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   BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08   

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BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08 (https://dejure.org/2009,4639)
BPatG, Entscheidung vom 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08 (https://dejure.org/2009,4639)
BPatG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 25 W (pat) 65/08 (https://dejure.org/2009,4639)
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Wird zitiert von ... (201)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (so st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Zeichen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Dies hat der EuGH in seiner auch für das nationale Verfahren maßgeblichen Rechtsprechung mehrfach und zuletzt auf ein dahingehend gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen ausdrücklich nochmals bestätigt (vgl. EuGH a. a. O. (Tz. 9 ff.) unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 (Tz. 47 -51) -BioID; GRUR 2004, 674 (Tz. 42 -44) -Postkantoor; GRUR 2004, 428 (Tz. 63) -Henkel).

  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST - Begründungspflicht des DPMA im Hinblick auf Vorentscheidungen

    Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08
    Angesichts dieser Umstände erscheint es ausgeschlossen, dass aus der Entscheidung weitreichende verfahrensrechtliche Konsequenzen abgeleitet werden können (i. S. v. BPatG GRUR 2009, 683 -SCHWABEN-POST).

    Entgegen der Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (vgl. dazu BPatG GRUR 2009, 683, 684 -SCHWABENPOST und GRUR 2009, 1173, 1174 -Freizeit-Rätsel-Woche) verbieten sich in den Verfahren vor den Markenstellen (ebenso wie im Verfahren vor dem Bundespatentgericht) Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken (vgl. dazu zutreffend BPatG 2009, 1175, 1180 -Burg Lissingen mit eingehender Begründung zu diesem Problemkreis).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08
    Die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen muss die zuständige nationale Behörde (und auch das zur Entscheidung angerufene Gericht) zwar berücksichtigen, soweit in dieser Hinsicht Informationen vorliegen (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 (Tz. 17) -Bild.T-Online u.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (so st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundespatentgerichts (vgl. BGH GRUR 2008, 1093 (Tz. 18) -.
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08
    Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG GRUR 2007, 333 -Papaya mit ausführlicher Begründung und zahlreichen Literaturund Rechtsprechungsnachweisen).
  • BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 180/01
    Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08
    Vielmehr existiert sogar eine mit Gründen versehene Entscheidung des Bundespatentgerichts, in der die Schutzfähigkeit einer angemeldeten Marke mit dem Bestandteil "Linux" mit beachtlichen Gründen verneint worden ist (Beschluss des BPatG vom 26. Februar 2003, 29 W (pat) 180/01 -Linux User), worauf bereits die Markenstelle hingewiesen hatte.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08
    Dies hat der EuGH in seiner auch für das nationale Verfahren maßgeblichen Rechtsprechung mehrfach und zuletzt auf ein dahingehend gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen ausdrücklich nochmals bestätigt (vgl. EuGH a. a. O. (Tz. 9 ff.) unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 (Tz. 47 -51) -BioID; GRUR 2004, 674 (Tz. 42 -44) -Postkantoor; GRUR 2004, 428 (Tz. 63) -Henkel).
  • BPatG, 10.06.2009 - 29 W (pat) 3/06

    Markenbeschwerdeverfahren - "FREIZEIT Rätsel Woche (Wort-Bild-Marke)" - kein

    Auszug aus BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08
    Entgegen der Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (vgl. dazu BPatG GRUR 2009, 683, 684 -SCHWABENPOST und GRUR 2009, 1173, 1174 -Freizeit-Rätsel-Woche) verbieten sich in den Verfahren vor den Markenstellen (ebenso wie im Verfahren vor dem Bundespatentgericht) Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken (vgl. dazu zutreffend BPatG 2009, 1175, 1180 -Burg Lissingen mit eingehender Begründung zu diesem Problemkreis).
  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

    cc) Der Auffassung des 29. Senats kann nicht beigetreten werden, da sie in dem angeführten Beschluss des Europäischen Gerichtshofes keine Grundlage findet (in der Sache ebenso BPatG (33. Senat) GRUR 2009, 1175, 1179 f. - Burg Lissingen; BPatG (25. Senat), Beschl. v. 17. Dezember 2009, 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt [zur Veröffentlichung vorgesehen]; BPatG (26. Senat), Beschl. v. 22. April 2009, 26 W (pat) 87/08 - Ecoboards).

    Die Inhaber der betreffenden Marken sind in aller Regel nicht an dem aktuell zu entscheidenden Verfahren beteiligt; diese brauchen es somit auch nicht hinzunehmen, dass ihre Marken ohne jede Möglichkeit der Einflussnahme einer erneuten Prüfung unterzogen und gegebenenfalls für schutzunfähig befunden werden (s. hierzu auch BPatG (25. Senat), Beschl. v. 17. Dezember 2009, 25 W (pat) 65/08, Umdr.

    Auch lässt sich außer in den Fällen, in denen eine zurückweisende Entscheidung später aufgehoben worden ist, nicht konkret nachvollziehen, warum eine Marke für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung zur Eintragung gelangt ist (auch dazu zutr. BPatG (25. Senat), Beschl. v. 17. Dezember 2009, 25 W (pat) 65/08, Umdr.

  • BPatG, 27.12.2016 - 25 W (pat) 59/14

    Traubenzuckertäfelchen - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

    Insoweit ist zu den angeführten Voreintragungen auf die dazu ergangene umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung des EuGH (vgl. GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH GRUR 2008, 229 Rn. 47-51 - BioID; GRUR 2004, 674 Rn. 42-44 - Postkantoor), des BGH (vgl. GRUR 2008, 1093 Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) und des BPatG (vgl. z. B. GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt) zu verweisen, wonach bei Voreintragungen, aber auch bei abweichenden Entscheidungen weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung gegeben ist (vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 58 und Rn. 59 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09

    Neuschwanstein - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

    Mehrere Senate des BPatG, u. a. auch der erkennende Senat, haben sich zur Frage der Voreintragungen intensiv auseinandergesetzt (vgl. dazu GRUR 2009, 1175 - Burg Lissingen; MarkenR 2010, 139 - VOLKSFLAT und die Senatsentscheidung MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt), wobei in diesen Entscheidungen teilweise darauf hingewiesen wird, dass sich auch Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken verbieten, weil diese Marken durch ihre Nennung nicht verfahrensgegenständlich werden und deren Inhaber nach den markenrechtlichen Verfahrensbestimmungen auch nicht am Verfahren beteiligt werden können.
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