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   BPatG, 07.05.2015 - 25 W (pat) 50/14   

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https://dejure.org/2015,12542
BPatG, 07.05.2015 - 25 W (pat) 50/14 (https://dejure.org/2015,12542)
BPatG, Entscheidung vom 07.05.2015 - 25 W (pat) 50/14 (https://dejure.org/2015,12542)
BPatG, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 25 W (pat) 50/14 (https://dejure.org/2015,12542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Sport-Protect" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sport-Protect" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 25 W (pat) 50/14
    Diesen Anforderungen genügt die angemeldete Marke in Bezug auf die beanspruchten Waren "Druckereierzeugnisse" sowie die Dienstleistungen (35) "Preisvergleichsdienste" und (36) "Versicherungswesen; Dienstleistungen eines Maklers, insbesondere Dienstleistungen eines Versicherungsmaklers; Vermittlung von Versicherungen; Versicherungsberatung" selbst dann nicht, wenn, wie dies der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung stets betont, ein großzügiger Maßstab angelegt wird und jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; allerdings differenzierend gegenüber den Anforderungen bei der Unterscheidungskraft von Werktiteln, die der Bundesgerichtshof als noch geringer einstuft als bei der markenrechtlichen Unterscheidungskraft, siehe BGH GRUR 2009, 949 Rn. 17 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 15 - hey!).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 25 W (pat) 50/14
    Diesen Anforderungen genügt die angemeldete Marke in Bezug auf die beanspruchten Waren "Druckereierzeugnisse" sowie die Dienstleistungen (35) "Preisvergleichsdienste" und (36) "Versicherungswesen; Dienstleistungen eines Maklers, insbesondere Dienstleistungen eines Versicherungsmaklers; Vermittlung von Versicherungen; Versicherungsberatung" selbst dann nicht, wenn, wie dies der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung stets betont, ein großzügiger Maßstab angelegt wird und jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; allerdings differenzierend gegenüber den Anforderungen bei der Unterscheidungskraft von Werktiteln, die der Bundesgerichtshof als noch geringer einstuft als bei der markenrechtlichen Unterscheidungskraft, siehe BGH GRUR 2009, 949 Rn. 17 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 15 - hey!).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 25 W (pat) 50/14
    Diesen Anforderungen genügt die angemeldete Marke in Bezug auf die beanspruchten Waren "Druckereierzeugnisse" sowie die Dienstleistungen (35) "Preisvergleichsdienste" und (36) "Versicherungswesen; Dienstleistungen eines Maklers, insbesondere Dienstleistungen eines Versicherungsmaklers; Vermittlung von Versicherungen; Versicherungsberatung" selbst dann nicht, wenn, wie dies der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung stets betont, ein großzügiger Maßstab angelegt wird und jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; allerdings differenzierend gegenüber den Anforderungen bei der Unterscheidungskraft von Werktiteln, die der Bundesgerichtshof als noch geringer einstuft als bei der markenrechtlichen Unterscheidungskraft, siehe BGH GRUR 2009, 949 Rn. 17 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 15 - hey!).
  • EuG, 06.03.2012 - T-565/10

    ThyssenKrupp Steel Europe / HABM (Highprotect) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 25 W (pat) 50/14
    Wenngleich verschiedene Englisch-Lexika den Begriff nur mit der Bedeutung als Verb erfassen, ist auch die substantivische Wortbedeutung von "protect" und nicht nur "protection" im Sinn von "Schutz" lexikalisch belegt (vgl. dazu die Anlagen 1 - 3 des Ladungszusatzes vom 20. April 2015: u. a. mit den Begriffen "protect" für "Schutz", "protect switch" für "Schutzschalter", "write protect" für Schreibschutz; so auch BPatG, juris 28 W (pat) 52/11, Beschl. vom 26.10.2011, Rn. 12 - Highprotect; 24 W (pat) 86/04, Rn. 14 - Lotus-Protect; EuG T-565/10, v. 6.3.2012, Highprotect).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 25 W (pat) 50/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 25 W (pat) 50/14
    Abgesehen davon, dass ein mehrdeutiger Begriffsgehalt für sich ohnehin nicht die Unterscheidungskraft einer Marke zu begründen vermag (vgl. BGH MarkenR 2014, 503, Rn. 11 - ECR-Award), liegen die durch den Anmelder behaupteten Verständnismöglichkeiten im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen fern (vgl. BGH GRUR 2013, 522 Rn. 8 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BGH, 22.05.2014 - I ZB 64/13

    Markenanmeldung: Unterscheidungskraft einer eine abkürzende Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 07.05.2015 - 25 W (pat) 50/14
    Abgesehen davon, dass ein mehrdeutiger Begriffsgehalt für sich ohnehin nicht die Unterscheidungskraft einer Marke zu begründen vermag (vgl. BGH MarkenR 2014, 503, Rn. 11 - ECR-Award), liegen die durch den Anmelder behaupteten Verständnismöglichkeiten im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen fern (vgl. BGH GRUR 2013, 522 Rn. 8 - Deutschlands schönste Seiten).
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