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   BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09   

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BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09 (https://dejure.org/2010,12801)
BPatG, Entscheidung vom 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09 (https://dejure.org/2010,12801)
BPatG, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 25 W (pat) 91/09 (https://dejure.org/2010,12801)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Herzchen" - teilweise Unterscheidungskraft - teilweise kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Herzchen" - teilweise Unterscheidungskraft - teilweise kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Herzchen" - teilweise Unterscheidungskraft - teilweise kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Herzchen" als Marke nicht für Puddings und Eis eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mangels Unterscheidungskraft keine Eintragung von "Herzchen" als Marke

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH/GRUR 2006, 850, 854 [Tz. 19] "FUSSBALL WM 2006"; EuGH/GRUR 2004, 674, 678 [Tz. 86] "Postkantoor").

    b) Der im Schriftsatz vom 26. Januar 2010 mitgeteilte Ausnahmevermerk im Warenverzeichnis führt in Bezug auf die Frage der Schutzfähigkeit zu keiner abweichenden Beurteilung (vgl. zu dieser Problematik EuGH/GRUR 2004, 674, 679 - Postkantoor, insbesondere Leitsatz 4 und [Tz. 111 ff.], dort insbesondere [Tz. 114 und 115]).

    Dies hat der EuGH mehrfach und zuletzt auf ein dahingehend gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen ausdrücklich nochmals bestätigt (vgl. EuGH/GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH/GRUR 2008, 229 (Tz. 47 - 51) - BioID; GRUR 2004, 674 (Nr. 42 - 44) - Postkantoor; GRUR 2004, 428 (Tz. 63) - Henkel).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09
    Sie verweist auf die Marken 399 01 535, 304 04 608 und 2081743. Nach Auffassung der Anmelderin folge aus der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online und ZVS), dass die Markenstelle zum Vergleich der angemeldeten Marke mit diesen (vor-) eingetragenen Marken verpflichtet sei.

    Dies hat der EuGH mehrfach und zuletzt auf ein dahingehend gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen ausdrücklich nochmals bestätigt (vgl. EuGH/GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH/GRUR 2008, 229 (Tz. 47 - 51) - BioID; GRUR 2004, 674 (Nr. 42 - 44) - Postkantoor; GRUR 2004, 428 (Tz. 63) - Henkel).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH/GRUR 2004, 428, 429 f. [Tz. 30, 31] "Henkel"; BGH/GRUR 2006, 850, 854 [Tz. 17] "FUSSBALL WM 2006").

    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH/GRUR 2006, 850, 854 [Tz. 19] "FUSSBALL WM 2006"; EuGH/GRUR 2004, 674, 678 [Tz. 86] "Postkantoor").

  • BPatG, 03.01.2002 - 25 W (pat) 58/01
    Auszug aus BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09
    Die von der Anmelderin zitierte Entscheidung des 25. Senats 25 W (pat) 58/01 "GENE" lag zeitlich gesehen vor der zu dieser Rechtsfrage maßgeblichen und verbindlichen EuGH-Entscheidung "Postkantoor".

    Zum einen weisen die Waren und Dienstleistungen im Verfahren 25 W (pat) 58/01, nämlich "Magnetaufzeichnungsträger, Druckereierzeugnisse; wissenschaftliche und industrielle Forschung; gutachterliche Tätigkeit; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung" ein außerordentlich breites Spektrum an Inhalten bzw. Themen auf.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH/GRUR 2004, 428, 429 f. [Tz. 30, 31] "Henkel"; BGH/GRUR 2006, 850, 854 [Tz. 17] "FUSSBALL WM 2006").

    Dies hat der EuGH mehrfach und zuletzt auf ein dahingehend gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen ausdrücklich nochmals bestätigt (vgl. EuGH/GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS unter Hinweis u. a. auf die Entscheidungen EuGH/GRUR 2008, 229 (Tz. 47 - 51) - BioID; GRUR 2004, 674 (Nr. 42 - 44) - Postkantoor; GRUR 2004, 428 (Tz. 63) - Henkel).

  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH/GRUR 2008, 1093 (Tz. 18) - Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG/GRUR 2007, 333 - Papaya mit ausführlicher Begründung und mit zahlreichen Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen).
  • BPatG, 22.04.2009 - 25 W (pat) 48/08
    Auszug aus BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09
    Der Senat hat sich in der Folgezeit nach der EuGH-Entscheidung mehrfach mit Ausnahmevermerken befasst, die nur bestimmte Merkmale der Waren ausschließen, und hat - sofern es nicht aus anderen Gründen dahinstehen konnte - diese aus den o. g. Gründen als unzulässig erachtet (vgl. 25 W (pat) 150/03 - PatentBerlin; 25 W (pat)39/06 - IN-SCHOOL; 25 W (pat) 48/08 - bistro portal und insbesondere 25 W (pat) 17/05 - Revolver).
  • BPatG, 17.11.2005 - 25 W (pat) 17/05
    Auszug aus BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09
    Der Senat hat sich in der Folgezeit nach der EuGH-Entscheidung mehrfach mit Ausnahmevermerken befasst, die nur bestimmte Merkmale der Waren ausschließen, und hat - sofern es nicht aus anderen Gründen dahinstehen konnte - diese aus den o. g. Gründen als unzulässig erachtet (vgl. 25 W (pat) 150/03 - PatentBerlin; 25 W (pat)39/06 - IN-SCHOOL; 25 W (pat) 48/08 - bistro portal und insbesondere 25 W (pat) 17/05 - Revolver).
  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09
    Die im Schriftsatz zitierten Textstellen, stammen im Übrigen nicht vom EuGH, sondern stellen lediglich die Interpretation dieser Entscheidung durch einen Senat des Bundespatentgerichts dar (vgl. BPatG/GRUR 2009, 683, 684 - Schwabenpost), der - soweit ersichtlich - kein anderer der sieben Markenbeschwerde-Senate des Bundespatentgerichts folgt (vgl. BPatG/GRUR 2009, 1175 ff. - Burg Lissingen und die zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsentscheidung 25 W (pat) 65/08 vom 17. Dezember 2009 - Linuxwerkstatt).
  • BPatG, 14.07.2005 - 25 W (pat) 150/03
    Auszug aus BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09
    Der Senat hat sich in der Folgezeit nach der EuGH-Entscheidung mehrfach mit Ausnahmevermerken befasst, die nur bestimmte Merkmale der Waren ausschließen, und hat - sofern es nicht aus anderen Gründen dahinstehen konnte - diese aus den o. g. Gründen als unzulässig erachtet (vgl. 25 W (pat) 150/03 - PatentBerlin; 25 W (pat)39/06 - IN-SCHOOL; 25 W (pat) 48/08 - bistro portal und insbesondere 25 W (pat) 17/05 - Revolver).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST - Begründungspflicht des DPMA im Hinblick auf Vorentscheidungen

  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

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