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BPatG, 23.07.2003 - 25 W (pat) 53/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BPatG, 16.08.2004 - 25 W (pat) 232/03
Eintragung einer GbR als Markeninhaberin zulässig
Die gegen dieses Schreiben am 13. Dezember 2002 eingelegt Beschwerde der Antragsteller hat der Senat unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 53/03 mit Beschluß vom 23. Juli 2003 als unzulässig verworfen, da es sich bei dem Schreiben der Markenabteilung vom 19. September 2002 nicht um eine abschließende, beschwerdefähige Entscheidung handele.Im übrigen werde auf den Akteninhalt des Beschwerdeverfahrens 25 W (pat) 53/03 und den dortigen Vortrag der Beschwerdeführer verwiesen.
Über die gleichzeitig beantragte Rückzahlung der Beschwerdegebühr im Verfahren 25 W (pat) 53/03 hat der Senat mit Beschluß vom 23. Juli 2003 bereits rechtskräftig entschieden und die Rückzahlung abgelehnt.
- BPatG, 14.09.2004 - 25 W (pat) 232/03 Die gegen dieses Schreiben am 13. Dezember 2002 eingelegt Beschwerde der Antragsteller hat der Senat unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 53/03 mit Beschluß vom 23. Juli 2003 als unzulässig verworfen, da es sich bei dem Schreiben der Markenabteilung vom 19. September 2002 nicht um eine abschließende, beschwerdefähige Entscheidung handele.
Im übrigen werde auf den Akteninhalt des Beschwerdeverfahrens 25 W (pat) 53/03 und den dortigen Vortrag der Beschwerdeführer verwiesen.
Über die gleichzeitig beantragte Rückzahlung der Beschwerdegebühr im Verfahren 25 W (pat) 53/03 hat der Senat mit Beschluß vom 23. Juli 2003 bereits rechtskräftig entschieden und die Rückzahlung abgelehnt.
- BPatG, 27.05.2004 - 25 W (pat) 232/03 Die gegen dieses Schreiben am 13. Dezember 2002 eingelegt Beschwerde der Antragsteller hat der Senat unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 53/03 mit Beschluß vom 23. Juli 2003 als unzulässig verworfen, da es sich bei dem Schreiben der Markenabteilung vom 19. September 2002 nicht um eine abschließende, beschwerdefähige Entscheidung handele.
Im übrigen werde auf den Akteninhalt des Beschwerdeverfahrens 25 W (pat) 53/03 und den dortigen Vortrag der Beschwerdeführer verwiesen.
- 14 Über die gleichzeitig beantragte Rückzahlung der Beschwerdegebühr im Verfahren 25 W (pat) 53/03 hat der Senat mit Beschluß vom 23. Juli 2003 bereits rechtskräftig entschieden und die Rückzahlung abgelehnt.