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   BPatG, 29.10.2009 - 25 W (pat) 72/09   

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BPatG, 29.10.2009 - 25 W (pat) 72/09 (https://dejure.org/2009,18311)
BPatG, Entscheidung vom 29.10.2009 - 25 W (pat) 72/09 (https://dejure.org/2009,18311)
BPatG, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 25 W (pat) 72/09 (https://dejure.org/2009,18311)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "WEIHNACHTS-ZAUBER" für Schokolade nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeüblicher Begriff "WEIHNACHTS-ZAUBER" nicht als Marke schutzfähig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Weihnachts-Zauber

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 29.10.2009 - 25 W (pat) 72/09
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur ständigen Rechtsprechung BGH/GRUR 2003, 1050 - "Cityservice"; GRUR 2004, 683, 684 - "Farbige Arzneimittelkapsel"; GRUR 2006, 850, 854 -Tz. 18 -"FUSS-BALL WM 2006"; EuGH/GRUR 2004, 674 - "Postkantoor").

    Nur soweit ein Zeichen zur Erfüllung der Herkunftsfunktion geeignet ist, besteht eine Rechtfertigung dafür, die allgemeine Wettbewerbsfreiheit dadurch einzuschränken, dass die betreffende Angabe der ungehinderten Verwendung vorenthalten und zugunsten eines einzelnen monopolisiert wird (vgl. EuGH/GRUR 2003, 604, 607 Tz. 51 -"Libertel"; GRUR 2004, 674, 677 Tz. 68 -"Postkantoor").

    Ausgehend davon ist nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH wie auch des BGH Unterscheidungskraft nicht nur solchen Angaben abzusprechen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen; vielmehr kann diese auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH/GRUR 2004, 674 - "Postkantoor"; GRUR 2004, 680.

  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

    Auszug aus BPatG, 29.10.2009 - 25 W (pat) 72/09
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur ständigen Rechtsprechung BGH/GRUR 2003, 1050 - "Cityservice"; GRUR 2004, 683, 684 - "Farbige Arzneimittelkapsel"; GRUR 2006, 850, 854 -Tz. 18 -"FUSS-BALL WM 2006"; EuGH/GRUR 2004, 674 - "Postkantoor").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 29.10.2009 - 25 W (pat) 72/09
    Ausgehend davon ist nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH wie auch des BGH Unterscheidungskraft nicht nur solchen Angaben abzusprechen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen; vielmehr kann diese auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH/GRUR 2004, 674 - "Postkantoor"; GRUR 2004, 680.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 29.10.2009 - 25 W (pat) 72/09
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur ständigen Rechtsprechung BGH/GRUR 2003, 1050 - "Cityservice"; GRUR 2004, 683, 684 - "Farbige Arzneimittelkapsel"; GRUR 2006, 850, 854 -Tz. 18 -"FUSS-BALL WM 2006"; EuGH/GRUR 2004, 674 - "Postkantoor").
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 29.10.2009 - 25 W (pat) 72/09
    Nur soweit ein Zeichen zur Erfüllung der Herkunftsfunktion geeignet ist, besteht eine Rechtfertigung dafür, die allgemeine Wettbewerbsfreiheit dadurch einzuschränken, dass die betreffende Angabe der ungehinderten Verwendung vorenthalten und zugunsten eines einzelnen monopolisiert wird (vgl. EuGH/GRUR 2003, 604, 607 Tz. 51 -"Libertel"; GRUR 2004, 674, 677 Tz. 68 -"Postkantoor").
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 29.10.2009 - 25 W (pat) 72/09
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur ständigen Rechtsprechung BGH/GRUR 2003, 1050 - "Cityservice"; GRUR 2004, 683, 684 - "Farbige Arzneimittelkapsel"; GRUR 2006, 850, 854 -Tz. 18 -"FUSS-BALL WM 2006"; EuGH/GRUR 2004, 674 - "Postkantoor").
  • BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 508/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schlachtezauber" - fehlende Unterscheidungskraft

    Die Wortkombination "Schlachtezauber" oder auch "Schlachte-Zauber" hat sich vielmehr zum Namen eines ganz bestimmten historischen Weihnachtsmarktes an der Schlachte in Bremen entwickelt (vgl. (www.weihnachtsmaerkte-in-deutschland.de/schlachte-zauber-in-Bremen) und beschreibt gleichzeitig die besondere Ausstrahlung und Atmosphäre, die von diesem Weihnachtsmarkt ausgeht (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 29. Oktober 2009, 25 W (pat) 72/09 - WEIHNACHTS-ZAUBER).
  • BPatG, 06.02.2014 - 30 W (pat) 39/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fichtenzauber" - keine Unterscheidungskraft

    In zahlreichen Entscheidungen des Bundespatentgerichts sind Kombinationen von Bezeichnungen eines Gegenstands mit dem Wortbildungselement "-zauber" als werbemäßige Anpreisung dieses Gegenstands oder damit zusammenhängender Produkte angesehen worden (vgl. BPatG 30 W (pat) 62/10 - Brautzauber; 24 W (pat) 140/05 - Zitrus-Zauber; 25 W (pat) 72/09 - WEIHNACHTS-ZAUBER; 26 W (pat) 160/09 - Pfirsich-Zauber; 26 W (pat) 43/10 - Küchenzauber; 29 W (pat) 196/10 - Küchenzauber; BPatG 32 W (pat) 389/95 - Früchtezauber; 27 W (pat) 166/10 - Figurzauber).
  • BPatG, 17.12.2018 - 26 W (pat) 508/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Zirbelzauber" - Begründungsmangel - ungenügend

    Wie die Senate des Bundespatentgerichts wiederholt festgestellt haben, wird das Wortbildungselement "Zauber" in Kombination mit einem vorangestellten Begriff zudem in großem Umfang in den unterschiedlichsten Bereichen verwendet, um Produkte oder Dienstleistungen in der Werbung hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Wirkungen als bezaubernd bzw. zauberhaft anzupreisen (vgl. BPatG 24 W (pat) 539/14 - Kuschelzauber; 30 W (pat) 39/12 - Fichtenzauber; 29 W (pat) 196/10 - Küchenzauber; 27 W (pat) 166/10 - Figurzauber; 30 W (pat) 62/10 - Brautzauber; 26 W (pat) 43/10 - Küchenzauber; 25 W (pat) 506/10 - Morgenzauber; 26 W (pat) 160/09 - Pfirsich-Zauber; 25 W (pat) 72/09 - WEIHNACHTS-ZAUBER; 24 W (pat) 45/06 - Sauber-Zauber for Kids; 24 W (pat) 250/04 - Sauber-Zauber; 24 W (pat) 140/05 - Zitrus-Zauber; 32 W (pat) 154/03 - Rubbelzauber; 32 W (pat) 389/95 - Früchtezauber).
  • BPatG, 12.05.2010 - 25 W (pat) 506/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Morgenzauber" - Unterscheidungskraft - kein

    Anders als Begriffskombinationen wie z. B. die vergleichbar gebildete Wortkombination "Frühstücks-Zauber" für zur Zubereitung eines Frühstücks geeignete und/oder bestimmte Waren oder auch "Weihnachts-Zauber" für bestimmte "weihnachtstypische" Produkte (vgl. dazu BPatG 25 W (pat) 72/09 v. 29. Oktober 2009, veröffentlicht in PAVIS PROMA) vermittelt "Morgenzauber" einen sachbezogenen Aussagegehalt im hier maßgeblichen Warenbereich jedenfalls nicht ohne weitere gedankliche Ergänzungen, interpretatorische Zwischenschritte oder eine gewisse analysierende Betrachtung, die aber bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit nicht zum Maßstab gemacht werden kann.
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