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens und Löschung einer Marke bei ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "AVENA/ARVENA" - Beschwerde gegen die Aussetzung des Erinnerungsverfahrens - zu den einschlägigen Vorschriften - Entscheidung der Aussetzung des Verfahrens ist nicht in ausreichender Weise begründet - Aussetzungsbeschluss ohne zuvor gewährtes ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "AVENA/ARVENA" - Beschwerde gegen die Aussetzung des Erinnerungsverfahrens - zu den einschlägigen Vorschriften - Entscheidung der Aussetzung des Verfahrens ist nicht in ausreichender Weise begründet - Aussetzungsbeschluss ohne zuvor gewährtes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 10.10.2006 - 8 W 55/06

    Grenzen der Nachprüfbarkeit einer Aussetzungsentscheidung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BPatG, 31.05.2011 - 25 W (pat) 31/10
    Dem Beschwerdegericht ist es dabei verwehrt, sein Ermessen an die Stelle des der Markenstelle eingeräumten Ermessens zu setzen (vgl. KG MDR 2007, 736, 737).
  • BPatG, 25.09.2018 - 27 W (pat) 551/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "herzo/HERNO (Unionsbildmarke)" - zur Statthaftigkeit

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob die Beschwerde nach §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 MarkenG oder gem. § 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 252 ZPO statthaft ist (vgl. die Entscheidung BPatG 25 W (pat) 31/10 - AVENA, in der die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss sowohl unmittelbar gem. § 66 Abs. 1 S. 1 MarkenG als auch gem. § 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 252 ZPO bejaht wurde; s. auch Ströbele in: Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Aufl. 2018, § 43 Rn. 116).

    Insoweit bedarf es nicht der Entscheidung, ob die zweiwöchige Notfrist gem. §§ 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. §§ 569 Abs. 1 S. 1, 252 ZPO zur Anwendung kommt, oder ob die für die Beschwerdeeinlegung in Markensachen grundsätzlich maßgebliche Monatsfrist gem. § 66 Abs. 2 MarkenG gilt (so BPatG 25 W (pat) 31/10 - AVENA: Anwendung von § 66 Abs. 2 MarkenG in Bezug auf eine Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss).

    Die verfahrensfehlerhafte Versagung rechtlichen Gehörs führt somit per se zu einer ermessensfehlerhaften Entscheidung (vgl. auch BPatG 25 W (pat) 31/10 - AVENA).

  • BPatG, 25.09.2018 - 27 W (pat) 552/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Herzo/HERNO (Unionsbildmarke)" - zur Statthaftigkeit

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob die Beschwerde nach §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 MarkenG oder gem. § 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 252 ZPO statthaft ist (vgl. die Entscheidung BPatG 25 W (pat) 31/10 - AVENA, in der die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss sowohl unmittelbar gem. § 66 Abs. 1 S. 1 MarkenG als auch gem. § 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 252 ZPO bejaht wurde; s. auch Ströbele in: Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Aufl. 2018, § 43 Rn. 116).

    Insoweit bedarf es nicht der Entscheidung, ob die zweiwöchige Notfrist gem. §§ 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. §§ 569 Abs. 1 S. 1, 252 ZPO zur Anwendung kommt, oder ob die für die Beschwerdeeinlegung in Markensachen grundsätzlich maßgebliche Monatsfrist gem. § 66 Abs. 2 MarkenG gilt (so BPatG 25 W (pat) 31/10 - AVENA: Anwendung von § 66 Abs. 2 MarkenG in Bezug auf eine Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss).

    Die verfahrensfehlerhafte Versagung rechtlichen Gehörs führt somit per se zu einer ermessensfehlerhaften Entscheidung (vgl. auch BPatG 25 W (pat) 31/10 - AVENA).

  • BPatG, 14.09.2023 - 28 W (pat) 21/23

    Patent- und markenrechtliche Anfechtung der im Register des Deutschen Patent- und

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob die Beschwerde nach §§ 66 Abs. 1, 66 Abs. 1 i. V. m. 64 Abs. 6 MarkenG oder gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 252 ZPO statthaft ist (vgl. hierzu auch BPatG, Beschluss vom 25.09.2019, 27 W (pat) 551/17 unter Hinweis auf BPatG, Beschluss vom 31.05.2011, 25 W (pat) 31/10 oder BPatG, Beschluss vom 16.02.2023, 29 W (pat) 72/22).

    Eine Aussetzung ohne zuvor gewährtes rechtliches Gehör ist regelmäßig verfahrens- und damit auch ermessensfehlerhaft (vgl. dazu Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 43 Rn. 119 m. w. N.; BPatG, Beschluss vom 31.05.2011, 25 W (pat) 31/10 - AVENA; Beschluss vom 16.02.2023, 29 W (pat) 72/22).Denn die ordnungsgemäße ü setzt voraus, dass rechtliches Gehör gewährt wird, um die ermessensrelevanten Umstände überhaupt zutreffend ermitteln und berücksichtigen zu können.

  • BPatG, 16.02.2023 - 29 W (pat) 72/22
    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob die Beschwerde nach §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 MarkenG oder gemäß § 82 Abs. 1 S. 1 MarkenG i. V. m. § 252 ZPO statthaft ist (vgl. hierzu auch BPatG, Beschluss vom 25. September 2019, 27 W (pat) 551/17 unter Hinweis auf BPatG, Beschluss vom 31.05.2011, 25 W (pat) 31/10, jeweils abrufbar von der Homepage des BPatG).

    Die verfahrensfehlerhafte Versagung rechtlichen Gehörs führt somit per se zu einer ermessensfehlerhaften Entscheidung (vgl. BPatG, Beschluss vom 31.05.2011, 25 W (pat) 31/10 - AVENA).

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