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   BPatG, 12.05.2010 - 25 W (pat) 506/10   

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https://dejure.org/2010,16602
BPatG, 12.05.2010 - 25 W (pat) 506/10 (https://dejure.org/2010,16602)
BPatG, Entscheidung vom 12.05.2010 - 25 W (pat) 506/10 (https://dejure.org/2010,16602)
BPatG, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 25 W (pat) 506/10 (https://dejure.org/2010,16602)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • markenmagazin:recht

    § 8 MarkenG
    Marke "Morgenzauber” für Lebensmittel schutzfähig

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 8 MarkenG
    "Morgenzauber” ist als Marke für Lebensmittel eintragungsfähig // betreffend die Markenanmeldung 30 2009 003 019.7

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Morgenzauber" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Morgenzauber" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Morgenzauber" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
    Die Marke "Morgenzauber” findet für Lebensmittel keine Eintragungshindernisse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 25 W (pat) 506/10
    Dabei ist eine unterscheidungskräftige Marke dann anzunehmen, wenn ein merklicher Unterschied zwischen dem Gesamtgebilde und der bloßen Summe der Bestandteile besteht, was bei Wortkombinationen sprachliche oder begriffliche Besonderheiten voraussetzt, welche die gewählte Verbindung als ungewöhnlich und über die bloße Summenwirkung der Einzelworte hinausgehend erscheinen lässt (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 [Tz. 98 - 100] - Postkantoor; GRUR 2004, 680, [Tz. 39 - 41] - BIOMILD; GRUR 2006, 229, 231 [Tz. 34 - 37] - BioID).
  • BPatG, 29.10.2009 - 25 W (pat) 72/09

    Marke "WEIHNACHTS-ZAUBER" nicht für Schokolade schutzfähig

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 25 W (pat) 506/10
    Anders als Begriffskombinationen wie z. B. die vergleichbar gebildete Wortkombination "Frühstücks-Zauber" für zur Zubereitung eines Frühstücks geeignete und/oder bestimmte Waren oder auch "Weihnachts-Zauber" für bestimmte "weihnachtstypische" Produkte (vgl. dazu BPatG 25 W (pat) 72/09 v. 29. Oktober 2009, veröffentlicht in PAVIS PROMA) vermittelt "Morgenzauber" einen sachbezogenen Aussagegehalt im hier maßgeblichen Warenbereich jedenfalls nicht ohne weitere gedankliche Ergänzungen, interpretatorische Zwischenschritte oder eine gewisse analysierende Betrachtung, die aber bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit nicht zum Maßstab gemacht werden kann.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 25 W (pat) 506/10
    Dabei ist eine unterscheidungskräftige Marke dann anzunehmen, wenn ein merklicher Unterschied zwischen dem Gesamtgebilde und der bloßen Summe der Bestandteile besteht, was bei Wortkombinationen sprachliche oder begriffliche Besonderheiten voraussetzt, welche die gewählte Verbindung als ungewöhnlich und über die bloße Summenwirkung der Einzelworte hinausgehend erscheinen lässt (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 [Tz. 98 - 100] - Postkantoor; GRUR 2004, 680, [Tz. 39 - 41] - BIOMILD; GRUR 2006, 229, 231 [Tz. 34 - 37] - BioID).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 25 W (pat) 506/10
    Denn unabhängig davon, dass in rechtlicher Hinsicht eine Mehrdeutigkeit nicht schutzbegründend wirkt, wenn jedenfalls eine der möglichen Bedeutungen beschreibender Natur ist (EuGH, GRUR 2004, 146 [Tz. 33] - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 222 - BIOMILD; BGH, GRUR 2008, 397 [Tz. 15] - SPA II), wird der Verkehr in Zusammenhang mit den hier maßgeblichen Waren "Morgen" naheliegend als Bezeichnung der Tageszeit und "Zauber" im übertragenen Sinne von "auf gleichsam magische Weise anziehende Ausstrahlung, Wirkung; Faszination, Reiz" verstehen (vgl. Duden, Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl., S. 1961).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 25 W (pat) 506/10
    Dabei ist eine unterscheidungskräftige Marke dann anzunehmen, wenn ein merklicher Unterschied zwischen dem Gesamtgebilde und der bloßen Summe der Bestandteile besteht, was bei Wortkombinationen sprachliche oder begriffliche Besonderheiten voraussetzt, welche die gewählte Verbindung als ungewöhnlich und über die bloße Summenwirkung der Einzelworte hinausgehend erscheinen lässt (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 [Tz. 98 - 100] - Postkantoor; GRUR 2004, 680, [Tz. 39 - 41] - BIOMILD; GRUR 2006, 229, 231 [Tz. 34 - 37] - BioID).
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