Rechtsprechung
   BPatG, 12.03.2015 - 25 W (pat) 39/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10663
BPatG, 12.03.2015 - 25 W (pat) 39/13 (https://dejure.org/2015,10663)
BPatG, Entscheidung vom 12.03.2015 - 25 W (pat) 39/13 (https://dejure.org/2015,10663)
BPatG, Entscheidung vom 12. März 2015 - 25 W (pat) 39/13 (https://dejure.org/2015,10663)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,10663) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 50 Abs 2 S 1 MarkenG, § 69 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Roggiss" - zum Zeitpunkt der Anmeldung: kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - Kostenentscheidung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Wortmarke "Roggiss" ist keine beschreibende Kennzeichnung für "Roggis" (Roggenbrötchen)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis einer Verwechslungsgefahr zwischen des Wortmarken "Roggiss" und "Roggi" zur Beschreibung von Backwaren aus Roggenmehl

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Roggiss" - zum Zeitpunkt der Anmeldung: kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - Kostenentscheidung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Roggiss" - zum Zeitpunkt der Anmeldung: kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 12.03.2015 - 25 W (pat) 39/13
    Maßgeblich ist nach aktueller Rechtsprechung für die im Eintragungsverfahren (§ 37 Abs. 1, § 41 Satz 1 MarkenG) und im Nichtigkeitsverfahren (§ 50 Abs. 1 MarkenG) vorzunehmende Prüfung der Schutzhindernisse auf den Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens, hier den 27. Mai 2002, und das zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrsverständnis abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - I ZB 71/12, GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten; BGH GRUR 2014, 565 Rn. 10 - smartbook).

    Für die Beurteilung der Verkehrsauffassung in Bezug auf die Schutzfähigkeit, hier konkret die Eignung der angegriffenen Bezeichnung als beschreibende Angabe zu dienen, ist auf das Verständnis des Handels und des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Produkte als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord, BGH GRUR 2008, 900, Rn. 18 - SPA II; GRUR 2014, 565, Rn. 13 - smartbook).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 12.03.2015 - 25 W (pat) 39/13
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung bzw. Löschung ist die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25, 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT).

    Für die Beurteilung der Verkehrsauffassung in Bezug auf die Schutzfähigkeit, hier konkret die Eignung der angegriffenen Bezeichnung als beschreibende Angabe zu dienen, ist auf das Verständnis des Handels und des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Produkte als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord, BGH GRUR 2008, 900, Rn. 18 - SPA II; GRUR 2014, 565, Rn. 13 - smartbook).

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 12.03.2015 - 25 W (pat) 39/13
    Verbleibende Zweifel am Vorliegen eines Schutzhindernisses gehen insofern - unberührt vom Sonderfall der Feststellung der Voraussetzungen einer Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG - zu Lasten der Löschungsantragstellerin (vgl. BGH GRUR 2010, 138, Rn. 48 - Rocher-Kugel; GRUR 2009, 669, Rn. 31 - Post; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 54 Rd. 21; zu § 8 Abs. 3 MarkenG vgl. EuGH GRUR 2014, 776; Ströbele/Hacker, a. a. O., Rd. 22).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-217/13

    Oberbank - Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3

    Auszug aus BPatG, 12.03.2015 - 25 W (pat) 39/13
    Verbleibende Zweifel am Vorliegen eines Schutzhindernisses gehen insofern - unberührt vom Sonderfall der Feststellung der Voraussetzungen einer Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG - zu Lasten der Löschungsantragstellerin (vgl. BGH GRUR 2010, 138, Rn. 48 - Rocher-Kugel; GRUR 2009, 669, Rn. 31 - Post; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 54 Rd. 21; zu § 8 Abs. 3 MarkenG vgl. EuGH GRUR 2014, 776; Ströbele/Hacker, a. a. O., Rd. 22).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07

    POST II

    Auszug aus BPatG, 12.03.2015 - 25 W (pat) 39/13
    Verbleibende Zweifel am Vorliegen eines Schutzhindernisses gehen insofern - unberührt vom Sonderfall der Feststellung der Voraussetzungen einer Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG - zu Lasten der Löschungsantragstellerin (vgl. BGH GRUR 2010, 138, Rn. 48 - Rocher-Kugel; GRUR 2009, 669, Rn. 31 - Post; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 54 Rd. 21; zu § 8 Abs. 3 MarkenG vgl. EuGH GRUR 2014, 776; Ströbele/Hacker, a. a. O., Rd. 22).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 12.03.2015 - 25 W (pat) 39/13
    Für die Beurteilung der Verkehrsauffassung in Bezug auf die Schutzfähigkeit, hier konkret die Eignung der angegriffenen Bezeichnung als beschreibende Angabe zu dienen, ist auf das Verständnis des Handels und des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Produkte als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord, BGH GRUR 2008, 900, Rn. 18 - SPA II; GRUR 2014, 565, Rn. 13 - smartbook).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 12.03.2015 - 25 W (pat) 39/13
    Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung bzw. Löschung ist die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25, 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 12.03.2015 - 25 W (pat) 39/13
    Maßgeblich ist nach aktueller Rechtsprechung für die im Eintragungsverfahren (§ 37 Abs. 1, § 41 Satz 1 MarkenG) und im Nichtigkeitsverfahren (§ 50 Abs. 1 MarkenG) vorzunehmende Prüfung der Schutzhindernisse auf den Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens, hier den 27. Mai 2002, und das zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrsverständnis abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - I ZB 71/12, GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten; BGH GRUR 2014, 565 Rn. 10 - smartbook).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 12.03.2015 - 25 W (pat) 39/13
    Für die Beurteilung der Verkehrsauffassung in Bezug auf die Schutzfähigkeit, hier konkret die Eignung der angegriffenen Bezeichnung als beschreibende Angabe zu dienen, ist auf das Verständnis des Handels und des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der beanspruchten Produkte als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; EuGH GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord, BGH GRUR 2008, 900, Rn. 18 - SPA II; GRUR 2014, 565, Rn. 13 - smartbook).
  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 14/22
    Die von der Anmelderin zitierte Entscheidung des BPatG zu "Rogiss" (25 W (pat) 39/13) sei nicht vergleichbar, weil der Verkehr den Begriff "Glasfaser" erkennen werde.

    Es sei wie "Rogiss" (BPatG 25 W (pat) 39/13) eine ausreichend erkennbare Abwandlung mit neuer Bedeutung.

    dd) Die Entscheidung des BPatG zur nicht gelöschten Wortmarke "Roggiss" (25 W (pat) 39/13) ist nicht vergleichbar, weil nicht festgestellt werden konnte, dass "Roggi" bzw. die Pluralform "Roggis" zum Zeitpunkt der Anmeldung tatsächlich zur beschreibenden Bezeichnung von "Brötchen" und "Tiefkühlbackwaren" aus Roggenmehl verwendet worden war, während im vorliegenden Fall völlig andere Waren und Dienstleistungen betroffen sind und der Begriff "Glasfasernetz" allgemein geläufig ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht